Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Bitpanda Metals GmbH

V 1.0, Dezember 2023

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Metals AGB”) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Bitpanda Metals GmbH mit Sitz in A-1020 Wien, Stella-Klein-Löw Weg 17 („Bitpanda Metals”) und ihren Kunden. Die Metals AGB gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, für den Kauf und Verkauf von physisch verwahrten Edelmetallen, wie z.B. Gold, Silber und Palladium, über das Bitpanda System. 
    2. Alle anderen Dienstleistungen, die über das Bitpanda System zur Verfügung stehen, werden von einer anderen Bitpanda-Konzerngesellschaft bereitgestellt und unterliegen daher deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    3. Bitpanda bietet seine B2B2C Lösungen für Dritte wie Banken („Bitpanda Technology Solution Partner“ oder „Partner“) an und ermöglicht es dadurch Kunden,  über die Partner App oder Webinterface auf Metals Dienstleistungen (als Teil der Bitpanda Dienste) zuzugreifen (jeweils „Partner Anwendung”). Vorbehaltlich Punkt 4.1.3 der Bitpanda AGB, sind die Metals Dienstleistungen über den Login Banner in der Partner Anwendung verfügbar („Bitpanda System“).
  2. Änderungen der Metals AGB

    1. Wesentliche Änderungen (wie unter Punkt 2.2 definiert) an den Metals AGB, einschließlich dieses Punktes, bedürfen der ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung mit dem Kunden.
    2. Wesentliche Änderungen sind alle Änderungen oder Ergänzungen, die (i) die Hauptleistungspflicht betreffen oder (ii) das Vertragsverhältnis so wesentlich verändern, dass sie dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Als solche Wesentlichen Änderungen gelten beispielsweise (ohne darauf beschränkt zu sein) Änderungen oder Ergänzungen der Zahlungsverpflichtungen des Bitpanda-Kunden, oder die Beschränkungen der Verpflichtung von Bitpanda Metals, M-Token an den Bitpanda-Kunden zu verkaufen und von ihm zu kaufen. 
    3. Sonstige Änderungen und Redaktionelle Änderungen (wie unter den Punkten 2.5 und 2.6 dieser Metals AGB definiert), welche nicht als Wesentliche Änderungen gelten, können nach vernünftigem Ermessen jederzeit vorgenommen werden und in Kraft treten:
      1. sofern kein bestimmtes Datum des Inkrafttretens angegeben ist: zu dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) wenn der Kunde die geänderten Metals AGB ausdrücklich akzeptiert (z.B. auf dem Bitpanda System) oder (ii) wenn zwei Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen verstrichen sind (z.B. durch Zusendung einer Kopie an den Kunden), sofern der Kunde nicht gemäß Punkt 2.4 widerspricht; bzw
      2. sofern ein bestimmtes Datum des Inkrafttretens (nach dem Veröffentlichungsdatum) angegeben ist: zum späteren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) das angegebene Datum des Inkrafttretens und (ii) der frühere der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) der Kunde akzeptiert die geänderten Metals AGB ausdrücklich (z.B. auf dem Bitpanda System) oder (b) zwei Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen (z.B. durch Zusendung einer Kopie an den Kunden), sofern der Kunde nicht gemäß Punkt 2.4 widerspricht.
    4. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über das Kundenkonto) widerspricht. Im Änderungsangebot wird der Kunde darauf hingewiesen, dass (i) sein Schweigen, wenn er nicht innerhalb der in den Punkten 2.3.1 oder 2.3.2 genannten Frist schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über das Kundenkonto) widerspricht, als Zustimmung zu den Änderungen gilt und dass (ii) der Verbraucherkunde das Recht hat, seinen Vertrag und die vertraglich vereinbarten Leistungen fristlos zu kündigen, bis die Änderungen wirksam werden.
    5. Redaktionelle Änderungen sind Änderungen zur Klarstellung unklarer Bestimmungen, Anpassungen von Formaten oder Schriftarten, sofern sie keine wesentlichen Änderungen gemäß Punkt 2.2 dieser Metals AGB zur Folge haben.
    6. Sonstige Änderungen, die nicht als Wesentliche Änderungen gelten, sind Änderungen, die nur nach vernünftigem Ermessen von Bitpanda vorgenommen werden können und vorausgesetzt, dass eine Risikobewertung unter gebührender Berücksichtigung der Interessen von Bitpanda oder der Gesamtheit der Kunden gegenüber den Interessen eines einzelnen Kunden durchgeführt wurde.  Dies beinhaltet:
      1. das Angebot neuer Dienste, die entweder kostenlos sind oder vom Kunden nicht oder nur optional genutzt werden können;
      2. es gibt keine Nachteile für den Bitpanda-Kunden;
      3. regulatorische, gesetzliche und steuerliche Vorgaben;
      4. den Wechsels von Dienstleistern oder Auftragnehmern;
      5. das Erfordernis einheitlicher Metals AGB infolge der internationalen Expansion von Bitpanda;
      6. die Änderung oder Umsetzung von Nebenpflichten; oder
      7. sonstige Gründe, die mit den oben beschriebenen vergleichbar sind.
  3. Bitpanda Broker durch Bitpanda Metals

    1. Nach erfolgreichem Abschluss des Kundenverifizierungsprozesses hat ein Kunde über den Login Banner der Partner App Zugang zu allen im Bitpanda System angebotenen Bitpanda Diensten und kann Angebote zum Kauf und Verkauf von M-Token abgeben ("Bitpanda Broker"). 
    2. M-Token. Bitpanda Metals bietet den Kauf und Verkauf von physischen Edelmetallen wie z.B. Gold, Silber und Palladium („M-Token“) an. M-Token sind eine digitale Repräsentation einer bestimmten Menge an Edelmetallen, die in Form von Barren oder einer ähnlichen Form („Physischen Barren“) in Übereinstimmung mit den geltenden Marktstandards bei einem Tresorbetreiber (wie unten definiert) gehalten werden. Halter von M-Token erwerben Miteigentum an den bei dem Tresorbetreiber verwahrten Edelmetallen nach dem materiellen Recht des Landes, in dem die Physischen Barren verwahrt werden. Der Anteil des Miteigentums, den ein Halter von M-Token erwirbt, entspricht der Anzahl der von diesem Halter gehaltenen M-Token geteilt durch die Gesamtzahl der zu einem beliebigen Zeitpunkt ausgegebenen M-Token in Bezug auf die jeweiligen Physischen Barren. Soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist, haben die Halter von M-Token keinen Anspruch auf Lieferung von Physischen Barren durch den Tresorbetreiber oder Bitpanda Metals. Nur Bitpanda Metals ist in seiner Eigenschaft als Eigentümer der Physischen Barren berechtigt, dem Tresorbetreiber Anweisungen zu erteilen. M-Token stellen kein Wertpapier, Zertifikat, Differenzkontrakt oder sonstiges Finanzinstrument dar und werden nicht in dieser Form angeboten. Bitpanda Metals behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen neue Edelmetalle hinzuzufügen oder Edelmetalle aus dem M-Token-Angebot zu entfernen, jedoch erst, nachdem die entsprechenden M-Token von den Kunden zurückerworben worden sind.
    3. Der Verkauf bzw. Kauf von M-Token mit Bitpanda Metals erfolgt ausschließlich auf nachfolgende Weise:
      1. Angebot. Du bietest Bitpanda Metals verbindlich an, (einen Teil eines) M-Token zu verkaufen oder zu kaufen.
      2. Wie man ein verbindliches Angebot abgibt. Um ein solches verbindliches Angebot abzugeben, musst Du (i) alle erforderlichen Daten gültig und korrekt auf dem Bitpanda System eingeben und (ii) entweder auf die Schaltfläche "Jetzt kaufen" oder "Jetzt verkaufen" klicken (ein solches Angebot wird als „Finales Kundenabgebot“ und Punkt (ii) als „Klick auf das Finale Angebot“ bezeichnet).
      3. Auslegung des Finalen Kundenabgebots. Zur Klarstellung, jedes Finale Kundenabgebot, das durch Anklicken von "Jetzt kaufen" erfolgt (jeweils ein „Finales Kaufangebot“ ), ist ausschließlich als verbindliches Angebot des Bitpanda-Kunden an Bitpanda Metals auszulegen und zu qualifizieren, den Erhalt von M-Token von Bitpanda Metals gegen Zahlung des jeweils angegebenen Betrags durch Belastung des  Partnerkonto zu akzeptieren. Jedes Finale Kundenangebot, das durch Anklicken von "Jetzt verkaufen" erfolgt (jeweils ein „Finales Verkaufsangebot“), ist ausschließlich als verbindliches Angebot des Bitpanda-Kunden an Bitpanda Metals auszulegen und zu qualifizieren, den angeforderten und im Bitpanda System angezeigten Betrag durch Gutschrift auf das Partnerkonto im Austausch für die Übertragung einer bestimmten Menge und eines bestimmten Typs von M-Token an Bitpanda Metals zu erhalten.
      4. Zahlungseinzug. Durch Abgabe eines Finalen Kaufangebots weist der Kunde den Partner an, bei Annahme und Vertragsabschluss (wie in 3.6 definiert) eine Zahlung an Bitpanda von seinem Partnerkonto in Höhe des zu leistenden Kaufpreises vorzunehmen. Sofern das  Partnerkonto nicht über ausreichende Deckung verfügt, kann kein Finales Kaufangebot abgegeben werden.
      5. Gutschrift auf dem Partnerkonto. Im Falle der Annahme eines Finalen Verkaufsangebots erhält der Kunde von Bitpanda eine Gutschrift auf sein Partnerkonto in Höhe der an ihn zu leistenden Zahlungen.
    4. Bedingungen des verbindlichen Angebots. Die Bedingungen, zu denen du ein Finales Kundenangebot abgeben kannst, werden dir auf dem Bitpanda System mitgeteilt und sind für einen bestimmten Zeitraum gültig („Kundenangebotsfrist“). Während der Kundenangebotsfrist kannst Du die Bedingungen mit dem Klick auf das Finale Kundenangebot überprüfen und bestätigen. Wenn Du das Finale Kundenangebot während der Kundenangebotsfrist nicht bestätigst, wird das Handelsfenster aktualisiert, es werden aktualisierte Bedingungen angezeigt und es beginnt eine neue Kundenangebotsfrist.
    5. Angebotszeitraum. Du bist an ein Finales Kundenangebot für einen Zeitraum von 24 Stunden nach dem jeweiligen Klick auf das Finale Kundenangebot gebunden („Angebotszeitraum“). Bitpanda Metals wird Dir den Erhalt eines Finales  Kundenangebots unverzüglich bestätigen.
    6. Annahme des Finalen Kundenangebots. Ein Finales Kundenangebot kann innerhalb des Angebotszeitraums entweder angenommen oder abgelehnt werden. Der Bitpanda-Kunde wird über die Annahme oder Nichtannahme des Finalen Kundenangebots informiert. Wird das Finale Kundenangebot von Bitpanda Metals angenommen, kommt ein verbindlicher Vertrag zu den Bedingungen des jeweiligen Finalen Kundenangebots zustande und der Zufluss/Abfluss von M-Token wird auf dem Bitpanda System angezeigt („M-Token Handelsvereinbarung“).
    7. Erfüllung von M-Token Handelsvereinbarungen.
      1. M-Token Handelsvereinbarungen, aufgrund derer du M-Token erwirbst, werden von Bitpanda Metals durch Eigentumsübertragung des betreffenden Edelmetalls (oder eines Teils davon) an dich und von dem Bitpanda-Kunden durch Zahlung des Kaufpreises erfüllt.
      2. M-Token Handelsvereinbarungen, aufgrund derer du M-Token verkaufst, werden von Bitpanda Metals durch Eigentumsübertagung des betreffenden Edelmetalls (oder eines Teils davon) von dir an Bitpanda Metals und gleichzeitige Zahlung des entsprechenden Verkaufspreises von Bitpanda Metals an dich erfüllt.
    8. Eigentumsübertragung. Bei Abschluss einer M-Token-Handelsvereinbarung geht das Eigentum an dem entsprechenden Edelmetall im Falle von Punkt 3.7.1 auf den Bitpanda-Kunden und im Falle von Punkt 3.7.2 auf Bitpanda Metals unverzüglich über.
    9. Ermächtigung von Bitpanda Metals. Du bevollmächtigst, ermächtigst und beauftragst Bitpanda Metals hiermit, alle für die Übertragung des Eigentums an M-Token nach der abgeschlossenen M-Token Handelsvereinbarung erforderlichen Schritte in deinem Namen und auf deine Rechnung durchzuführen. Du entbindest Bitpanda Metals und jede andere Bitpanda-Konzerngesellschaft, einschließlich der Bitpanda GmbH, hiermit von allen Beschränkungen des Selbstkontrahieren und der Doppelvertretung (gemäß § 1009 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches oder anderweitig) im Zusammenhang mit den anderen von ihr auf den Bitpanda System angebotenen Dienstleistungen.
    10. Mindesttransaktionsvolumen. Im Allgemeinen muss jedes Finale Kundenangebot einen Wert von mindestens EUR 1,00 (gemäß den auf dem Bitpanda System verwendeten Kursen) haben. Für bestimmte Token kann das Mindesttransaktionsvolumen höher als EUR 1,00 sein (wenn dies der Fall ist, wird das Mindesttransaktionsvolumen vor Abgabe eines Finalen Kundenangebots auf dem Bitpanda System angezeigt). Du kannst kein Finales Kundenangebot machen, das unter das Mindesttransaktionsvolumen fällt.
    11. Einladung des Kunden ein Angebot abzugeben. Die im Bitpanda System dargestellten Zahlen, Werte oder Referenzpreise stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zu unterbreiten (invitatio ad offerendum).
    12. Unvorhersehbare Verzögerungen oder technische Unterbrechungen. Aufgrund von unvorhersehbaren technischen Störungen oder technischen Unterbrechungen kann es zu Fehlern bei der Weiterleitung oder zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Finalen Kundenangeboten kommen. Wenn technische Fehler oder Unterbrechungen bei der Ausführung auftreten, werden diese behoben (z.B. Aufhebung der Wirkung der Belastung oder Gutschrift durch Rückgängigmachung, um die Wirkung der korrekten Belastung oder Gutschrift wiederherzustellen), und der Kunde wird informiert.
    13. Kein P2P-Verkauf von M-Token. Das Bitpanda System verbietet ausdrücklich den Verkauf oder Handel von M-Token zwischen Bitpanda-Kunden oder Dritten.
    14. Keine Übertragung von M-Token zu oder von einer Wallet außerhalb des Bitpanda Systems. M-Token können nicht auf deine oder von deiner Wallet auf eine Wallet außerhalb des Bitpanda Systems übertragen werden. Eine solche Anfrage wird nicht bearbeitet.
    15. Gebühren. Jede M-Token Handelsvereinbarung löst Gebühren aus, die der Bitpanda-Kunde durch den Klick auf das Finale Angebot akzeptiert und nach Erfüllung der M-Token Handelsvereinbarung vom Partner im Namen des Kunden an Bitpanda Metals gezahlt werden.
  4. Edelmetall Bestände

    1. Tresorbetreiber. Das Edelmetall wird auf eine Art und Weise aufbewahrt, die bei der Abwicklung von physischen Edelmetallmärkten auf der ganzen Welt allgemein akzeptiert wird. Die Edelmetalle werden von einem Tresorbetreiber („Tresorbetreiber“) physisch gelagert und verwahrt und der einzige Zugang zu diesen Beständen erfolgt über das Bitpanda System. Bitpanda Metals ist Vertragspartner des Tresorbetreibers (und Vertragspartei des Verwahrungsvertrags).
    2. Keine vertragliche Beziehung mit dem Tresorbetreiber. Das Vertragsverhältnis mit dem Tresorbetreibers unterhält Bitpanda Metals und nicht der Bitpanda-Kunde. Daher besteht der Vertrag über die Verwaltung deiner Edelmetalle besteht nur zwischen dir und Bitpanda Metals. Die aktuellen Tresorbetreiber und Aufbewahrungsorte der Edelmetallbestände findest du auf Bitpandas Website (https://www.bitpanda.com/metals). Bitpanda Metals kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen den Tresorbetreiber und den Aufbewahrungsort der Edelmetallbestände wechseln. Der Bitpanda-Kunde kann den Tresorbetreiber nicht direkt kontaktieren (z.B. Zugang zu den Beständen, Informationen), da kein direktes Vertragsverhältnis besteht.
    3. Besitz eines Anteils von Edelmetallbarren. Alle von dir gehaltenen Edelmetallbestände beziehen sich nicht auf einen bestimmten Barren, sondern auf einen Anteil von Edelmetallbarren, die in Summe den gesamten Reserven aller Bitpanda-Kunden entsprechen. Durch dieses Verfahren ist Bitpanda Metals in der Lage, niedrigen Preise zu erzielen und gleichzeitig die Möglichkeit zu bieten, Edelmetallen im Milligrammbereich zu handeln.
    4. Insolvenz. Im Falle der Insolvenz der Bitpanda Metals GmbH steht dem Bitpanda-Kunden als Eigentümer der Edelmetalle ein Aussonderungsrecht gegen die Insolvenzmasse nach geltendem Recht zu, das er gegenüber dem bestellten Insolvenzverwalter geltend machen kann. Zur Überprüfung der Eigentumsverhältnisse hat der Bitpanda-Kunde dem Insolvenzverwalter die im Bitpanda System angezeigte(n) Transaktions-ID(s) für den jeweiligen M-Token-Kauf mitzuteilen.
    5. Lagerungsgebühr. Deine M-Token-Bestände werden über das Bitpanda System mit einer Lagerungsgebühr belastet. Die konkrete Höhe der Lagerungsgebühr hängt von der Art der M-Token (z.B. Gold oder Silber, etc.) ab und variiert. Die aktuellen Preise für die Lagerungsgebühren findest du auf Bitpandas Website (https://www.bitpanda.com/de/limits). Da die Lagergebühren von externen Faktoren abhängen, die außerhalb der Sphäre von Bitpanda Metals liegen, können die aktuellen Tarife und Preise variieren und du bestätigst und akzeptierst, dass die jeweils aktuellen Preise für die Lagerungsgebühren nicht garantiert sind und von Zeit zu Zeit variieren können. Die Lagerungsgebühr wird auf Grundlage der gewichteten Durchschnittswerte des jeweiligen M-Token (z.B. Gold oder Silber, etc.) während jener Periode berechnet, in der du die M-Token gehalten hast.
    6. Diese Gebühr ist fällig und zahlbar (i) jeden Montag um 12:01 Uhr oder (ii) beim Verkauf des jeweiligen M-Tokens. Du ermächtigst Bitpanda Metals, die Lagergebühr von deinen M-Token abzuziehen. Die Abbuchung erfolgt spätestens innerhalb von vier Tagen nach Fälligkeit der Lagerungsgebühr.  Sollte kein M-Token verfügbar sein, wird der entsprechende Wert vom Partner im Namen des Kunden an Bitpanda gezahlt.
  5. Sonstige Bestimmungen

    1. Vorrang der Metals AGB. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen, die du zu irgendeinem Zeitpunkt hast oder vorschlägst, sind von der Anwendung auf die Beziehung zwischen dir und Bitpanda sowie den Bitpanda-Konzerngesellschaften ausgeschlossen.
    2. Die Metals AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bis zur vollständigen Abwicklung fort.

Vertragssprache. Die Metals AGB werden in verschiedenen Sprachen erstellt und veröffentlicht. Bei Abweichungen oder im Streitfall ist die deutsche Fassung der Metals AGB maßgeblich.