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Bitpanda Payments Allgemeine Geschäftsbedingungen

RAHMENVERTRAG

Version 2.0.1, veröffentlicht am 24. November 2022

1. Informationen der Bitpanda Payments GmbH gemäß dem Zahlungsdienstegesetz 2018 und dem Fern-finanzdienstleistungs-gesetz

1.1 Informationen und Vertragsbedingungen über den Zahlungsdienstleister

1.1.1 Name, Anschrift und Kontakt

  • Bitpanda Payments GmbH ("Bitpanda Payments")
  • Adresse: Stella-Klein-Löw Weg 17, A-1020 Wien
  • E-Mail: support@bitpanda.com

1.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde

  • Finanzmarktaufsicht, Abteilung Bankenaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien

1.1.3 Registrierungen

Registriert als österreichisches E-Geld Institut im E-Geld-Institutsregister der Finanzmarktaufsicht gemäß § 6 des E-Geldgesetz 2010 ("E-GeldG") (https://www.fma.gv.at/unternehmensdatenbank-suche)

Firmenbuchnummer: FN 501412 x

Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID): ATU74324536

1.1.4 Hauptmerkmale der zu erbringenden Zahlungsdienste

Bitpanda Payments bietet die folgenden Dienstleistungen an:

  • E-Geld Dienstleistungen: Ausgabe und Rücktausch von elektronischem Geld im Sinne des § 1 Abs. 1 E-GeldG ("E-Geld") einschließlich der Verwaltung der dazugehörigen E-Geld-Wallets.
  • Zahlungsdienstleistungen: Dienstleistungen zur Ausführung von Zahlungsvorgängen, einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto bei Bitpanda Payments oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister.
  • Finanztransfergeschäft: Dienstleistungen, bei denen ohne Einrichtung eines Zahlungskontos auf den Namen des Zahlers oder des Zahlungsempfängers ein Geldbetrag eines Zahlers nur zum Transfer eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger oder an einen anderen, im Namen des Zahlungsempfängers handelnden Zahlungsdienstleister entgegengenommen wird oder bei denen der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird.
  • Zahlungsauslösedienste: Dienstleistungen, die auf Antrag des Zahlungsdienstnutzers einen Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto auslösen.

1.1.5 Geschäftsbeziehung mit der (1) Bitpanda GmbH und (2) Bitpanda Asset Management GmbH

Das Leistungsangebot von Bitpanda Payments richtet sich an verifizierte Kunden der (1) Bitpanda GmbH mit Sitz Stella-Klein-Löw Weg 17, 1020 Wien, eingetragen im Firmenbuch unter FN 569240 v (Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien) und (2) Bitpanda Asset Management GmbH mit Sitz Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt a.M., Deutschland. Weitere Informationen finden sich in den Payments AGB (siehe Punkt 2.), insbesondere in Punkt 2.1.2 (Allgemeine Bestimmungen).

1.2 Rahmenvertrag, Informationen und Vertragsbedingungen über die Nutzung von Zahlungsdiensten

1.2.1 Ein Bitpanda Kunde (wie in Punkt 5.1 der Group AGB definiert), der dem Abschluss des Rahmenvertrags zugestimmt hat und die Payments AGB akzeptiert hat (jeweils wie in Punkt 1.2.2 definiert), wird bei Beauftragung eines Zahlungsdienstes der Bitpanda Payments über die Bitpanda Systeme (wie in Punkt 2.3.1 definiert) für die Zwecke dieses Rahmenvertrags ein Kunde der Bitpanda Payments ("Payments Kunde" oder "du").

1.2.2 Bevor Bitpanda Payments irgendwelche Zahlungsdienstleistungen für einen Bitpanda Kunden erbringt und diesen als Payments Kunden akzeptiert, schließen der Payments Kunde und Bitpanda Payments einen Rahmenvertrag ("Rahmenvertrag") ab. Der Rahmenvertrag gilt für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Bitpanda Payments und dem Payments Kunden (einschließlich aller von Bitpanda Payments für einen Payments Kunden erbrachten Zahlungsdienstleistungen) und enthält die Informationen gemäß § 48 des Zahlungsdienstleistungs-Gesetz 2018 (“ZaDiG 2018”) und der Informationen gemäß §§ 5, 7 und 8 des Fern-Finanzdienstleistungsgesetzes ("FernFinG"), (siehe Punkt 1) sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bitpanda Payments einschließlich ihren Anhängen in der jeweils gültigen Fassung ("Payments AGB"; siehe Punkt 2.).

1.2.3 Bitpanda Payments stellt dem Bitpanda Kunden, der Payments Kunden werden will, den Rahmenvertrag auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger (z.B. E-Mail) rechtzeitig zur Verfügung, bevor der Rahmenvertrag abgeschlossen wird oder er an den Rahmenvertrag gebunden ist. Der Rahmenvertrag wird zwischen Bitpanda Payments und dem Payments Kunden abgeschlossen, indem der Payments Kunde die entsprechenden Bestätigungsfelder auf den Bitpanda Systemen vor dem Auslösen der ersten Zahlungsdienstleistung, die von Bitpanda Payments erbracht werden soll, durch Anklicken bestätigt u. Bitpanda Payments wird das Zustandekommen des Rahmenvertrages ausdrücklich bestätigen.

1.2.4 Die Informationen und Vertragsbedingungen für die Nutzung des Zahlungsdienstes sind in den Payments AGB enthalten, insbesondere in Punkt 2.3 (Dienstleistungen im Zahlungsverkehr), Punkt 2.4 (Erforderliche Angaben), Punkt 2.5 (Erteilung und Autorisierung des Zahlungsauftrags durch den Payments Kunden), Punkt 2.6 (Eingang des Zahlungsauftrags bei Bitpanda Payments), Punkt 2.7 (Widerruf des Zahlungsauftrags) und Punkt 2.11 (Maximale Ausführungsfrist).

1.3 Informationen und Vertragsbedingungen zu Gebühren, Zinsen, Wechselkursen und Kosten

1.3.1 Die Informationen und Vertragsbedingungen über Entgelte, Kostenersätze und Zinsen (“Entgelte”) sind in Punkt 2.12 (Entgelte, Kostenersätze und Zinsen) enthalten und die entsprechenden Beträge sind aufgelistet in

1.3.1.1 Anhang ./1 (Entgelte, Kostenersätze und Zinsen für Interne Überweisungen) in Bezug auf Entgelte, Kostenersätze und Zinsen im Zusammenhang mit Internen Überweisungen;

1.3.1.2 Anhang ./2 (Entgelte, Kostenersätze und Zinsen für Externe Überweisungen) in Bezug auf Entgelte, Kostenersätze und Zinsen im Zusammenhang mit Externen Überweisungen;

1.3.1.3 Anhang ./3 (Entgelte, Kostenersätze und Zinsen für Zahlungsauslösungen) in Bezug auf Entgelte, Kostenersätze und Zinsen im Zusammenhang mit Internen Überweisungen; und

1.3.1.4 Anhang ./4 (Entgelte für die Ausgabe, Verwahrung und den Rücktausch von E-Geld) in Bezug auf Entgelte, Kostenersätze und Zinsen im Zusammenhang mit der Ausgabe, Verwahrung und den Rücktausch von E-Geld.

1.3.2 Die Informationen und Vertragsbedingungen bezüglich der Wechselkurse sind in Punkt 2.13. (Wechselkurse) angeführt.

1.3.3 Alle vereinbarten Entgelte, Kostenersätze und Zinsen (z.B. Verzugszinsen) sind vom Payments Kunden gemäß Punkt 2.12.2 der Payments AGB zu bezahlen. Bearbeitungsgebühren werden bei Durchführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt. In anderen Fällen erfolgt die Abrechnung in der Regel monatlich.

1.3.4 Die Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln hast du selbst zu tragen.

1.4 Informationen und Vertragsbedingungen über die Kommunikation

1.4.1 Der Rahmenvertrag wird in verschiedenen Sprachen erstellt und veröffentlicht. Bei Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Fassungen des Rahmenvertrags ist die deutscher Fassung maßgebend.

1.4.2 Der Payments Kunde kann jederzeit während der Laufzeit des Rahmenvertrags die Vorlage dieser Informationen und Vertragsbedingungen in Papier- oder elektronischer Form verlangen.

1.4.3 Die Informationen und Vertragsbedingungen über die Kommunikation ergeben sich im Übrigen aus den Payments AGB (siehe Punkt 2.), insbesondere aus Punkt 2.14 (Kommunikation).

1.5 Informationen und Vertragsbedingungen über Schutz- und Abhilfemaßnahmen

1.5.1 Du verpflichtest dich, alle Angaben zu deinem Passwort, deinem Registrierungscode, deinen TANs, deinen Fingerabdrücken und deinem PIN jederzeit streng vertraulich zu behandeln. Du musst Bitpanda Payments über den Verlust, den Diebstahl oder die unbefugte Nutzung des PIN, der Fingerabdrücke, des Registrierungscodes, der Passwörter oder TANs unverzüglich informieren, sobald du davon Kenntnis erlangst, indem du eine E-Mail an support@bitpanda.com sendest.

1.5.2 Die Informationen und Vertragsbedingungen über Schutz- und Abhilfemaßnahmen ergeben sich im Übrigen aus den Payments AGB (siehe Punkt 2.), insbesondere aus Punkt 2.10 (Ablehnung der Ausführung).

1.6 Informationen und Vertragsbedingungen über Änderungen und die Kündigung des Rahmenvertrags

1.6.1 Die Informationen und Vertragsbedingungen über Änderungen und Kündigung des Rahmenvertrags ergeben sich aus den Payments AGB (siehe Punkt 2.), insbesondere aus Punkt 2.2 (Annahme und Änderung der Payments AGB) und Punkt 2.20 (Vertragsdauer, Kündigung).

1.7 Informationen zum Fernabsatzvertrag, Rücktrittsrecht

Gemäß § 8 FernFinG hast du das Recht, ohne Angabe von Gründen vom abgeschlossenen Rahmenvertrag zurückzutreten.

1.7.1 Belehrung über die Ausübung und Folgen des Rücktrittsrechts

Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Abschlusses des Rahmenvertrages, wobei als Abschlusstag der Tag gilt, an dem der Payments Kunde zur Nutzung der Leistungen von Bitpanda Payments freigeschaltet wird.

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, musst du uns (Bitpanda Payments, Stella-Klein-Löw Weg 17, 1020 Wien) durch eine eindeutigen Erklärung (z.B. einen per Post versandten Brief, per Telefax oder E-Mail) deine Entscheidung mitteilen, von diesem Rahmenvertrag zurückzutreten. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anhang ./5) verwenden, wozu du jedoch nicht verpflichtet bist. 

Zur Einhaltung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendest.

1.7.2 Folgen des Rücktritts

Wenn du von diesem Rahmenvertrag zurücktrittst, werden wir dir alle Kosten und Gebühren, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Kosten ihrer Erbringung (mit Ausnahme von zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass du eine andere Art der Erbringung als die von uns angebotene, günstigste Standarderbringung gewählt hast), unverzüglich und spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem wir von deiner Entscheidung erfahren, von dem Vertrag zurückzutreten. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion genutzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Gebühren verrechnet.

1.7.3 Vertragserfüllung innerhalb der Rücktrittsfrist

Innerhalb der Rücktrittsfrist kann die Erfüllung des Rahmenvertrags nur auf ausdrückliches Verlangen des Payments Kunden beginnen. Der Payments Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er sein Recht auf Rücktritt von dem Rahmenvertrag verliert, sobald der Rahmenvertrag vollständig erfüllt ist.

1.8 Informationen und Vertragsbedingungen über Rechtsbehelfe

Es steht dir offen, bei der Finanzmarktaufsicht eine Beschwerde gemäß § 13 AVG einzubringen und deine Rechte vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Zur Beilegung bestimmter Beschwerdefälle hat die österreichische Kreditwirtschaft eine "Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft", Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien (www.bankenschlichtung.at), eingerichtet. An diese außergerichtliche FIN-NET Schlichtungsstelle können sich auch Payments Kunden von Bitpanda Payments schriftlich oder elektronisch (office@bankenschlichtung.at) wenden. Zusätzlich kann die Ombudsstelle des Fachverbandes Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich unter fdl.ombudsstelle@wko.at kontaktiert werden.

1.9 Vertragsbedingungen über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand

Die Informationen und Vertragsbedingungen über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand sind in den Payments AGB enthalten (siehe dazu Punkt 2.), insbesondere Punkt 2.24.1 (Anwendbares Recht) und Punkt 2.24.2 (Gerichtsstand).

1.10 Gesetzliche Informationspflichten

Die gesetzlichen Informationspflichten werden im Rahmen dieses Rahmenvertrags erfüllt und Bitpanda Payments hat darüber hinaus keine weiteren Informationspflichten. Bitpanda Payments ist daher - soweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht - nicht verpflichtet, dem Payments Kunden weitere Auskünfte oder Informationen über die Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die in den §§ 32 bis 54 ZaDiG 2018 angeführten Informationspflichten gelten nicht gegenüber Bitpanda Geschäftskunden.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bitpanda Payments GmbH

2.1 Allgemeine Bestimmungen

2.1.1 Diese Payments AGB (wie in Punkt 1.2.2 definiert) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Payments Kunden (wie in Punkt 1.2.1 definiert) und Bitpanda Payments (wie in Punkt 1.1.1 definiert).

2.1.2 Das Leistungsangebot von Bitpanda Payments richtet sich ausschließlich an verifizierte Kunden der Bitpanda GmbH und Bitpanda Asset Management und Bitpanda Payments schließt auch nur mit diesen Kunden Verträge ab. Den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bitpanda GmbH ("Group AGB") sowie den Anhängen und Definitionen der Group AGB, abrufbar unter [https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-group-general-terms-conditions], wird hiermit zugestimmt.

2.2 Annahme und Änderung der Payments AGB

2.2.1 Mit der Beauftragung einer Zahlungsdienstleistung und dem Anklicken der entsprechenden Bestätigungsfelder auf den Bitpanda Systemen erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Payments AGB einverstanden.

2.2.2 Änderungen und Ergänzungen der Payments AGB, einschließlich dieses Punktes ("Änderungsangebot"), können von Bitpanda Payments jederzeit vorgeschlagen werden, wobei diese Payments AGB bis zum Inkrafttreten der Änderungen gültig und verbindlich bleiben.

2.2.3 Sofern ein Payments Kunde einem Änderungsangebot nicht gemäß Punkt 2.2.4 widerspricht, treten die in dem Änderungsangebot vorgeschlagenen Änderungen wie folgt in Kraft:

2.2.3.1 sofern kein bestimmtes Datum des Inkrafttretens von Bitpanda Payments im Änderungsangebot angegeben wird: zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) der Payments Kunde stimmt den geänderten Payments AGB ausdrücklich zu (z.B. durch Anklicken der entsprechenden Bestätigungsfelder auf den Bitpanda Systemen) oder (ii) die Zustimmung des Payments Kunden gilt gemäß Punkt 2.2.4 als erteilt; bzw.

2.2.3.2 sofern ein bestimmtes (nach dem Veröffentlichungsdatum gelegenes) Datum des Inkrafttretens von Bitpanda Payments im Änderungsangebot angegeben wird, zum späteren der beiden folgenden Zeitpunkte (i) dem von Bitpanda Payments angegebenen Datum des Inkrafttretens und dem (ii) früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) der Payments Kunde stimmt den geänderten Payments AGB ausdrücklich zu (z.B. durch Anklicken der entsprechenden Bestätigungsfelder auf den Bitpanda Systemen oder (b) Ablauf von zwei Monaten nach Benachrichtigung des Payments Kunden über das Änderungsangebot gemäß Punkt 2.2.3.

2.2.4 Der Payments Kunden wird von Bitpanda Payments über das Änderungsangebot benachrichtigt (z.B. durch Zusendung einer Kopie der vorgeschlagenen Änderungen der Payments AGB per E-Mail). Dem Änderungsangebot wird ein Vergleich beigefügt, in dem die betroffenen Bestimmungen und die vorgeschlagenen Änderungen aufgeführt sind.

2.2.5 Die Zustimmung des Payments Kunden zum Änderungsangebot gilt als erteilt, wenn der Payments Kunde gemäß Punkt 2.2.3 benachrichtigt wurde und Bitpanda Payments nicht innerhalb von zwei Monaten nach dieser Benachrichtigung einen schriftlichen oder elektronischen (z.B. per E-Mail an support@bitpanda.com oder über das Bitpanda Kundenkonto) Widerspruch des Payment Kunden zugegangen ist. Bitpanda Payments hat den Payment Kunden im Änderungsangebot darauf hinzuweisen, dass sein Schweigen durch Unterlassen eines schriftlichen oder elektronischen Widerspruchs (z.B. per E-Mail oder über das Kundenkonto), als Zustimmung zu den Änderungen gilt, sowie, dass der Bitpanda Verbraucherkunde das Recht hat, seinen Vertrag und die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Inkrafttreten der Änderungen fristlos zu kündigen.

2.2.6 Eine Erhöhung der Gebühren des Payments Verbraucherkunden, oder eine Einschränkung der Leistungen von Bitpanda Payments in den Payment AGB kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Payments Verbraucherkunden erfolgen. Weiters müssen Änderungen der Payment AGB gegenüber Payments Verbraucherkunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung jedenfalls geringfügig und für den Bitpanda Payments Verbraucherkunden zumutbar sein, keine Hauptleistungspflichten berühren und nur Änderungen betreffen, die notwendig und sachlich gerechtfertigt sind, um unsere Leistungen bestmöglich anzubieten und die Interessen unserer Kunden zu wahren.

2.3 Dienstleistungen im Zahlungsverkehr (wesentliche Merkmale der Zahlungsdienstleistungen)

2.3.1 Auf der von Bitpanda betriebenen elektronischen Plattform oder mobilen Anwendung und den zugehörigen APIs dieser Plattform oder Anwendung ("Bitpanda Systeme") werden dem Bitpanda Kunden elektronische Geldbörsen ("Wallets") zugewiesen. In diesen Wallets scheint das Guthaben auf, über das der Bitpanda Kunde verfügen kann.

2.3.2 Du kannst Bitpanda Payments beauftragen, dein auf einer Wallet jeweils verfügbares Guthaben auf die Wallet eines anderen Payments Kunden von Bitpanda Payments ("Bitpanda Payments Zahlungsempfänger") zu übertragen und die Guthaben auf deiner Wallet und der Wallet des Bitpanda Payments Zahlungsempfängers entsprechend anzupassen ("Interne Überweisung"). Umgekehrt kann der Payments Kunde solche Überweisungen von anderen Payments Kunden von Bitpanda Payments erhalten.

2.3.3 Du kannst Bitpanda Payments auch beauftragen, das jeweilige Guthaben auf deiner Wallet bargeldlos zugunsten eines Bitpanda Payments Zahlungsempfängers direkt auf ein im Namen des Bitpanda Payments Zahlungsempfängers geführtes Zahlungskonto zu überweisen ("Externe Überweisung"). Umgekehrt kann der Payments Kunde Überweisungen direkt von einem auf den Namen des Bitpanda Payments Zahlungsempfängers lautenden Zahlungskonto erhalten, sodass Bitpanda Payments den Überweisungsbetrag zugunsten des Payments Kunden auf die ursprünglich genutzte Wallet überträgt (z.B. bei der Wiederbeschaffung eines Geldbetrages).

2.3.4 Der Payments Kunde kann Bitpanda Payments auch beauftragen, eine Überweisung von einem auf den Namen des Payments Kunden lautenden Zahlungskonto zugunsten eines Zahlungsempfängers auf ein auf den Namen des Zahlungsempfängers lautendes Zahlungskonto (z.B. auch auf das Zahlungskonto der Bitpanda GmbH) auszulösen ("Zahlungsauslösung").

2.3.5 Bitpanda Payments gibt E-Geld aus, löst es ein und verwaltet es:

2.3.5.1 E-Geld wird ausschließlich von Bitpanda Payments ausgegeben, verkauft, rückgetauscht und verwaltet.

2.3.5.2 E-Geld wird in verschiedenen Währungen ausgegeben, wie auf den Bitpanda Systemen angezeigt. E-Geld wird zum Nennwert ausgegeben, ohne Abzüge oder Gebühren (um z.B. E-Geld im Wert von EUR 100 Euro zu erhalten, werden dir EUT 100 Euro verrechnet).

2.3.5.3 E-Geld wird zunächst nur an Kunden ausgegeben, die die zur Nutzung von E-Geld berechtigt sind (solche dazu berechtigte Bitpanda Kunden werden als "Zugelassene Kunden" bezeichnet). Ob du ein Zugelassener Kunde bist, hängt von deinem Wohnsitzland und dem Datum deiner Registrierung auf dem Bitpanda-Systemen ab, um ein Bitpanda-Kunde zu werden und wird unter https://www.bitpanda.com/de/list-emoney-eligible angezeigt

2.3.5.4 E-Geld kann von Zugelassenen Kunden bei Bitpanda Payments gegen Zahlung in einer Währung, die ein gesetzliches Zahlungsmittel ist und auf den Bitpanda Systemen angezeigt wird, erworben werden (z.B. in Euro).

2.3.5.5 E-Geld wird als Zahlungsmittel für verschiedene Waren und Dienstleistungen akzeptiert, die auf den Bitpanda Systemen angeboten werden. Partner, die E-Geld als Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen akzeptieren ("E-Geld Partner"), die sie Zugelassenen Kunden anbieten, informieren Zugelassene Kunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Transaktionen in E-Geld abgewickelt werden können oder müssen. Ebenso erhältst du beim Verkauf von Waren jeglicher Art an einen E-Geld-Partner (z.B. beim Verkauf von Bitcoin) von dem E-Geld Partner E-Geld zur Begleichung des jeweiligen Geschäfts und dieser E-Geld-Partner wird dich in seinen Geschäftsbedingungen darüber informieren.

2.3.5.6 E-Geld Guthaben werden für Zugelassene Kunden (die ein Guthaben an E-Geld erworben haben) in einer von Bitpanda Payments geführten elektronischen Geldbörse ("E-Geld Wallet") gespeichert. E-Geld Wallets können nicht überzogen werden und weder Bitpanda Payments noch eine andere Person bieten Kredite oder andere Finanzierungsmittel in E-Geld an. Du erhältst keine Zinsen oder sonstige Gegenleistungen für das Halten von Guthaben in E-Geld. E-Geld basiert nicht auf irgendeiner Art von Distributed-Ledger-Technologie.

2.3.5.7 E-Geld kann von einem Payments Kunden an einen anderen Payments Kunden übertragen werden, wenn es sich um Zugelassene Kunden handelt. E-Geld kann weder mit dem von anderen E-Geld Instituten angebotenen elektronischen Geld getauscht werden noch ist es mit diesem kompatibel. E-Geld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel.

2.3.5.8 Zugelassene Kunden können Bitpanda GmbH, Bitpanda Asset Management GmbH und Bitpanda Metals auf die Liste der vertrauenswürdigen Empfänger aufnehmen und damit Bitpanda Payments ermächtigen, Transaktionen im Zusammenhang mit diesen Händlern von der starken Kundenauthentifizierung auszunehmen.

2.3.5.9 E-Geld, das auf deiner E-Geld Wallet gutgeschrieben ist, kann (in Teilen oder vollständig) bei Bitpanda Payments auf den Bitpanda Systemen rückgetauscht werden. Beim Rücktausch von E-Geld erhältst du den vollen Gegenwert in der gleichen Währung, auf die das betreffende E-Geld (oder ein Teil davon) lautet (z B. erhältst du Euro, wenn du E-Geld rücktauschst, das auf Euro lautet).

2.3.5.10 Der Payments Kunde kann Bitpanda Payments ausschließlich über die Bitpanda Systeme anweisen, die in den Punkten 2.3.2 bis 2.3.5 beschriebenen Dienstleistungen auszuführen.

2.4 Erforderliche Angaben für einen Zahlungsauftrag

Der Payments Kunde muss für die Ausführung von Internen Überweisungen, Externen Überweisungen und Zahlungsauslösungen die folgenden Angaben bereitstellen:

Interne Überweisung

  • Name des Payments Kunden
  • Name des Bitpanda Payments Zahlungsempfängers
  • Nähere Angaben zur Wallet des Bitpanda Payments Zahlungsempfängers
  • Währung
  • zu überweisender Betrag
  • Zahlungsreferenz


Externe Überweisung



Empfängerkonto bei einem Zahlungsdienstleister in Österreich oder anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Empfängerkonto bei einem Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR

  • Name des Payments Kunden
  • Name des Zahlungsempfängers
  • IBAN des Zahlungsempfängers
  • Währung
  • zu überweisender Betrag
  • Zahlungsreferenz
  • Name des Payments Kunden
  • Name des Zahlungsempfängers
  • Kontonummer des Zahlungsempfängers und entweder Name, Bankleitzahl oder BIC des
  • Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers; oder
  • IBAN des Zahlungsempfängers und BIC des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers
  • Währung
  • zu überweisender Betrag
  • Zahlungsreferenz

Zahlungsauslösung

  • Name des Payments Kunden
  • Kundenkennung des Payments Kunden (IBAN; IBAN und BIC oder Kontonummer und BIC)
  • Kundenkennung des Zahlungsempfängers (IBAN; IBAN und BIC oder Kontonummer und BIC)
  • Währung
  • zu überweisender Betrag
  • Zahlungsreferenz


2.5 Erteilung und Autorisierung eines Zahlungsauftrags durch den Payments Kunden

2.5.1 Du gibst die für einen Zahlungsauftrag erforderlichen Angaben (sehen Punkt 2.4.) über eine Online-Oberfläche auf den Bitpanda Systemen ein. Du erteilst deine Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsauftrags durch Eingabe deiner starken Kundenauthentifizierung (z.B. Passwort und Authentifizierungscode per SMS, E-Mail oder Push-Benachrichtigung). 

2.6 Eingang des Zahlungsauftrags bei Bitpanda Payments

2.6.1 Ein Zahlungsauftrag gilt als eingegangen, sobald er auf dem Server von Bitpanda Payments empfangen wird ("Auftragseingang").

2.6.2 Bitpanda Payments unterhält den für die Ausführung von Zahlungsaufträgen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Tagen des Jahres mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Österreich, Samstagen, Sonntagen und dem 24.12. („Werktage“) jeweils zwischen 9:00 und 15:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ) („Geschäftszeiten“) aufrecht. Ein Zahlungsauftrag gilt als an dem Werktag eingegangen, an dem der Auftragseingang erfolgt ("Auftragseingangstag"). Erfolgt der Auftragseingang an keinem Werktag oder auf später als 30 Minuten vor dem Ende der Geschäftszeiten, so gilt der darauffolgende Werktag als Tag des Auftragseingangs.

2.6.3 Wenn der Payments Kunde und Bitpanda Payments vereinbart haben, dass die Ausführung des Zahlungsauftrags an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag beginnen soll, an dem der Payments Kunde Bitpanda Payments den Geldbetrag zur Verfügung gestellt hat, so gilt das vereinbarte Datum als Tag des Auftragseingangs. Fällt das vereinbarte Datum nicht auf einen Werktag von Bitpanda Payments, ist Punkt 2.6.2 sinngemäß anzuwenden.

2.7 Widerruf des Zahlungsauftrags

2.7.1 Du kannst deinen Zahlungsauftrag bis zum Auftragseingang widerrufen. Nach dem Auftragseingang ist ein Widerruf vorbehaltlich der Bestimmungen von Punkt 2.7.2 und Punkt 2.7.3 nicht mehr möglich.

2.7.2 Sofern der Payments Kunde und Bitpanda Payments vereinbart haben, dass die Ausführung des Zahlungsauftrags an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums beginnen soll, kann der Payments Kunde die Ausführung des Zahlungsauftrags bis zum Ende des vor dem vereinbarten Datum liegenden Werktages widerrufen.

2.7.3 Nach den unter den Punkten 2.7.1 und 2.7.2 genannten Zeitpunkten kann der Zahlungsauftrag nur widerrufen werden, wenn dies der Payments Kunde und Bitpanda Payments das vereinbart haben. Eine solche Vereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass es Bitpanda Payments gelingt, die Ausführung zu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurückzuerlangen. Darüber hinaus hat der Payments Kunde für eine solche Leistung die Entgelte gemäß den Anhängen 1 bis 3 zu bezahlen.

2.8 Ausführung des Zahlungsauftrags

2.8.1 Bitpanda Payments führt den Zahlungsauftrag des Payments Kunden unter der Voraussetzung aus, dass der Zahlungsauftrag gemäß Punkt 2.5 erteilt und autorisiert wurde und bei Bitpanda Payments gemäß Punkt 2.6 eingegangen ist. Die Ausführung von Internen Überweisungen und Externen Überweisungen steht unter der weiteren Voraussetzung, dass auf der jeweiligen Wallet des Payments Kunden ein ausreichender Guthabensbetrag besteht.

2.8.2 Sind die Ausführungsvoraussetzungen (siehe Punkt 2.8.1) nicht erfüllt, informiert Bitpanda Payments den Payments Kunden unverzüglich über die unterbliebene Ausführung des Zahlungsauftrags.

2.9 Informationen an den Payments Kunden

Du kannst verlangen, dass dir Bitpanda Payments einmal im Monat unentgeltlich die Informationen gemäß § 53 Abs 1 ZaDiG 2018 hinsichtlich der einzelnen von dir veranlassten Zahlungsvorgänge (Referenz, gegebenenfalls Zahlungsempfänger, überwiesener Betrag, Währung, Entgelte, Zinsen, Wechselkurs, Wertstellungsdatum der Belastung) auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger (z.B. E-Mail) zeitnah zur Verfügung stellt, sodass du die Informationen unverändert aufbewahren oder reproduzieren kannst.

2.10 Ablehnung der Ausführung eines Zahlungsauftrags

2.10.1 Bitpanda Payments ist insbesondere dann dazu berechtigt, die Ausführung des Zahlungsauftrages abzulehnen, wenn

  • eine von Ihnen angegebene Kundenkennung für Bitpanda Payments erkennbar keinem Bitpanda Payments Zahlungsempfänger, keinem anderen Zahlungsempfänger, keinem Zahlungsdienstleister eines Zahlungsempfängers, keinem Zahlungskonto oder keiner Wallet zuzuordnen ist;
  • der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung einer starken Kundenauthentifizierung, eines Registrierungscodes oder von Authentifizierungscodes besteht; 
  • du die Anweisungen des Bitpanda Payments Support Teams nach dem Verlust eines Sicherheitsmerkmals zur starken Kundenauthentifizierung nicht befolgst (siehe Punkt 2.15.1); oder
  • du - gemäß den Payments AGB - nicht berechtigt bist, auf dein Bitpanda Kundenkonto zuzugreifen oder die Dienstleistungen von Bitpanda in Anspruch zu nehmen.

    2.10.2 Bei Zurücksetzung eines Passworts führt Bitpanda Payments aus Sicherheitsgründen für die Dauer von 48 Stunden keine Zahlungsvorgänge aus. Dies stellt eine Schutzmaßnahme dar, um die Auswirkungen eines unbefugten Zugriffs auf dein Bitpanda Kundenkonto durch Zurücksetzen des Passworts zu begrenzen und gilt für alle Fälle von Passwortrücksetzungen, da Bitpanda nicht erkennen kann, ob die Passwortrücksetzung von dir oder einer unbefugten Person (z.B. einem Betrüger) veranlasst wurde.

2.10.3 Sofern Bitpanda Payments die Durchführung eines Zahlungsauftrags ablehnt, wird Bitpanda Payments dich so bald wie möglich, jedenfalls aber innerhalb der in Punkt 2.11 genannten Fristen, über die Ablehnung und darüber informieren, wie der Zahlungsauftrag korrigiert werden kann, um die künftige Durchführung zu ermöglichen. Bitpanda Payments wird den Grund für die Ablehnung nur offenlegen, wenn dies nicht gegen österreichisches oder EU-Recht oder eine gerichtliche oder behördliche Anordnung verstößt. Zahlungsaufträge, die Bitpanda Payments berechtigterweise ablehnt, lösen die in Punkt 2.11. vereinbarten Ausführungsfristen nicht aus. Darüber hinaus hast du bei einer Ablehnung der Ausführung die Entgelte gemäß den Anhängen 1 bis 3 zu bezahlen, wenn dich an der Ablehnung ein Verschulden trifft. 

2.11 Maximale Ausführungsfrist

2.11.1 Bitpanda Payments ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag dem Zahlungsempfänger spätestens an dem Werktag zur Verfügung steht (Interne Überweisungen) oder auf das Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers überwiesen wird (Externe Überweisungen, Zahlungsauslösungen), der auf den Tag des Auftragseingangs im Sinne von Punkt 2.6 folgt.

2.12 Entgelte, Kostenersätze und Zinsen

2.12.1 In Zusammenhang mit der Ausführung von Zahlungsaufträgen fallen die in den Anhängen ./1 (Entgelte, Kostenersätze und Zinsen für Interne Überweisungen), ./2 (Entgelte, Kostenersätze und Zinsen für Externe Überweisungen) und ./3 (Entgelte, Kostenersätze und Zinsen für Zahlungsauslösungen) genannten Entgelte, Kostenersätze und Zinsen ("Entgelte") an, die von dem Payments Kunden zu zahlen sind.

2.12.2 Bearbeitungsentgelte werden bei Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt. Im Übrigen erfolgt die Abrechnung monatlich. Der Payments Kunde hat die vereinbarten Bearbeitungsentgelte unverzüglich nach Rechnungslegung zu begleichen. Im Übrigen hat der Payments Kunde die vereinbarten Entgelte innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung durch Bitpanda Payments zu begleichen.

2.12.3 Bitpanda Payments wird Änderungen der vereinbarten Entgelte (außer Zinsen) und die Einführung zusätzlicher Entgelte mindestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens anbieten. Das geänderte Angebot wird dir gemäß Punkt 2.2 der Payments AGB zur Verfügung gestellt.

2.12.4 Bitpanda Payments bietet auf dem unter Punkt 2.12.3 vorgesehenen Weg Änderungen der mit dem Payments Kunden vereinbarten Entgelte im Ausmaß der Entwicklung des von der Statistik Austria veröffentlichten nationalen Verbraucherpreisindex 2015 ("VPI") oder des an seine Stelle tretenden Index an (Erhöhung oder Senkung). Dabei sind die Beträge kaufmännisch auf ganze Cent zu runden. Diese Anpassung erfolgt einmal jährlich mit Wirkung zum 1. Juli eines jeden Jahres. Die Anpassung entspricht der Veränderung des Durchschnitts der Indexzahlen für das vorletzte Kalenderjahr vor dem Änderungsangebot gegenüber dem Durchschnitt der Indexzahlen für das letzte Kalenderjahr vor dem Änderungsangebot. Verzichtet Bitpanda Payments in einem Jahr auf eine Entgelterhöhung, so bleibt das Recht von Bitpanda Payments auf künftige Entgelterhöhungen unberührt. Erfolgt in einem oder mehreren aufeinanderfolgenden Jahren keine Entgelterhöhung, so kann diese mit Wirkung ab der nächsten Entgelterhöhung nachgeholt werden, wobei die Anpassung in dem Ausmaß erfolgt, welches der Veränderung der für den Durchschnitt des Jahres vor der Entgelterhöhung verlautbarten VPI-Indexzahl zu derjenigen VPI-Indexzahl entspricht, welche die Grundlage für die letzte durchgeführte Entgelterhöhung war.

2.13 Wechselkurse

2.13.1 Ein Zahlungsauftrag für eine Interne Überweisung oder für eine Externe Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung wird von Bitpanda Payments auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Ausführung des Zahlungsauftrags von der Österreichischen Nationalbank auf der Website www.oenb.at veröffentlichten Referenzwechselkurse ausgeführt. Die Berechnungsgrundlage für diesen Referenzwechselkurs wird auf der Website der Europäischen Zentralbank (wwww.ecb.europa.eu) veröffentlicht.

2.14 Kommunikation

2.14.1 Als Kommunikationsmittel werden die elektronische Kommunikation per E-Mail und/oder die (fern-)schriftliche Kommunikation in Papierform und/oder die fernmündliche Kommunikation vereinbart, sofern in den Payments AGB oder in einer gesonderten Vereinbarung nichts anderes festgehalten ist. Du hast empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass die elektronische Zusendung an die von dir bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden kann. Du musst die technischen Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend konfigurieren.

2.14.2 Um die Sicherheit deines Kontos unter allen Umständen zu gewährleisten, wird Bitpanda Payments dich per E-Mail und/oder Telefon über einen möglichen Betrug oder ein Sicherheitsrisiko im Zusammenhang mit deinem Konto informieren, von dem Bitpanda Payments Kenntnis erlangt hat. Die gewählte Form der Kommunikation richtet sich nach den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls und den damit verbundenen Risiken. 

2.15 Sorgfaltspflichten des Payments Kunden und Erstattung

2.15.1 Der Payments Kunde ist zur strengsten Geheimhaltung aller Sicherheitsmerkmale zur Kundenauthentifizierung (z.B. seiner Passwörter, Zugang zu und Inhalt von Authentifizierungscodes) verpflichtet und hat darauf zu achten, dass diese Dritten nicht zugänglich sind. Im Falle des Verlustes eines Sicherheitsmerkmals zur Kundenauthentifizierung hat der Payments Kunde Bitpanda Payments unverzüglich über den Verlust zu informieren und die Anweisungen des Bitpanda Payments Kunden Support Teams zu befolgen. Während der Geschäftszeiten werden alle entsprechenden Benachrichtigungen von Bitpanda Payments ohne unnötige Verzögerung bearbeitet. Außerhalb der Geschäftszeiten können solche Anweisungen mit Verzögerungen erfolgen.

2.15.2 Du musst sicherstellen, dass die Angaben in deinem Zahlungsauftrag korrekt sind.

2.15.3 Der Payments Kunde hat Bitpanda Payments unverzüglich nach Entdecken eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsauftrags per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@bitpanda.com oder direkt über den Support für die Bitpanda Systeme zu benachrichtigen (Rügeobliegenheit). Die Frist, innerhalb derer der Payments Kunde beim Zahlungsdienstleister eine Berichtigung beantragen kann, läuft spätestens 13 Monate nach dem Zeitpunkt der Transaktion ab.

2.15.4 Bitpanda Payments erstattet im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsauftrags, soweit Bitpanda Payments der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist und der Payments Kunde seiner Rügeobliegenheit gemäß Punkt 2.15.3 erfüllt hat, dem Zahler den Betrag des nicht autorisierten ausgeführten Zahlungsauftrags. Bitpanda Payments wird den Betrag allerdings nicht gestatten, wenn ein berechtigter Grund für einen Betrugsverdacht vorliegt.

2.16 Erstattung der vom Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgänge

2.16.1 Bitpanda Payments erstattet dem Zahler den Betrag eines autorisierten Zahlungsauftrags, der von oder über einen Zahlungsempfänger eingeleitet und bereits ausgeführt wurde, wenn (i) zum Zeitpunkt der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben war und (ii) der Betrag des Zahlungsauftrags den Betrag übersteigt, den der Zahler nach seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Rahmenvertrags und den Umständen des Einzelfalls vernünftigerweise hätte erwarten können. Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Zahler Bitpanda Payments innerhalb von 8 Wochen über seinen Erstattungsanspruch unter Angabe des Sachverhalts, per E-Mail an die E-Mail-Adresse support@bitpanda.com oder direkt über den Support für die Bitpanda Systeme (support.bitpanda.com) benachrichtigen. Bitpanda Payments wird entweder den Betrag des Zahlungsauftrags erstatten oder den Zahler innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt eines solchen Erstattungsantrags über die Gründe für die Ablehnung der Erstattung informieren.

2.17 Haftung von Bitpanda Payments

2.17.1 Bitpanda Payments haftet gegenüber dem Payments Kunden nach Maßgabe des § 80 ZaDiG 2018 für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsauftrags. Zusammengefasst haftet der Zahlungsdienstleister nach dieser Bestimmung gegenüber dem Zahler für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs, es sei denn, der Zahlungsdienstleister des Zahlers kann gegenüber dem Zahler und gegebenenfalls dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nachweisen, dass der Betrag des Zahlungsvorgangs gemäß § 77 Abs 1 ZaDiG 2018 beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. In diesem Fall haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gemäß § 80 ZaDiG 2018 gegenüber dem Zahlungsempfänger für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs. Gemäß § 16 Abs. 1 E-GeldG haftet Bitpanda Payments gegenüber den Payments Kunde auch für Drittdienstleister.

2.17.2 Unbeschadet der Haftung in den in Punkt 2.17.1 benannten Fällen gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Punkt 24 der Group AGB entsprechend.

2.18 Aufrechnung

2.18.1 Wenn du Bitpanda Verbraucherkunde bist, bist du nur dann dazu berechtigt deine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, wenn Bitpanda Payments zahlungsunfähig ist, deine Forderung in rechtlichem Zusammenhang mit deinen Verbindlichkeiten steht oder wenn deine Forderung gerichtlich festgestellt oder von Bitpanda Payments anerkannt worden ist.

2.18.2 Wenn du Bitpanda Geschäftskunde bist, verzichtest du hiermit auch für diese Fälle unbedingt und unwiderruflich darauf, deine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben.

2.19 Anwendung des ZaDiG 2018 gegenüber Bitpanda Geschäftskunden

2.19.1 Gegenüber Bitpanda Geschäftskunden wird die Anwendung des dritten Hauptstücks des ZaDiG 2018 sowie es § 56 Abs 1, des § 58 Abs 3 und der §§ 66, 68, 70, 71, 74 und 80 ZaDiG 2018 ausgeschlossen.

2.20 Vertragsdauer, Kündigung

2.20.1 Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Payments Kunden jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Bitpanda Payments ist berechtigt, den Rahmenvertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zu kündigen. Das Recht der Vertragsparteien zur sofortigen Auflösung des Rahmenvertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

2.21 Vertragssprache

2.21.1 Die Payments AGB und der Rahmenvertrag werden in verschiedenen Sprachen erstellt und veröffentlicht. Bei Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Fassungen ist die Version in deutscher Sprache Fassung maßgebend.

2.22 Gesamte Vereinbarung und andere Vertragsbedingungen

2.22.1 Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Payments Kunden sind nicht auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Payments Kunden und Bitpanda Payments anwendbar. Für das Verhältnis zwischen der Bitpanda GmbH und einem Payments Kunden gelten weiterhin die Group AGB bzw. die Verbundene Unternehmen AGB.

2.23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

2.23.1 Erfüllungsort ist 1010 Wien. Die Payments AGB alle Transaktionen, die hierunter getätigt werden, unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Rück- und/oder Weiterverweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts. Für Bitpanda Verbraucherkunden gilt dies nur insoweit, als das Recht ihres Wohnsitzstaates ihnen im Einzelfall keine günstigere Rechtsposition gegenüber Bitpanda einräumt.

2.23.2 Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten, Divergenzen oder Ansprüche zwischen Bitpanda und einem Bitpanda Geschäftskunden ist ausschließlich das für 1010 Wien zuständige Gericht zuständig.

2.24 Anhänge

Anhang ./1 Entgelte, Kostenersätze und Zinsen bei Interne Überweisungen

Anhang ./2 Entgelte, Kostenersätze und Zinsen bei Externe Überweisungen

Anhang ./3 Entgelte, Kostenersätze und Zinsen bei Zahlungsauslösungen

Anhang ./4 Entgelte für die Ausgabe, Verwahrung und den Rücktausch von E-Geld

Anhang ./5 Muster-Widerrufsformular

Anhang ./1
zu den Payments AGB von Bitpanda Payments

Entgelte, Kostenersätze und Zinsen bei Internen Überweisungen (einschließlich elektronischer Geldtransfers)

Bearbeitungsentgelt für jeden Zahlungsauftrag (Prozentsatz des überwiesenen Betrags)

0,0 %

Monatsrechnungsduplikat

EUR 3.00

Kostenersatz für die postalische Zusendung der Monatsrechnung

EUR 0.90

Entgelte gemäß § 56 ZaDiG 2018

Mitteilung über die Ablehnung eines Zahlungsauftrags

EUR 10.00

Widerruf eines Zahlungsauftrags nach dem Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit

EUR 20.00

Wiederbeschaffung eines Geldbetrags im Falle einer fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags aufgrund einer vom Zahlungsdienstnutzer fehlerhaft angegebenen Kundenkennung

EUR 50.00

Mahnwesen

Zahlungserinnerung bis zu EUR 100,00

free of charge

Für jede Zahlungserinnerung über mehr als EUR 100,00 oder Mahnung kann Bitpanda Payments Mahngebühren erheben, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem in Verzug befindlichen Betrag stehen, soweit diese Gebühren zur Deckung der angemessenen Kosten von Bitpanda Payments zur Bearbeitung des Zahlungsverzugs und der Durchsetzung ihrer Rechte erforderlich sind. Erhoben werden mindestens EUR 5,00 und maximal EUR 15,00 an Mahngebühren.

EUR 5.00 bis EUR 15.00


Anhang ./2
zu den Payments AGB von Bitpanda Payments

Entgelte, Kostenersätze und Zinsen bei Externen Überweisungen (einschließlich elektronischer Geldtransfers)

Bearbeitungsentgelt für jeden Zahlungsauftrag (Prozentsatz des überwiesenen Betrags)

0 %

Monatsrechnungsduplikat

EUR 3.00

Kostenersatz für die postalische Zustellung der Monatsrechnung

EUR 0.90

Entgelte gemäß § 56 ZaDiG 2018 

Mitteilung über die Ablehnung eines Zahlungsauftrags

EUR 10.00

Widerruf eines Zahlungsauftrags nach dem Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit

EUR 20.00

Wiederbeschaffung eines Geldbetrags im Falle einer fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags aufgrund einer vom Zahlungsdienstnutzer fehlerhaft angegebenen Kundenkennung

EUR 50.00

Mahnwesen

Zahlungserinnerung bis zu EUR 100,00

free of charge

Für jede Zahlungserinnerung über mehr als EUR 100,00 oder Mahnung kann Bitpanda Payments Mahngebühren erheben, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem in Verzug befindlichen Betrag stehen, soweit diese Gebühren zur Deckung der angemessenen Kosten von Bitpanda Payments zur Bearbeitung des Zahlungsverzugs und der Durchsetzung ihrer Rechte erforderlich sind. Erhoben werden mindestens EUR 5,00 und maximal EUR 15,00 an Mahngebühren.

EUR 5.00 bis EUR 15.00


Anhang ./3
zu den Payments AGB von Bitpanda Payments

Entgelte, Kostenersätze und Zinsen bei Zahlungsauslösungen (einschließlich elektronischer Geldtransfers)

Bearbeitungsentgelt für jeden Zahlungsauftrag (Prozentsatz des überwiesenen Betrags)

0 %

Monatsrechnungsduplikat

EUR 3.00

Kostenersatz für die postalische Zustellung der Monatsrechnung

EUR 0.90

Entgelte gemäß § 56 ZaDiG 2018

Mitteilung über die Ablehnung eines Zahlungsauftrags

EUR 10.00

Widerruf eines Zahlungsauftrags nach dem Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit

EUR 20.00

Wiederbeschaffung eines Geldbetrags im Falle einer fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags aufgrund einer vom Zahlungsdienstnutzer fehlerhaft angegebenen Kundenkennung

EUR 50.00

Mahnverfahren

Zahlungserinnerung bis zu EUR 100,00

free of charge

Für jede Zahlungserinnerung über mehr als EUR 100,00 oder Mahnung kann Bitpanda Payments Mahngebühren erheben, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem in Verzug befindlichen Betrag stehen, soweit diese Gebühren zur Deckung der angemessenen Kosten von Bitpanda Payments zur Bearbeitung des Zahlungsverzugs und der Durchsetzung ihrer Rechte erforderlich sind. Erhoben werden mindestens EUR 5,00 und maximal EUR 15,00 an Mahngebühren.

EUR 5.00 bis EUR 15.00


Anhang ./4
zu den Payments AGB von Bitpanda Payments

Entgelte für die Ausgabe, Verwahrung und den Rücktausch von E-Geld

Entgelte gemäß § 19 E-GeldG

Entgelt für die Ausgabe von E-Geld (Prozentsatz des ausgegebenen Betrags)


0 %

Entgelt für den Rücktausch von E-Geld (Prozentsatz des rückgetauschten Betrags)

0%

Gebühr für die Führung der E-Geld Wallet

EUR 0


Alle möglichen Gebühren, die von externen Zahlungsdienstleistern und anderen Dritten für Einzahlungen und Abhebungen erhoben werden, stehen nicht im Zusammenhang mit der Ausgabe, Verwahrung und dem Rücktausch von elektronischem Geld.


Anhang ./5
zu den Payments AGB von Bitpanda Payments

Muster-Widerrufsformular

— | An Bitpanda Payments GmbH, Sitz in A-1020 Wien, Stella-Klein-Löw Weg 17, https://www.bitpanda.com/ und https://exchange.bitpanda.com.

— | Hiermit gebe ich bekannt, dass ich vom Rahmenvertrag zurücktrete. 

— | Abgeschlossen am,

— | Name des/der Verbraucher(s),

— | Adresse des/der Verbraucher(s),

— | Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur wenn dieses Formular in Papierform übermittelt wird),

— | Datum