ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR
DIE NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN VON BITPANDA

LESEN SIE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BITTE SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE MIT DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE SICH NICHT REGISTRIEREN UND DIE CRYPTO-SERVICES NICHT NUTZEN.

IN CRYPTO-ASSETS ZU INVESTIEREN, DIE AUF DEM BITPANDA-SYSTEM ANGEBOTEN WERDEN, BIRGT RISIKEN. BITTE SEIEN SIE SICH DARÜBER IM KLAREN, DASS INVESTITIONEN IN KRYPTOWÄHRUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR SIE GEEIGNET SIND UND DER GESAMTE BETRAG, DEN SIE INVESTIEREN, VERLOREN GEHEN KANN. FÜHREN SIE EIGENE RECHERCHEN DURCH, BEVOR SIE  EINE TRANSAKTION TÄTIGEN. ES IST WICHTIG, DIE RISIKEN DIESER FINANZINSTRUMENTE IN PUNKT 19 ZU LESEN UND ZU VERSTEHEN.

1 Geltungsbereich, Parteien und wichtiger Hinweis

1.1      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bitpanda AGB") gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Bitpanda Asset Management GmbH, mit Sitz in der Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt a.M., Deutschland, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 121696  (“BAM” oder "Bitpanda") und ihren Kunden (“Kunde” oder “Bitpanda-Kunde”). Diese Bitpanda AGB regeln die Nutzung der in Punkt 4 dargestellten Dienstleistungen ("Crypto-Services") der BAM durch Kunden.

1.2      Bitpanda bietet seine B2B2C Lösungen über Dritte wie Banken, FinTechs und Asset Manager ("Bitpanda Technology Solution Partner” oder “Partner") an und ermöglicht es dadurch Kunden,  über ein Webinterface des Partners („Corporates Portal“) auf die Crypto-Services zuzugreifen. Vor der ersten Nutzung der Crypto-Services muss der Kunde diese Bitpanda AGB lesen und akzeptieren. Die Crypto-Services ermöglichen es dem Kunden, in eine Auswahl verschiedener Crypto-Assets (“unterstützte Crypto-Assets”) zu investieren und unterstützte Crypto-Assets treuhänderisch verwahren zu lassen. Die unterstützten Crypto-Assets sind in der Bitpanda Applikation verfügbar („Bitpanda-System“), welches über einen Link im Corporates Portal („CP Link“) erreicht werden kann. Die Kauf- und Verkaufstransaktionen sowie die Wallet- und Kryptoverwahrung gemäß Ziffer 4.1.2 werden anschließend auf dem Bitpanda-System ausgeführt. Soweit nicht anders angegeben, können die Crypto-Services nur über den CP Link erreicht werden.

1.3      Partner und BAM sind eigenständige Unternehmen. BAM handelt als Eigenhändler für Kryptowerte und Kryptoverwahrer und ist der Vertragspartner des Kunden in Bezug auf Crypto-Services. 

1.4      Um auf den CP Link zugreifen zu können, muss der Kunde über ein aktives Konto in einer gesetzlichen Währung beim Partner ("Partnerkonto") verfügen und den CP Link von Partner freischalten lassen. Dies unterliegt dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Partner. Die Zustimmung zu diesen Bitpanda AGB ersetzt keine bestehende oder zukünftige Vereinbarung, die der Kunde mit dem Partner getroffen hat. 

2 Allgemeine Bestimmungen

2.1      Bitpanda-Geschäftskunde” bezeichnet jeden Kunden, der ein "Unternehmer" im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes ("KSchG") ist. Im Folgenden gilt jeder Kunde als “Bitpanda-Geschäftskunde”..

2.2      Berechtigung. Die Erteilung und der Widerruf von Berechtigungen zur Einsicht von Geschäftsdaten sowie der Erfassung und Vorbereitung von Aufträgen erfolgt direkt durch den Kunden. Die generelle Berechtigung des Kunden zur Nutzung von Crypto-Services über den CP Link kann durch den Partner widerrufen werden. Eine Bitpanda bekannt gegebene Vertretungsberechtigung gilt bis zur Mitteilung des Erlöschens oder einer Änderung des bisherigen Umfangs weiter.

2.3      Einen Überblick über die in diesen Bitpanda AGB verwendeten Definitionen können dem Anhang I entnommen werden. 

3 Änderungen der Bitpanda AGB

3.1      Wesentliche Änderungen (wie unter Punkt 3.2 definiert) der Bitpanda AGB, einschließlich dieses Punktes, bedürfen der ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung mit dem Kunden.

3.2      Wesentliche Änderungen sind alle Änderungen oder Ergänzungen, die (i) die Hauptleistungspflicht betreffen oder (ii) das Vertragsverhältnis so wesentlich verändern, dass sie dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Als solche wesentlichen Änderungen gelten beispielsweise (ohne darauf beschränkt zu sein) Änderungen oder Ergänzungen der Zahlungsverpflichtungen des Kunden, Beschränkungen für den Kunden in Bezug auf den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder Beschränkungen der Verpflichtung, Crypto-Assets oder kryptografische Private Keys für den Kunden in Verwahrung zu nehmen, zu verwalten oder zu sichern.

3.3      Sonstige Änderungen und redaktionelle Änderungen (wie unter Punkten 3.5 und 3.6 dieser Bitpanda  AGB definiert), welche nicht als wesentliche Änderungen gelten, können nach vernünftigem Ermessen jederzeit vorgenommen werden und in Kraft treten,

3.3.1       sofern kein bestimmtes Datum des Inkrafttretens angegeben ist: zu dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) wenn der Kunde die geänderten Bitpanda AGB ausdrücklich akzeptiert (z.B. auf dem Bitpanda-System) oder (ii) wenn zwei Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen verstrichen sind (z.B. durch Zusendung einer Kopie an den Kunden), sofern der Kunde nicht gemäß Punkt 3.4 widerspricht; bzw.

3.3.2       sofern ein bestimmtes Datum des Inkrafttretens (nach dem Veröffentlichungsdatum) angegeben ist: zum späteren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) das angegebene Datum des Inkrafttretens und (ii) der frühere der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) der Kunde akzeptiert die geänderten Bitpanda AGB ausdrücklich (z.B. auf dem Bitpanda-System) oder (b) zwei Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen (z.B. durch Übersendung einer Kopie an den Kunden), sofern der Kunde nicht gemäß Punkt 3.4 widerspricht.

3.4      Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über das Kundenkonto) widerspricht. Im Änderungsangebot wird der Kunde darauf hingewiesen, dass (i) sein Schweigen, wenn er nicht innerhalb der in Punkt 3.3.1 oder 3.3.2 genannten Frist schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über das Kundenkonto) widerspricht, als Zustimmung zu den Änderungen gilt.

3.5      Redaktionelle Änderungen sind Änderungen zur Klarstellung unklarer Bestimmungen, Anpassungen von Formaten oder Schriftarten, sofern sie keine wesentlichen Änderungen im Sinne von Punkt 3.2 dieser Bitpanda AGB zur Folge haben.

3.6      Sonstige Änderungen, die nicht als wesentliche Änderungen gelten, sind Änderungen, die nur nach vernünftigem Ermessen von Bitpanda und unter der Voraussetzung vorgenommen werden dürfen, dass eine Risikobewertung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen von Bitpanda oder der Gesamtheit der Kunden gegenüber den Interessen eines einzelnen Kunden durchgeführt wurde. Dies beinhaltet

3.6.1       das Angebot neuer Dienste, die entweder kostenlos sind oder vom Kunden nicht oder nur optional genutzt werden können;

3.6.2       den Ausschluss von Nachteilen für Kunden;

3.6.3       regulatorische, gesetzliche oder steuerliche Anforderungen;

3.6.4       den Wechsel von Dienstleistern oder Auftragnehmern;

3.6.5       die Notwendigkeit konsistenter Bitpanda AGB aufgrund der internationalen Expansion von Bitpanda;

3.6.6       die Änderung oder Umsetzung von Nebenpflichten; oder

3.6.7       sonstige Gründe, die mit den oben beschriebenen vergleichbar sind.

Bei Bitpanda-Geschäftskunden können Wesentliche Änderungen gemäß Punkt 3.3 und 3.4 vorgenommen werden und in Kraft treten.

4 Übersicht über die von Bitpanda bereitgestellten Crypto-Services

4.1      Die folgenden Services werden den Kunden zur Verfügung gestellt:

4.1.1       Broker Services. Bitpanda ermöglicht den Kauf und Verkauf von ausgewählten kryptografischen digitalen Assets, welche Kryptowerte iSd Kreditwesengesetzes (KWG) darstellen („unterstützte Crypto-Assets”), wie in Punkt 10 dieser Bitpanda AGB dargelegt.

4.1.2       Kryptoverwahrung. Bitpanda erbringt die Kryptoverwahrung, wie in Punkt 11 dieser Bitpanda AGB dargelegt.

4.2      Diese Dienstleistungen werden zur besseren Lesbarkeit gemeinsam als Crypto Services bezeichnet („Crypto-Services").

5 Wie wird man Bitpanda-Kunde?

5.1      Registrierung eines Kundenkontos. Um die von Bitpanda angebotenen Crypto-Services nutzen zu können, müssen Nutzer über ein aktives Partnerkonto verfügen, welches den Zugriff auf den CP Link erlaubt. Zusätzlich wird automatisch ein Bitpanda-Konto ("Kundenkonto") erstellt, wodurch der Kunde auf dem Bitpanda-System registriert wird. Dies geschieht durch die Beantwortung einer Reihe von Fragen zur Mittelherkunft, die gesetzlich vorgeschrieben sind, und durch das Akzeptieren aller geltenden Geschäftsbedingungen auf dem Bitpanda-System. Anschließend wird der Partner die notwendigen Informationen zur Kundenidentifizierung („KYC-Daten“) des sich registrierenden Nutzers an Bitpanda weiterleiten. Bitpanda kann die Registrierung entweder annehmen oder ablehnen; in jedem Fall wird der Nutzer über die Annahme oder Ablehnung im Bitpanda-System informiert. Jeder Nutzer, der von Bitpanda genehmigt und als Kunde zugelassen wird, wird als "Kunde" bezeichnet.

5.2      Kunden-Verifizierungsprozess. Im Rahmen des Onboarding-Prozesses, den der Kunde zur Eröffnung eines Partnerkontos in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners („Partner AGB“) abgeschlossen hat, wurde der Kunde und seine Berechtigten ordnungsgemäß identifiziert, (erneut) verifiziert und die Registrierungsdaten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Geldwäschebekämpfungsvorschriften authentifiziert ("Kunden-Verifizierungsprozess"). Diese KYC-Daten werden zum Zwecke der Prüfung durch Bitpanda vor Eröffnung des Kundenkontos durch den Partner an Bitpanda weitergeleitet. Der Kunde stimmt der Weiterleitung der KYC-Daten an Bitpanda ausdrücklich zu. Der Kunde darf die von Bitpanda bereitgestellten Crypto-Services nur dann nutzen, wenn er die erforderlichen Prüfungen erfolgreich durchläuft und bei der Registrierung alle Informationen angibt, die nach geltendem Recht erforderlich sind.

5.3      Aktuelle und vollständige Informationen. Alle Dokumente und Informationen, die der Kunde dem Partner oder Bitpanda zur Verfügung stellt, um den Kunden-Verifizierungsprozess abzuschließen, müssen aktuell, korrekt, akkurat und vollständig sein und der Kunde darf keine Informationen zurückhalten, die den Kunden-Verifizierungsprozess beeinflussen könnten. Der Kunde bestätigt insbesondere, dass er keine Informationen zurückgehalten hat, die möglicherweise eine weitere Überprüfung auslösen könnten.

5.4      Bitpanda kann vom Kunden im Zuge der Registrierung als Bitpanda-Kunde und von Zeit zu Zeit, solange das Kundenverhältnis besteht, bestimmte Informationen verlangen, die gesetzlich oder von Regulierungsbehörden (z.B. BaFin) vorgeschrieben sind. Solche Informationen sind zum Beispiel Auszüge aus dem Unternehmensregister, Gründungserklärungen, Gründungsdokumente oder vergleichbare Unterlagen). 

5.5      Keine Akzeptanzgarantie. Bitpanda hat das Recht, die Registrierung einer bestimmten Person als Kunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bitpanda sichert zu, dass die Ablehnung einer bestimmten Person als Kunde auf wichtigen Gründen beruht, die Bitpanda nicht offenlegen muss, wobei allfällige datenschutzrechtliche Offenlegungspflichten unberührt bleiben.

5.6      Bekanntgabe wesentlicher Änderungen. Die Kontaktinformationen des Kunden (z.B. E-Mail-Adresse, Anschrift) müssen aktuell und korrekt sein. Solange der Kunde Bitpanda nicht über die Änderungen informiert, werden alle Mitteilungen an die bisherige E-Mail-Adresse oder Postanschrift gesendet. Mitteilungen, die an die bisherige Adresse gerichtet sind, gelten als dem Kunden zugestellt, wenn Bitpanda von einer Änderung nicht in Kenntnis gesetzt wurde.

6 Voraussetzungen für ein Kundenkonto, Handeln in eigenem Namen

6.1      Verbot von Doppelkonten. Es ist nur ein Kundenkonto pro Kunde erlaubt. Doppelkonten sind unzulässig. Um Zweifel auszuschließen, gilt das Verbot von Doppelkonten nicht für Kunden, die auch ein separates Konto direkt im Bitpanda-System registriert haben.

6.2      Verbot von Gemeinschaftskonten. Das Teilen von Kundenkonten mit anderen Personen ist verboten.

6.3      Keine Übertragung von Konten. Eine Übertragung des Kundenkontos auf eine andere Person ist nicht gestattet (weder durch Verkauf, Schenkung noch anderweitig).

6.4      Keine Übertragung von Rechten. Die Rechte aus diesen Bitpanda AGB dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Bitpanda nicht an Dritte abgetreten oder übertragen werden. Dies gilt nicht für a) Geldforderungen des Kunden gegen Bitpanda und b) für Forderungen eines Kunden, wenn Bitpanda kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Abtretung hat oder c) die berechtigten Interessen des Kunden an der Übertragbarkeit das schutzwürdige Interesse von Bitpanda an dem Ausschluss der Übertragbarkeit überwiegen. 

6.5      Handeln des Kunden ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Kunde handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und eröffnet und nutzt sein Kundenkonto nur für sich selbst. Es ist verboten, als Vermittler, Makler oder Treuhänder jeglicher Art für eine andere Person zu handeln (einschließlich des gemeinsamen rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums am Kundenkonto oder an den auf dem Kundenkonto hinterlegten Krypto-Assets) oder einer anderen Person als dem Kunden selbst bzw. seinen Berechtigten Zugang zum Kundenkonto zu gewähren.

7 Kundeneinschränkungen

Bitpanda schließt keine Rechtsgeschäfte mit den folgenden Personen ab, akzeptiert sie nicht als Kunden und keine dieser Personen darf ein Kundenkonto registrieren oder das Bitpanda-System nutzen:

7.1      Personen aus den USA oder aus einem Staat, der wirtschaftlichen Sanktionen durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union, die Vereinigten Staaten von Amerika oder von Großbritannien ausgesetzt ist, das bedeutet:

7.1.1       Personen mit Firmensitz in einem dieser Länder.

7.1.2       Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und andere Unternehmen, die in einem solchen Staat oder nach dem Recht eines solchen Staates gegründet wurden oder organisiert sind; oder

7.1.3       alle Trusts oder Nachlässe, die den Gerichten eines solchen Staates unterliegen.

7.2      Personen, die einer der in Punkt 13.3 genannten Maßnahmen unterliegen oder unterlagen.

7.3      Bitpanda kann darüber hinaus jederzeit eine Person oder eine Jurisdiktion, die mit den internen geldwäscherechtlichen Risikoparametern von Bitpanda nicht vereinbar sind   von seinen  Dienstleistungen ausschließen. 

8 Einzahlungs-und Auszahlungslimits. Es gelten die Einzahlungs- und Abhebungslimits, die unter https://www.Bitpanda.com/de/limits verfügbar sind. Es kann sein, dass der Kunde keine Abhebung beantragen kann, wenn das Lastschriftgeschäft (Kaufpreis gemäß Punkt 10.7) noch nicht abgewickelt wurde.

9 Verpflichtungen seitens des Kunden

Der Kunde versichert, dass alle seine Handlungen in Bezug auf diese Bitpanda AGB mit dem für ihn anwendbaren Recht übereinstimmen. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit der an Bitpanda übermittelten Daten, Aufträge und Dokumente. Der Kunde verpflichtet sich dazu,

9.1      für die unverzügliche Erfüllung von Verträgen und Erklärungen zu sorgen und unverzüglich jede Unterstützung zu leisten, die im Zuge der Erbringung der Crypto-Services benötigt und vernünftigerweise verlangt werden kann;

9.2      unverzüglich alle Mängel oder sonstigen Probleme mit den Crypto-Services oder damit zusammenhängenden Transaktionen an Bitpanda zu melden, die der Kunde entweder verursacht oder von denen er Kenntnis hat, und Bitpanda bei der Behebung des Problems in Übereinstimmung mit den Anweisungen von Bitpanda und im Rahmen des Möglichen zu unterstützen;

9.3      seinen Firmensitz während des Kunden-Verifizierungsprozesses anzugeben;

9.4      Änderungen der Konktaktdaten (Name, Anschrift, Firmensitz oder E-Mail-Adresse) unverzüglich über das Bitpanda-System zu aktualisieren oder an Bitpanda über das zur Verfügung gestellte Kommunikationstool zu informieren. Gleiches gilt, wenn der Kunde feststellt, dass die im Bitpanda-System angezeigten Daten nicht mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten Dokumenten und Informationen übereinstimmen;

9.5      sicherzustellen, dass er ein starkes (langes und komplexes) Passwort wählt, das einmalig ist, und dass er alle Details des Passwortes jederzeit vertraulich behandelt;  

9.6      jederzeit sicherzustellen, dass die App, der Internetbrowser und die zugrunde liegenden Betriebssysteme stets auf dem neuesten Stand gehalten werden, um u.a. sicherzustellen, dass alle Sicherheitspatches und -updates installiert sind;

9.7      jederzeit sicherzustellen, dass der Internetbrowser und die zugrunde liegenden Betriebssysteme stets auf dem neuesten Stand sind, um u.a. zu gewährleisten, dass alle Sicherheitspatches und Updates installiert sind;

9.8      alle erforderlichen Daten und/oder Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Dientsleistungen gemäß dieser AGB durch Bitpanda erforderlich sind, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies betrifft Angaben zu Mittelherkunftsnachweisen von Geldern (z.B. Kontoauszüge oder sonstige Angaben von Banken oder Finanzinstituten, Kaufverträge oder Verträge im Allgemeinen oder sonstige geeignete Daten). Die vom Kunden übermittelten Dokumente und Daten unterliegen der Überprüfung durch Bitpanda. Bitpanda wird die Dokumente so schnell wie möglich überprüfen. Es kann jedoch vorkommen, dass sich eine Prüfung verzögert. Dies kann dazu führen, dass sich die Ausführung der beantragten Transaktion verzögert oder, falls die eingereichten Unterlagen von Bitpanda aus sachlich gerechtfertigten Gründen als nicht ausreichend erachtet werden, gar nicht durchgeführt wird;

9.9      Bitpanda unverzüglich über den Verlust oder jegliche Einschränkung der Geschäftsfähigkeit zu informieren;

9.10     Bitpanda unverzüglich über jede Änderung (i) des wirtschaftlichen Eigentümers des Kunden, (ii) dessen Beteiligungsstruktur oder (iii) der Vertreter informieren;

9.11     Bitpanda unverzüglich über jede Änderung der bekannt gegebenen Vertretungsberechtigung zu informieren.  Es liegt in der Verantwortung des Kunden, einer bevollmächtigten Person ihre Vollmacht zu entziehen oder ihr Beschränkungen aufzuerlegen;

9.12     Bitpanda unverzüglich über die Eröffnung eines Auflösungs-, Insolvenz-, Restrukturierungs-, Abwicklungs- oder ähnlichen Verfahrens in einer anwendbaren Rechtsordnung sowie über die Beendigung der juristischen Person zu informieren.

10       Broker Services

10.1     Im Rahmen der Broker Services werden unterstützte Crypto-Assets, wie z.B. Kryptowährungen, auf dem Bitpanda-System angeboten (“E-Token”). E-Token, die der Kunde hält, werden Unter-Konten des jeweiligen Kundenkontos zugewiesen und dem Kunden im Bitpanda-System angezeigt (“Wallet”). Bei den in der Wallet angezeigten Beträgen an E-Token handelt es sich nicht um einzelne Wallets auf der entsprechenden Blockchain, sondern um interne Datenbankeinträge, die von Bitpanda gepflegt werden und die Menge der von Bitpanda im Namen des Kunden gehaltenen E-Token angeben. Die Wallet bieten den Kunden einen umfassenden Überblick über die von ihm gehaltenen E-Token und deren Gesamtperformance. 

10.2     Nach erfolgreichem Abschluss des Kundenverifizierungs-Prozesses (gemäß Punkt 5), kann der Kunde Kauf- und Verkaufsaufträge für E-Token erteilen. (“Broker Services”). 

10.3     Ein Verkauf und/oder Kauf von E-Token über das Bitpanda-System an/von Bitpanda erfolgt ausschließlich auf folgende Weise:

10.3.1      Kundenangebot. Der Kunde bietet verbindlich an, ganze oder Teile von E-Token über das Bitpanda-System an Bitpanda zu verkaufen oder von Bitpanda zu kaufen (“Kundenangebot”).

10.3.2      Einladung des Kunden ein Angebot abzugeben. Die im Bitpanda-System dargestellten Zahlen, Werte oder Referenzpreise stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zu unterbreiten (invitatio ad offerendum).

10.3.3      Wie man ein verbindliches Angebot abgibt. Um ein verbindliches Angebot abzugeben, muss der Kunde (i) alle erforderlichen gültigen und korrekten Daten im Bitpanda-System korrekt ausfüllen und (ii) entweder auf die Schaltfläche “Jetzt kaufen” oder “Jetzt verkaufen” klicken (ein solches Angebot wird als “Finales Kundenangebot” und Punkt (ii) “Finaler Angebotsklick” bezeichnet). Wenn der Kunde auf andere Weise (z.B. per E-Mail) mitteilt, dass er E-Token kaufen/verkaufen möchte, stellt dies kein Finales Kundenangebot dar.

10.3.4      Auslegung des Finalen Kundenangebots. Zur Klarstellung,  jedes Finale Kundenangebot, das durch das Anklicken von "Jetzt kaufen" (jeweils ein "Finales Kaufangebot") abgegeben wird, ausschließlich als "verbindliches Angebot des Kunden, den Erhalt von E-Token im Austausch für die Zahlung des angegebenen Betrags durch Belastung des Partnerkontos des Kunden zu akzeptieren" zu verstehen und zu qualifizieren. Jedes Kundenangebot, das durch Anklicken von "Jetzt verkaufen" (jeweils ein "Finales Verkaufsangebot") abgegeben wird, ist ausschließlich als "verbindliches Angebot des Kunden, den von ihm angeforderten und im Bitpanda-System angezeigten Geldbetrag durch Gutschrift auf das Partnerkonto des Kunden im Austausch für die Übertragung einer bestimmten Menge von E-Token zu erhalten" zu verstehen und zu qualifizieren.

10.4     Bedingungen des verbindlichen Finalen Kundenangebots. Das Finale Angebot Verkauf und das Finale Angebot Kauf werden hier zusammen als "Bitpanda-Kundenangebot" bezeichnet. Die Bedingungen, zu denen der Kunde ein Finales Kundenangebot abgeben kann, werden dem Kunden im Bitpanda-System mitgeteilt und sind für einen bestimmten Zeitraum gültig ("Kundenangebotsfrist"). Während der Kundenangebotsfrist kann der Kunde die Bedingungen mit dem Klick auf das Finale Angebot validieren und bestätigen. Bestätigt der Kunde das Finale Kundenangebot während der Kundenangebotsfrist nicht, wird das Tradingfenster aktualisiert, die aktualisierten Bedingungen werden angezeigt, und es beginnt eine neue Kundenangebotsfrist.

10.5     Angebotszeitraum. Der Kunde ist an ein Finales Kundenangebot für einen Zeitraum von 24 Stunden nach dem Klicken auf das jeweilige Finale Kundenangebot gebunden ("Angebotszeitraum"). Der Erhalt eines Finalen Kundenangebots wird dem Kunden unverzüglich bestätigt.

10.6     Mindesttransaktionsvolumen. In Allgemeinen muss jedes Finale Kundenangebot einen Wert von mindestens 1,00 EUR haben (basierend auf den im Bitpanda-System verwendeten Zahlen). Für bestimmte E-Token kann das Mindestgeschäftsvolumen höher als 1,00 EUR sein (in diesem Fall wird der Mindestwert im Bitpanda-System angezeigt, bevor ein Finales Kundenangebot abgegeben wird). Der Kunde kann kein Finales Kundenangebot abgeben, das unter dem Mindesttransaktionsvolumen liegt.

10.7     Zahlungseinzug. Alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus der Geschäftsverbindung mit Bitpanda zieht Bitpanda mit einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat ein. Bitpanda wird dem Kunden das Muster zum SEPA-Lastschriftmandat nach der Zustimmung des Kunden zu diesen Bitpanda AGB zur Vefügung stellen. Der Kunde kann Crypto-Assets von Bitpanda nur nach der Erteilung des Einzugsrecht mittels SEPA-Lastschriftmandat kaufen.   

10.8     Gutschrift auf dem Partnerkonto. Im Falle der Annahme eines Finalen Verkaufsangebots erhält der Kunde von Bitpanda eine Gutschrift auf sein Partnerkonto in Höhe der an ihn zu leistenden Zahlungen.

10.9     Annahme des Finalen Kundenangebots durch tatsächliche Erfüllung. Ein Finales Kundenangebot kann durch Bitpanda entweder durch tatsächliche Erfüllung des Angebots durch Bitpanda innerhalb des Angebotszeitraums (die "VuA" oder "Vertragsabschluss und Auftragsausführung") angenommen oder abgelehnt werden. Der Kunde wird über die Annahme oder Zurückweisung des Finalen Kundenangebots informiert. Tatsächliche Erfüllung bedeutet die unwiderrufliche Gutschrift des E-Tokens auf der Wallet des Kunden oder die Gutschrift auf dem Partnerkonto. Zur Klarstellung: Die faktische Erfüllung ist noch nicht erfolgt, solange die Transaktion im Bitpanda-System als "ausstehend" angezeigt wird. Mit der Ausführung des Finalen Kundenangebots durch Bitpanda kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und Bitpanda zustande. Zusätzlich zu diesem Kaufvertrag kommt mit der Ausführung des Finalen Kaufangebots ein Verwahrungs- und Kryptoverwahrvertrag nach Maßgabe und zu den in Punkt 11 dargelegten Bedingungen über die erworbenen E-Token zustande.

10.10   Unvorhersehbare Verzögerungen oder technische Unterbrechungen. Aufgrund von unvorhersehbaren technischen Störungen oder technischen Unterbrechungen kann es zu Fehlern bei der Weiterleitung oder zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Finalen Kundenangeboten kommen. Wenn technische Fehler bei der Weiterleitung von Kundenangeboten oder Unterbrechungen bei der Ausführung auftreten, werden diese behoben (z.B. Aufhebung der Wirkung der Belastung oder Gutschrift durch Rückgängigmachung, um die Wirkung der korrekten Belastung oder Gutschrift wiederherzustellen) und Bitpanda wird den Kunden hiervon in Kenntnis setzen.

10.11   Kundenmigration bei erheblicher Störung im Corporate Portal. Sofern es auf seiten des Partners zu einer erheblichen Störung im Corporates Portal kommt, wodurch das Bitpanda System für die Kunden unzugänglich oder (teilweise) unbrauchbar ist, und der Mangel nicht innerhalb der zwischen dem Partner und Bitpanda vereinbarten Zeit behoben wird, dann wird Bitpanda die Kunden kurzfristig auf den Bitpanda Broker migrieren. Spätestens 72 Stunden nach Behebung der Störung, migriert Bitpanda die Kunden wieder zurück.

10.12   Mögliche (erhebliche) Verzögerungen bei der Übertragung von E-Token. E-Token sind technisch so konzipiert, dass der Zugriff auf den entsprechenden Private Key einer Wallet den unwiderruflichen und unwiederbringlichen Entzug dieser E-Token ermöglicht. Auf diese Eigenschaft hat Bitpanda keinen Einfluss. Um Angriffe aus der Ferne zu erschweren, werden die meisten E-Token zur Sicherheit "kalt", d.h. offline, gespeichert. Vor einer Verfügung über diese E-Token müssen diese daher aus technischen Gründen erst wieder online gestellt werden, was zu Verzögerungen bei der Übertragung führen kann.

10.13   Gebühren. Jede Auftragsausführung löst Gebühren aus, die der Kunde durch den Finalen Angebotsklick akzeptiert und die von Bitpanda einbehalten oder vom Partner im Namen des Kunden an die Bitpanda gezahlt werden. Die im Zusammenhang mit dem Finalen Angebotsklick veröffentlichten Preise und/oder Wechselkurse sind für das Finale Kundenangebot endgültig und verbindlich (jeweils ein "Schlusskurs").

11       Kryptoverwahrung 

11.1     Im Folgenden wird BAM als “Treuhänder” bezeichnet. BAM erbringt das Kryptoverwahrgeschäft im Sinne des § 1 Abs.1a Satz 2 Nummer 6 KWG.

11.2     Kryptoverwahrung. Kunden können E-Token kaufen und verkaufen, ohne eine eigene Wallet auf der jeweiligen Blockchain einrichten zu müssen. Um dies zu ermöglichen, bietet der Treuhänder Kryptoverwahrung für E-Token an und hält die für Kunden verwahrten E-Token in deren Namen auf Treuhandbasis, wobei der Treuhänder als Treuhänder und der Kunden als Treugeber fungiert ("Kryptoverwahrung").

11.3     Bedingungen und Umfang der Kryptoverwahrung. Der Kunde als Treugeber ist zu jeder Zeit wirtschaftlicher Berechtigter seiner E-Token. und der Treuhänder als Treuhänder ist Verfügungsberechtigter der E-TokenDer Treuhänder und der Kunde sind an den folgenden Kryptoverwahrvertrag ("Kryptoverwahrvertrag") gebunden:

11.3.1      Die Kryptoverwahrung - und folglich der Kryptoverwahrvertrag - unterliegt allen Anforderungen, die dem Kunden bei oder nach der Gutschrift von E-Token auf seine Wallet mitgeteilt werden, wie z.B. die Vorlage von Nachweisen über die Mittelherkunft in Übereinstimmung mit den AML-Bestimmungen, und ist durch diese beschränkt.

11.3.2      Der Kryptoverwahrvertrag umfasst alle E-Token, die auf der Wallet des Kunden hinterlegt sind, als direkte Folge von:

11.3.2.1   einem auf dem Bitpanda-System getätigtem Kauf; 

11.3.2.2   einem Bitpanda Airdrop (wie in Punkt 15.1 definiert); und

11.3.2.3   einem Transfer (wie in Ziffer 12.2 definiert).

11.3.3      Die Treuhand ist einseitig und der Treuhänder hält die jeweiligen E-Token nur für den Kunden.Der Treuhänder wird jedoch allen seinen Kunden Kryptoverwahrung anbieten (der Treuhänder wird für mehrere Kunden gleichzeitig als Treuhänder tätig sein) und kann darüber hinaus seine eigenen E-Token halten oder traden. Der Kunde entbindet den Treuhänder hiermit von jeglichen Beschränkungen des Selbstkontrahierens und der Doppelvertretung im Zusammenhang mit seiner Rolle als Treuhänder und den anderen von ihm angebotenen Dienstleistungen.

11.3.4      Vorbehaltlich der Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen beginnt der Kryptoverwahrvertrag mit dem Tag, an dem (Teile von) E-Token auf der Wallet hinterlegt werden und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kryptoverwahrvertrag endet automatisch, wenn alle E-Token aus der Wallet entnommen wurden.

11.3.5      Die Menge an E-Token, die der Treuhänder von Zeit zu Zeit im Namen des Kunden hält, wird im Bitpanda-System angezeigt. Der Treuhänder verpflichtet sich, die E-Token in dem Maße zu schützen, wie es auf dem Bitpanda-System technisch möglich ist, und ist bestrebt, aber nicht verpflichtet, den Großteil der E-Token "kalt", d.h. offline, zu speichern. 

11.3.6      Zweck des Kryptoverwahrvertrags ist es, einen rechtlichen Rahmen für die vom Treuhänder angebotenen technischen Dienstleistungen in Bezug auf E-Token zu schaffen. Der Treuhänder ist als Treuhänder und nicht als Vermögensverwalter, Anlageberater, Portfoliomanager oder in einer ähnlichen Funktion tätig und führt - abgesehen von zwingenden gesetzlichen Vorschriften, Gerichtsbeschlüssen oder Urteilen oder ähnlichen Anweisungen von Behörden, die für den Treuhänder verbindlich sind - keine aktiven Transaktionen durch und macht keine Beobachtungen oder Anfragen in Bezug auf das Treuhandvermögen.

11.3.7      Als wirtschaftlicher Berechtigter von E-Token trägt der Kunde das gesamte Risiko des Verlusts (in tatsächlicher, rechtlicher und/oder wirtschaftlicher Hinsicht) dieser E-Token, insbesondere jedes der in Punkt 19 genannten Risiken. Jegliche Haftung des Treuhänders unter oder im Zusammenhang mit Bitpanda Kryptoverwahrung ist nach Maßgabe von Punkt 20 beschränkt.

11.4     Einheitliche Wallet. Um den Kunden ein optimales Nutzererlebnis zu bieten und aus Gründen der Übersichtlichkeit werden alle Crypto-Assets in der Wallet (auch in aggregierter Form) in einheitlicher und ähnlicher Weise im Bitpanda-System dargestellt. Diese Darstellungsformen dienen nur zu Informationszwecken und haben keine Auswirkungen auf die verschiedenen zugrunde liegenden Rechtskonzepte.

11.5     BAM stellt sicher, dass die E-Token der Kunden getrennt von ihren eingenen E-Token verwahrt werden und stellt sicher, dass sich die dem einzelnen Kunden zustehenden Anteile am gemeinschaftlich verwahrten Gesamtbestand jederzeit bestimmen lassen.

11.6     BAM stellt sicher, dass über die verwahrten E-Token der Kunden ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht für eigene Rechung von Bitpanda oder einer anderen Person verfügt werden kann.

12       Transfers. 

12.1     Jegliche Transaktionen von Crypto-Assets aus der Wallet des Kunden unterliegen den Bedingungen und Beschränkungen dieser Bitpanda AGB und werden je nach Art des übertragenen Assets und Empfängers auf dem Bitpanda-System verarbeitet.

12.2     Externe Transaktionen. E-Token Transaktionen von der Wallet des Kunden zu einer Wallet außerhalb des Bitpanda-Systems oder eine Transaktionen von einer Wallet (oder anderen Quelle) außerhalb des Bitpanda-Systems auf die Wallet des Kunden sind nur für Integrated E-Token möglich ("Externe Transaktion"). Für Externe Transaktionen gelten die folgenden Regeln:

12.2.1      Integrated E-Token. Integrated E-Token sind E-Token die auf dem Bitpanda-System gekauft, verkauft, sowie von und auf externen Wallets ein- und ausgezahlt werden können.

12.2.2      Externe Transaktionen werden so abgewickelt, dass die im Protokoll des jeweiligen E-Token (z.B. Ethereum-Protokoll) geforderten Schritte eingeleitet werden (z.B. Signieren einer Transaktion in Bezug auf eine angeforderte Menge von E-Token von einer Wallet an eine bestimmte Adresse mit einem privaten Schlüssel).

12.2.3      Es ist nicht gewährleistet, dass alle weiteren Schritte, die außerhalb der Sphäre von Bitpanda liegen, und technisch oder faktisch erforderlich sind, damit die Transaktion als abgeschlossen und unwiderruflich gilt, durchgeführt werden (z.B. dass die Transaktion gemined/geminted und in den nächsten Block der entsprechenden Blockchain aufgenommen wird).

12.2.4      Es können Transaktionsgebühren oder Miner-Gebühren anfallen, die vom Bitpanda Kunden getragen und direkt vom Partnerkonto abgerechnet werden. 

12.2.5      Die vom jeweiligen Netzwerk (z.B. Bitcoin-Netzwerk) generierte Transaktions-ID dient als unwiderlegbarer Beweis für die erfolgte Transaktion von E-Token an die zuletzt bekannt gegebene Wallet Adresse des Bitpanda Kunden. Diese Transaktions-ID wird auch an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Bitpanda Kunden als Teil einer Zustellungsbestätigung übermittelt.

12.2.6      Die Transaktion ist abgeschlossen und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, sobald die Transaktion in einem externen Blockchain-Netzwerk aufscheint. Mit Zeichnung der Externen Transaktion hat das Bitpanda-System keinen Einfluss mehr auf die Transaktion und darauf, ob der Kunde oder ein Dritter Zugriff auf den übertragenen E-Token haben oder nicht. Die Transaktion kann nur durch eine Bestätigung durch das entsprechende Netzwerk abgeschlossen werden.

12.2.7      Zur Klarstellung: Andere Crypto-Assets als Integrierte E-Token (z. B. Trade Only E-Token, Index Only E-Token) können nicht von der Wallet des Kunden auf eine Wallet außerhalb des Bitpanda-Systems übertragen werden. Eine diesbezügliche Anfrage wird im Bitpanda-System nicht bearbeitet.

12.2.8      Mitteilung von korrekten Wallet-Adressen außerhalb des Bitpanda-Systems. Der Kunde ist allein verantwortlich, die korrekte, genaue und aktuelle Wallet-Adresse außerhalb des Bitpanda-Systems anzugeben. Dies gilt insbesondere für eine Übertragung von einem bestimmten E-Token zu einer Wallet-Adresse, die für einen anderen E-Token bestimmt ist (z.B. Bitcoin zu Litecoin) oder auf ein anderes Netzwerk (z.B. USDT auf das Ethereum Netzwerk anstatt USTD auf das Polygon Netzwerk oder umgekehrt). WICHTIG: DURCH DAS SENDEN VON E-TOKEN AN EINE FALSCHE ADRESSE ODER AN DAS FALSCHE NETZWERK WERDEN DIE CRYPTO-ASSETS UNWIEDERBRINGLICH VERLOREN SEIN UND DIE TRANSAKTION KANN NICHT RÜCKGÄNGIG GEMACHT WERDEN.

12.3     Wallet Adressen bei Externen Transaktionen. Die Wallet(s) des Kunden sind nicht direkt mit den jeweiligen Blockchains oder Netzwerken der vom Kunden gehaltenen E-Token verbunden und der Kunde verfügt daher über keine eigene oder private Adresse (wobei "Adresse" in diesem Punkt 12.3. eine Wallet Adresse, den öffentlichen Schlüssel oder eine ähnliche, mit einer Wallet verbundene Zuordnung außerhalb des Bitpanda-Systems in Bezug auf eine Blockchain bzw. einen E-Token bezeichnet), an die der Kunde oder ein Dritter Externe Transaktionen tätigen kann. Um Externe Transaktionen dennoch zu ermöglichen, erlaubt das Bitpanda-System Externe Transaktionen von Integrated E-Token an eine Adresse von Bitpanda, woraufhin dieser Integrated E-Token der Wallet des Kunden gutgeschrieben wird.

Wenn der Kunde erstmalig einen E-Token einzahlt, ist Voraussetzung für die Nutzung dieser Funktion, dass er (i) auf dem Bitpanda-System den E-Token auswählt, den er übertragen möchte, und (ii) die Schaltfläche "Einzahlung [Tokenname]" anklickt und das richtige Netzwerk auswählt. Nach erfolgreicher Einhaltung dieser Schritte wird eine Wallet Adresse generiert und dem Kunden angezeigt, an die er anschließend die entsprechenden E-Token senden kann. 

WICHTIG: Wenn der Kunde diese Wallet Adresse nicht mindestens einmal innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Erstellung verwendet, kann die Wallet Adresse wegen Inaktivität widerrufen werden. Der Kunde wird über den Widerruf der Wallet Adresse aus diesem Grund vorab per E-Mail informiert. Es wird empfohlen, immer die korrekte und aktuelle Wallet Adresse über die Funktion "Einzahlung" auf dem Bitpanda-System zu überprüfen, sofern der Kunde die Wallet-Adresse noch nicht für Externe Transaktionen verwendet hat. Sofern der Kunde die Wallet-Adresse bereits einmal verwendet hat, wird Bitpanda die zugewiesene Wallet-Adresse nachträglich nicht ändern.

13       Kündigungsrechte, Suspendierung des Kundenkontos

13.1     Ordentliche Kündigung. Soweit in diesen Bitpanda AGB keine abweichenden Kündigungsfristen vorgesehen sind, können Bitpanda und der Kunde die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Teile davon jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bitpanda kann jedoch nach eigenem Ermessen eine ordentliche Kündigung durch den Kunden auch ohne Einhaltung einer Frist akzeptieren (z.B. wenn ein Kunde sein gesamtes Guthaben abhebt und das Kundenkonto löscht).

13.2     Außerordentliche Kündigung. Bitpanda oder der Kunde kann die Geschäftsbeziehung zur Nutzung der Crypto-Services jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen.

13.3     Bitpanda behält sich das Recht vor, (i) die gesamte Geschäftsbeziehung für die Nutzung der Crypto-Services zu beenden und/oder (ii) ein Kundenkonto für einen bestimmten Zeitraum zu sperren (z.B. während einer Untersuchung zur Bekämpfung von Geldwäsche) und/oder (iii) bestimmte Crypto-Services für einen bestimmten Zeitraum mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund auszusetzen (einschließlich der Sperrung einer Transaktion, der Rückgängigmachung einer Transaktion oder der Aussetzung des Zugriffs auf das Kundenkonto), insbesondere, aber nicht ausschließlich wenn:

13.3.1      eine außerordentliche Kündigung des Partnerkontos vorliegt;

13.3.2      sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern;

13.3.3      Bitpanda ausreichende Beweise für die Annahme hat, dass ein Kunde wegen eines Verstoßes gegen Straf-, Verwaltungs- oder Steuergesetze in einem beliebigen Land der Welt verurteilt oder angeklagt ist oder war (einschließlich angemessen dokumentierter Medienberichte oder Marktgerüchte), die die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden für Bitpanda unzumutbar macht;

13.3.4      behördliche Ermittlungen (von zuständigen Behörden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, von Staatsanwälten auf dem Gebiet des Strafrechts oder von Steuerbeamten) gegen einen Kunden und in Bezug auf das Kundenkonto wegen eines Verstoßes gegen einschlägige Straf-, Verwaltungs- oder Steuergesetze in einem beliebigen Land der Welt eingeleitet wurden oder angedroht werden;

13.3.5      dies zur Einhaltung (i) geltender Gesetze oder Verordnungen (insbesondere zur Bekämpfung von Geldwäsche), (ii) interner Richtlinien, die auf solchen Gesetzen oder Verordnungen beruhen, (iii) von Anordnungen oder Aufforderungen eines Gerichts oder einer anderen Behörde, oder (iv) geltender Sanktionslisten erforderlich ist;

13.3.6      ein Kunde seine korrekte Identität oder die Herkunft von Geldern verschleiert, indem er dem Partner oder Bitpanda falsche, unvollständige, veraltete oder irreführende Daten zur Verfügung stellt;

13.3.7      ein Kunde ein Kundenkonto nutzt, ohne rechtlich zur Nutzung dieses Kundenkontos berechtigt zu sein;

13.3.8      Bitpanda Grund zu der Annahme hat, dass das Kundenkonto von einer anderen Person als dem Kunden genutzt wird;

13.3.9      ein Kunde die Crypto-Services manipuliert. Eine solche Manipulation ist insbesondere jede Verwendung eines automatisierten Systems (z.B. Bot) oder eines anderen Tools oder einer Methode, die vom normalen und typischen Tradingverhalten abweicht und somit auf die Beteiligung einer bestimmten Technologie, Software und/oder eines Systems zur Automatisierung eines solchen Tradings hinweist, es sei denn, eine solche Verwendung wurde zuvor schriftlich mit Bitpanda vereinbart;

13.3.10    ein Kunde die Crypto Services auf eine Weise nutzt, die die Crypto Services beeinträchtigen und/oder die dem Partner und/oder Bitpanda Schäden, Nachteile oder Verluste zufügt;

13.3.11    ein Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus diesen Bitpanda AGB verstoßen hat, die nicht anderweitig in diesem Punkt 13.3 erwähnt sind, und diesen Verstoß nicht innerhalb von 10 Werktagen ab dem Datum der Benachrichtigung über diesen Verstoß durch Bitpanda behoben hat;

13.3.12    ein Auflösungs-, Insolvenz-, Umstrukturierungs-, Abwicklungs- oder ähnliches Verfahren eingeleitet wurde. Das Kundenkonto und alle Transaktionen können im Falle eines Insolvenzverfahrens ausgesetzt werden, bis geklärt ist, wer im Einklang mit den geltenden Gesetzen über die E-Token verfügen darf.

13.4     Sperrung oder Kündigung des Kundenkontos. Im Falle der Sperrung eines Kundenkontos oder der Beendigung der Geschäftsbeziehung zur Verwendung der Crypto-Services durch Bitpanda wird Bitpanda den Kunden über die Sperrung oder Beendigung sowie der zugrundeliegenden Gründe informieren, es sei denn, eine solche Benachrichtigung durch Bitpanda wäre rechtswidrig. Bitpanda ist nicht verpflichtet, dem Kunden Erkenntnisse oder Informationen offenzulegen, die sie im Rahmen ihrer Sicherheits- und Risikomanagementverfahren gewonnen hat. Der Partner ist berechtigt den Zugang zum CP Link wegen Wartungsarbeiten, Upgrades, Schließung des Partnerkontos oder aus anderen zwischen dem Partner und den Kunden vereinbarten Gründen (z.B. aufgrund Geldwäscheverdachts, behördlicher Anordnugn, Insolvenz, Auflösung oder Löschung des Kunden)  vorübergehend oder dauerhaft auszusetzen; in diesem Fall hat der Kunde keinen Zugang zu seinem Kundenkonto und den Crypto-Services. Bitpanda wird sich bemühen, sich mit dem Kunden in Verbindung zu setzen und ihm eine Lösung für den Zugriff auf seine E-Token anzubieten, sofern dies rechtlich zulässig ist.

13.5     Teilweise Sperrung des Kundenkontos. Bitpanda behält sich das Recht vor, bestimmte Funktionen des Kundenkontos aus wichtigem Grund nur teilweise zu sperren, aber bestimmte Crypto-Services weiterhin anzubieten. Dies bedeutet zum Beispiel, dass die Weiterleitung und Ausführung von Finalen Kaufangeboten ausgesetzt werden kann, während Finale Verkaufsangebote weiterhin weitergeleitet und ausgeführt werden.

13.6     Aufhebung der Sperrung. Sollte Bitpanda die Ausführung einer Transaktion verweigern und/oder das Kundenkonto sperren, wird Bitpanda die Sperrung aufheben oder die Transaktion so schnell wie möglich weiterleiten und ausführen, sobald die Gründe für die Verweigerung und/oder Aussetzung nicht mehr bestehen. Bitpanda ist jedoch nicht verpflichtet, dem Kunden zu gestatten, eine Transaktion zum gleichen Preis oder zu den gleichen Bedingungen wie die ausgesetzte, nicht weitergeleitete oder stornierte Transaktion auszuführen.

13.7     Handlungsunfähigkeit oder Insolvenz eines Kunden. Sobald Bitpanda über die Handlungsunfähigkeit oder die Insolvenz (unter welcher Rechtsordnung auch immer) eines Kunden informiert wurde oder einen anderen ausreichenden Beweis dafür erhalten hat, wird das Kundenkonto aus Sicherheitsgründen ausgesetzt und gesperrt. Im Falle einer Insolvenz bleibt die Aussetzung und Sperrung so lange bestehen, bis der Gerichtsbeschluss bezüglich des Abschlusses des Insolvenzverfahrens oder Entsperrung des Kundenkontos für den insolventen Kunden vorliegt. Im Falle der Handlungsunfähigkeit oder der Insolvenz eines Kunden kann Bitpanda auch verpflichtet sein, über das Vermögen des Kunden gemäß den Anweisungen des zuständigen Gerichts, des Verwalters oder des Begünstigten zu verfügen.

13.8     Pfändung von Crypto-Assets eines Kunden. Im Falle einer Pfändung des Vermögens eines Kunden kann Bitpanda verpflichtet sein, über das Vermögen des Kunden gemäß den Weisungen des zuständigen Gerichts, des Insolvenzverwalters, Sachverwalter oder einer bevollmächtigten Person zu verfügen und/oder das Kundenkonto zu sperren oder zu beschränken.

13.9     Abwicklung bei außerordentlicher Kündigung. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung und insoweit dies in Einklang mit den geltenden Gesetzen steht, ist Bitpanda berechtigt, die E-Token des Kunden zu veräußern. In Abhängigkeit von der Art des Grundes überweist Bitpanda das Guthaben auf das Partnerkonto des Kunden oder nimmt eine Disposition über das Guthaben gemäß den geltenden Gesetzen bzw. gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen vor.

14       Abzug und Hinterlegung von Krypto-Assets nach Beendigung der Geschäftsbeziehung

14.1     Abzug oder Veräusserung von Krypto-Assets durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, alle Crypto-Assets bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist abzuziehen oder zu veräußern. Jeder Abzug steht unter der Bedingung der vorherigen vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen gegen Bitpanda. Verfügt der Kunde nach Beendigung der Geschäftsbeziehung noch über Crypto-Assets auf seinem Kundenkonto und hat er dem Verkauf durch Bitpanda bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht widersprochen, ist Bitpanda berechtigt gemäß Punkt 14.3 vorzugehen.

14.2     Widerspruch. Der Kunde ist berechtigt, gegen den Verkauf bzw. die Hinterlegung von Crypto-Assets gemäß Punkt 14.3 bis zum Ende der Kündigungsfrist zu widersprechen. Verfügt der Kunde auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung noch über Krypto-Assets auf dem Kundenkonto, ist er verpflichtet, die Crypto-Assets spätestens bis zum Ablauf der Frist von 3 Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. ab der außerordentlichen Kündigung ("Übergangsfrist") abzuziehen, ansonsten kommt Punkt 14.3 zur Anwendung. 

14.3     Verkauf und Hinterlegung durch Bitpanda. Zieht der Kunde nicht alle Crypto-Assets, im Falle von Punkt 14.1, innerhalb der Kündigungsfrist und, im Falle von Punkt 14.2, innerhalb der Übergangsfrist selbst ab, ist Bitpanda, unbeschadet Punkt 14.4 berechtigt nach vorangehender schriftlicher Mitteilung

14.3.1      sofern es einen Markt- oder Börsenpreis gibt, die verbleibenden Crypto-Assets zu den jeweiligen Marktpreisen zu verkaufen und den Verkaufserlös (nach Abzug der anwendbaren Gebühren im Zusammenhang mit dem Verkauf) auf das Partnerkonto zu überweisen; und/oder

14.3.2      die verbleibenden Crypto-Assets gerichtlich auf die Kosten des Kunden zu hinterlegen.

14.4     Das Vorgehen gemäß der Punkte 14.1, 14.2 und 14.3 findet keine Anwendung sofern Bitpanda aufgrund (i) einer gesetzlichen Verpflichtung, (ii) einer Anordnung oder Aufforderung eines Gerichts oder einer anderen Behörde oder (iii) aus den in diesen Bitpanda AGB dargestellten und vereinbarten Punkten, verpflichtet ist, mit den Crypto-Assets anders vorzugehen. Bitpanda kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 1,00 pro Monat erheben, wenn der Kunde seine Crypto-Assets nicht innerhalb der Übergangsfrist gemäß diesem Punkt 14 abzieht, unbeschadet etwaiger direkter Anwaltskosten, die als Folge einer Liquidation gemäß diesem Punkt entstehen können. Weiters kann Bitpanda eine Gebühr von 0,1% der hinterlegten Summe jedoch maximal EUR 30,00 pro Monat für die Nutzung des Bitpanda-Systems verlangen.

15       Airdrops

15.1     Bei einem Airdrop durch Bitpanda selbst ("Bitpanda Airdrop") behält sich Bitpanda das Recht vor, zu entscheiden, ob Kunden inkludiert werden oder nicht und bucht den E-Token, der in einem solchen Bitpanda Airdrop verteilt wird, auf das jeweilige Kundenkonto.

15.2     Bei einem Airdrop durch andere Personen als Bitpanda ("Third Party Airdrop"), schreibt Bitpanda dem Kundenkonto nicht automatisch E-Token oder eine andere digitale Informationseinheit gut. Der Kunde musst verfügbare Third Party Airdrops selbst überwachen. Bitpanda bietet keine Beratung zu Third Party Airdrops oder zu Möglichkeiten der Teilnahme an Third Party Airdrops an. Wenn der Kunde an einem Third Party Airdrop teilnimmt, erfolgt dies auf sein eigenes Risiko. Bitpanda informiert den Kunden nicht über Third Party Airdrops.

16       Fork-Grundsätze

Der Kunde nimmt die in Anhang II beigefügten Fork-Grundsätze (“Bitpanda Fork-Grundsätze”) an.

17       Aufrechnung 

Bitpanda ist jederzeit berechtigt, fällige und unbezahlte Geldforderungen, die sie gegenüber Kunden hat, mit fälligen und unbezahlten Geldforderungen dieses Kunden gegen Bitpanda aufzurechnen.

 

18       Datenschutz

Bei der Erbringung der ausgehandelten Dienstleistungen hält sich Bitpanda an die DSGVO, wie in den Datenschutzbestimmungen dargelegt (unter https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-privacy-policy).

19       Risiken

Die Nutzung der Crypto-Services ist mit Risiken verbunden, die jeweils im schlimmsten Fall zum Totalverlust der Investitionen führen können. Diese Risiken sind insbesondere, ohne auf diese Beispiele beschränkt zu sein, die folgenden:

(i)       Risiko von Software-Schwächen: Die Technologie von Crypto-Assets und die zugrundeliegenden Software-Anwendungen und Software-Plattformen wie Smart-Contract-Systeme und andere Software und Technologie sowie technische Konzepte und Theorien befinden sich noch in einem frühen Entwicklungsstadium, sind unerprobt und liegen außerhalb der Kontrolle oder des Einflusses von Bitpanda. Es gibt keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass der Transfer, die Nutzung und der Besitz von Crypto-Assets ununterbrochen oder fehlerfrei abläuft, und es besteht ein inhärentes Risiko, dass die Software und die damit verbundenen Technologien und Konzepte Schwachstellen, Lücken oder Fehler enthalten könnten, die unter anderem den vollständigen Verlust von Crypto-Assets mit sich bringen können, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Token, Euro oder jeglichen Wert von kryptografischen Blockchain-basierten digitalen Informationseinheiten, selbst wenn die eingesetzte und unter der Kontrolle von Bitpanda stehende Software und Systeme korrekt funktionieren. Viele dieser Technologien oder Software-Anwendungen, die für den Verkauf, die Übertragung oder den Besitz von Crypto-Assets erforderlich sind, werden weder von einem Softwarehersteller emittiert noch in irgendeiner anderen Weise von einer zentralen Stelle zertifiziert, so dass es keine Person oder Stelle gibt, die für solche Mängel haftbar gemacht werden könnte. Der Kunde sollte ferner beachten, dass selbst professionell entwickelte oder zertifizierte Software - die auf dem Bitpanda-System eingesetzt wird oder die der Kunde allenfalls für den Zugang zu dem Bitpanda-System verwendet (z.B. dein Internet-Browser) - Schwachstellen aufweisen kann, die weder den Entwicklern noch den Nutzern bekannt sind, und somit Gegenstand von Hacks oder Angriffen sein können. Bitpanda verwendet und zeigt übliche Sicherheitszertifikate an, die von Dritten (Zertifizierungsstellen) ausgestellt werden und allgemein als sicherheitsförderndes Merkmal angesehen werden. Es kann aber letztlich nicht gewährleistet werden, dass die auf einem Bitpanda-System angezeigten Sicherheitszertifikate gültig oder korrekt sind. Wenn der Kunde seinen Internetbrowser und die zugrunde liegenden Betriebssysteme stets auf dem neuesten Stand hält, hilft dies, bestimmte Risiken und Schwachstellen zu reduzieren. Aber selbst wenn ein bestimmtes Sicherheitsproblem bekannt ist, kann es eine gewisse Zeit dauern, bis eine solche Schwachstelle behoben wird und ein entsprechendes Software-Update verfügbar ist

(ii)      Regulatorisches und rechtliches RisikoCrypto-Assets qualifizieren grundsätzlich als Finanzinstrumente iSd. Kreditwesengesetzes (KWG) und Bitpanda hat die entsprechenden Lizenzen, Kryptowerte zu handeln, zu verwahren und zu verwalten. Gleichwohl ist es möglich, dass gesetzliche oder regulatorische Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die Crypto-Services haben, die u.a. zu wesentlichen Änderungen der Crypto-Assets führen können. Bestimmte regulatorische oder gesetzliche Änderungen können zu einer Einschränkung oder Beendigung bestimmter Crypto-Services führen.  Bitpanda gibt keine Zusicherungen hinsichtlich des regulatorischen oder rechtlichen Status der auf dem Bitpanda-System verfügbaren Crypto-Assets und Dienstleistungen, die sich auf Blockchain-Technologie-basierte Anwendungen beziehen. Gegebenenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, etwaige regulatorische oder rechtliche Anforderungen einzuhalten, die in dieser Hinsicht für ihn oder in seiner Rechtsordnung gelten können (z.B. kann der Kunde verpflichtet sein, bestimmte Transaktionen oder Bestände von Token den zuständigen Behörden zu melden). Bitpanda ist nicht verpflichtet, den Kunden über regulatorische oder rechtliche Änderungen zu informieren, die für ihn relevant sein könnten. 

Crypto-Assets werden im anwendbaren Sachen- und Vertragsrecht nicht ausdrücklich erwähnt. Eine entsprechende Regelung findet sich im deutschen Recht zu § 46i KWG, welche hier mit Blick auf Punkt 11 Anwendung finden soll. Nach sorgfältiger rechtlicher Analyse ist Bitpanda zu dem Schluss gekommen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Bitpanda AGB das Rechtskonzept der Kryptoverwahrung unter Berücksichtigung der Regelungen in § 46i KWG rechtmäßig, gültig und durchsetzbar ist. Bitpanda kann jedoch nicht ausschließen, dass künftige Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Rechtsbegriffe beeinträchtigt und sich dies nachteilig auf die Crypto-Services oder die Rechte des Kunden aus diesen Bitpanda AGB oder in Bezug auf seine Crypto-Assets auswirken könnte.

(iii)     Risiko der Einstellung bzw. des Mangels an Erfolg: Die Zuteilung jeglicher Crypto-Assets und die Entwicklung solcher Crypto-Asset-Technologien könnte aus einer Reihe von Gründen eingestellt werden, unter anderem aufgrund mangelnden wirtschaftlichen Interesses der Community und/oder der Öffentlichkeit, fehlender Finanzierung, mangelnden kommerziellen Erfolgsaussichten (z.B. durch konkurrierende Projekte), die außerhalb des Einflussbereichs von Bitpanda liegen. Viele auf der Blockchain-Technologie basierenden Crypto-Assets werden weder von einer staatlichen Behörde noch von einem Unternehmen emittiert und verwaltet, sondern von einem undefinierten und anonymen Netzwerk von Einzelpersonen, die faktisch an der Entwicklung, der Nutzung, dem Mining und/oder der Verwaltung solcher Crypto-Assets beteiligt, aber nicht durch eine Vereinbarung, ein Gesetz oder eine andere Regelung dazu verpflichtet sind. Demzufolge könnte es vorkommen, dass Crypto-Assets keine Funktionalität erhalten oder beibehalten oder dass es wesentliche Änderungen jeglicher Art an der Funktionalität solcher Crypto-Assets gibt. Bitpanda gibt keine Zusicherungen hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Funktionalität, der Akzeptanz oder des kommerziellen Erfolgs von Crypto-Assets ab, die auf dem Bitpanda-System angeboten oder verwahrt oder mit diesen übertragen werden.

(iv)     Risiko des Diebstahls und der Verletzbarkeit: Die Softwareanwendung und die Softwareplattform, die den kryptografischen Blockchain-basierten digitalen Informationseinheiten zugrundeliegen , wie Smart-Contract-System(en) und/oder anderen technologischen Komponenten und/oder Plattformen, können elektronischen oder physischen Angriffen ausgesetzt sein, die zum Diebstahl oder unwiederbringlichen Verlust von Crypto-Assets oder privater Daten führen und die Nutzungsmöglichkeit der Crypto-Services beeinträchtigen könnten.

(v)      Risiko von Phishing oder Social Engineering: SMS- und E-Mail-Dienste sind anfällig für Spoofing- und Phishing-Angriffe und der Kunde sollte bei der Überprüfung von Nachrichten, die vorgeben, von Bitpanda zu stammen, Vorsicht walten lassen. Der Kunde sollte sich stets über den CP Link in sein Kundenkonto einloggen, um alle Transaktionen oder erforderlichen Maßnahmen zu überprüfen, wenn er Zweifel an der Echtheit einer Mitteilung oder eines Hinweises hat.

(vi)     Risiko von Blockchain-Mining-Angriffen: Wie bei jedem anderen öffentlichen Blockchain-basierten System können die auf dem Bitpanda-System verfügbaren Crypto-Assets anfällig für Angriffe sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Double-Spend-Angriffe, “Majority Mining Power”-Angriffe, "Selfish-Mining"-Angriffe und “Race-Condition”-Angriffe oder andere Mining- oder nicht-Mining-bezogene Angriffe, die außerhalb des Einflussbereichs und der Kontrolle von Bitpanda liegen. Jeder erfolgreiche Angriff stellt ein Risiko für die Technologie des Bitpanda-Systems, die erwartete ordnungsgemäße Ausführung und Sequenzierung von Transaktionen mit Crypto-Assets und die erwartete ordnungsgemäße Ausführung und Sequenzierung von Software-Berechnungen dar.

(vii)      Risiko von Wertminderung, geringer Liquidität und extremer VolatilitätDer Wert von Crypto-Assets wird in der Regel durch den aktuellen Marktpreis (sofern vorhanden) bestimmt, und es gibt in der Regel keine Möglichkeit, Crypto-Assets bei einer zentralen Stelle einzulösen oder umzutauschen. Es gibt keine Gewährleistung für die Anzahl der Plattformen und Annahmestellen sowie für die Bedingungen, unter denen Crypto-Assets in ein gesetzliches Zahlungsmittel oder andere Assets oder Dienstleistungen umgetauscht werden können. Jedes Crypto-Assets kann geringer Liquidität am Markt oder extremer Volatilität ausgesetzt sein und der Wert könnte auf Null sinken. Da zusätzliche Kosten durch den Eintritt regulatorischer oder andere Risiken ausgelöst werden können, könnte der Gesamtwert von Crypto-Assets - wenn solche Kosten zum Zweck der Berechnung des Wertes der Crypto-Assets berücksichtigt werden - auf Null sinken. Die vergangene Wertentwicklung eines bestimmten Crypto-Assets lässt keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung zu.

(viii)     Allgemeines RisikoJedes Crypto-Assets wird vom Kunden auf der Basis “in Entwicklung” erworben. Eine solche Investition ist nur für Kunden geeignet, die einen Verlust des gesamten investierten Kapitals verkraften können, und sollte nicht mit der Erwartung einer stabilen Einkommensquelle betrachtet oder eingegangen werden. Bestimmte Risiken, die mit den auf dem Bitpanda-System verfügbaren Dienstleistungen verbunden sind, sind möglicherweise noch nicht bekannt, oder es können aufgrund der raschen Entwicklung des Sektors in Zukunft neue Risiken entstehen.

(ix)      Markt- und Community-Risiko: Es besteht das Risiko von Soft- und Hard-Forks von Crypto-Assets und Splitting, einschließlich der weitreichenden möglichen Änderungen der Bitpanda-System Technologie, die vom Markt oder der Community auferlegt werden könnten. Markt- und Community-Risiken können auch durch Communities ausgelöst und beschleunigt werden, die sich z.B. in Online-Foren zusammenfinden, um bestimmte Anlagemöglichkeiten und Produkte mit der Absicht zu diskutieren, gemeinsam organisierte Kauf- und Verkaufsaufträge zu erteilen, was zu starken Kursschwankungen führen kann, die ein hohes Verlustrisiko bergen.

(x)       Steuerrisiko: Die Zuweisung oder der Kauf von Crypto-Assets auf dem Bitpanda-System (in welcher Form auch immer) sowie das Halten und die Veräußerung von Crypto-Assets auf dem Bitpanda-System (in welcher Form auch immer) oder jede andere Handlung oder Transaktion im Zusammenhang mit Crypto-Assets auf dem Bitpanda-System (in welcher Form auch immer) kann steuerliche Konsequenzen für den Kunden auslösen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verpflichtung, sein Asset-Portfolio, seine Trades und Gewinne bei den zuständigen Steuerbehörden zu deklarieren sowie Steuern zu berechnen und zu zahlen, die durch Transaktionen oder das Halten seiner Crypto-Assets entstehen. Diese steuerlichen Folgen hängen oft (aber nicht immer) von den Steuergesetzen des Landes, in dem der Kunde seinen Firmensitz hat, und von den internationalen Steuerabkommen ab, die dieses Land ratifiziert hat. Wir weisen darauf hin, dass mehrere Länder zwar bereits verschiedene Steuervorschriften für digitale Assets eingeführt haben, dass aber weitere Änderungen oder zusätzliche Steuervorschriften zu erwarten sind. Bitpanda kann unter bestimmten Umständen (jetzt und/oder in Zukunft) zum Abzug von Quellensteuern verpflichtet sein. Nur der Kunde ist dafür verantwortlich, alle nationalen und internationalen Steuergesetze einzuhalten, die jeweils auf ihn anwendbar sind, wenn er das Bitpanda-System verwendet und die auf dem Bitpanda-System angebotenen Crypto-Assets hält oder handelt, und Bitpanda ist nicht verpflichtet, den Kunden über bestehende oder drohende steuerliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Bitpanda-System zu informieren oder zu warnen (außer wenn wir einen Quellensteuerabzug vorgenommen haben) und gibt keinerlei Zusicherungen in Bezug auf etwaige steuerliche Folgen ab, die durch die Verwendung des Bitpanda-Systems oder das Halten oder Handeln der auf dem Bitpanda-System angebotenen Crypto-Assets ausgelöst werden. 

Bevor man Kunde wird bzw. bevor der Kunde ein Kundenangebot macht, sowie von Zeit zu Zeit (z.B. im Zusammenhang mit der jährlichen Steuererklärung) und soweit dies nach den für den Kunden geltenden Steuergesetzen erforderlich ist, rät Bitpanda dem Kunden daher, einen Steuerberater zu konsultieren, (i) um ihn über die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit der Verwendung des Bitpanda-Systems und dem Halten oder Handeln der auf dem Bitpanda-System angebotenen Crypto-Assets zu informieren und (ii) um sicherzustellen, dass der Kunde in der Lage ist, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um alle geltenden Steuergesetze einzuhalten, wenn er das Bitpanda-System nutzt und die auf dem Bitpanda-System angebotenen Crypto-Assets hält oder handelt.

(xi)      Gegenpartei: Bitpanda übernimmt keine Verantwortung für Crypto-Assets, die durch eine Währung, die ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, oder einen anderen Kryptowert gleich welcher Form (z.B. Stablecoins) besichert, gedeckt oder an sie gekoppelt sind oder dies vorgeben, da alle Maßnahmen im Zusammenhang mit solchen digitalen Informationseinheiten in der alleinigen Verantwortung ihres Emittenten liegen (der nicht Bitpanda ist) und Bitpanda keinen Einfluss auf solche Maßnahmen hat. Selbst wenn solche Crypto-Assets durch eine Währung, die ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, oder einen anderen Vermögenswert besichert, gedeckt oder an einen solchen gekoppelt sind, ist es unter Umständen nicht möglich zu überprüfen, ob diese Vermögenswerte tatsächlich besichert, gedeckt oder gekoppelt sind und ob der Inhaber eines solchen Crypto-Assets einen rechtlichen oder faktischen, direkten oder indirekten Anspruch oder ein Recht auf diese besicherten, gedeckten oder gekoppelten Vermögenswerte hat. Darüber hinaus können bestimmte rechtliche Beschränkungen oder Voraussetzungen vom Emittenten (z.B. das Erfordernis, bestimmten Geschäftsbedingungen zuzustimmen) oder von den für den Emittenten und/oder die digitale Informationseinheit geltenden Rechtsvorschriften vorgeschrieben werden. Es ist nicht klar, ob die besicherten, gedeckten oder gekoppelten Vermögenswerte von den Vermögenswerten des Emittenten der Crypto-Assets getrennt verwahrt sind und ob sie im Falle einer Insolvenz des Emittenten der Crypto-Assets geschützt wären. Bitpanda gibt keine Zusicherung hinsichtlich des rechtlichen Status und der Glaubwürdigkeit eines solchen Emittenten von Crypto-Assets oder hinsichtlich des rechtlichen Status, der Ausgestaltung, der Durchsetzung, der Marktfähigkeit und der Existenz solcher Crypto-Assets oder der in Verbindung damit besicherten, gedeckten oder gekoppelten Vermögenswerte.

(xii)      Verfügbarkeit des Bitpanda-Systems. Technologiebasierte Systeme wie das Bitpanda-System benötigen (geplante und ungeplante) Wartungs- und Entwicklungsarbeiten und für solche Arbeiten sind (geplante oder ungeplante, angekündigte oder unangekündigte) Unterbrechungen der Systeme notwendig und systemimmanent. Während der Dauer einer solchen Unterbrechung ist unter Umständen die Nutzung des Bitpanda-Systems eingeschränkt oder nicht möglich und daher ist auch der Kauf, Verkauf oder die Übertragung von Vermögenswerten unter Umständen temporär nicht möglich. 

Vorübergehende Beeinträchtigungen, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrades, stellen keine Einschränkung der Erbringung der Dienstleistungen dar. Geplante Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrades, die das Funktionieren der Benutzeroberfläche und/oder des Bitpanda-Systems nicht nur vorübergehend einschränken oder zum Ausfall führen, wird Bitpanda dem Kunden in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail) in angemessener Zeit im Voraus mitteilen. Derartige Wartungsarbeiten werden so schnell wie möglich, mindestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, abgeschlossen. 

Ungeplante Wartungsarbeiten, die aufgrund von technischen Defekten oder höherer Gewalt erforderlich sind, werden so schnell wie möglich durchgeführt.

20       Haftungsbeschränkungen

20.1     Haftungsausschluss. Bitpanda haftet nicht für Schäden, die einem Kunden im Zusammenhang mit dem Bitpanda-System und/oder den darauf angebotenen Produkten und Dienstleistungen entstehen, es sei denn, der Schaden wurde von Bitpanda vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder im Fall von Personenschäden.

20.2     Third Party ServicesBei der Verwendung von Websites oder Diensten, die nicht von Bitpanda bereitgestellt werden ("Third Party Services"), haftet Bitpanda ausdrücklich nicht für den Inhalt, die Verfügbarkeit oder die Leistung von Diensten Dritter und haftet nicht für Schäden oder Verluste, die einem Kunden oder Dritten bei der Verwendung solcher Third Party Services entstehen. Der Kunde verwendet diese Third Party Services vollständig auf eigenes Risiko.

20.3     Ausschluss von SchadenersatzansprüchenGemäß anwendbarem Recht in Bezug auf die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, können von Kunden keine Schadenersatzansprüche aus dem Umstand erhoben werden, dass Bitpanda  eine Transaktion verspätet oder nicht durchgeführt hat in fahrlässiger Unkenntnis darauf, dass der Verdacht auf Geldwäscherei oder der Terrorismusfinanzierung oder der Verdacht auf ein Zuwiderhandeln gegen der in Punkt 6.5 beschriebenen Pflichten (Handeln im eigenen Namen) falsch war.

21       Sonstige Bestimmungen

21.1     Kein Verzicht auf Rechte. Das Versäumnis von Bitpanda, zu irgendeinem Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum eine Bedingung oder ein Recht oder einen Rechtsbehelf, die sich aus diesen Bitpanda AGB ergeben, durchzusetzen oder auszuüben, stellt keinen Verzicht auf eine solche Bedingung oder ein solches Recht oder einen solchen Rechtsbehelf dar und ist auch nicht als solcher auszulegen und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht von Bitpanda, dieses Recht zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen oder auszuüben, vorausgesetzt, dieses Recht ist nicht verjährt, abgelaufen oder ausgeschlossen. 

21.2     Informationen in Zusammenhang mit den Crypto-Services können dem Kunden in mehr als einer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde nimmt hiermit zur Kenntnis und akzeptiert, dass alle Informationen, einschließlich Marketingmitteilungen, die die Crypto-Services betreffen, ihm entweder in Englischer oder Deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden können.

21.3     Diese Bitpanda AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bis zur vollständigen Abwicklung weiter.

21.4     Vertragssprache. Diese Bitpanda AGB werden in verschiedenen Sprachen erstellt und veröffentlicht. Im Falle von Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten ist die deutschsprachige Version dieser Bitpanda AGB maßgebend.

21.5     Geltendes Recht. Für diese Bitpanda AGB und alle sich daraus ergebenden Geschäfte gilt das Recht der Republik Österreich. Abweichend hiervon gilt für Punkt 11 Bitpanda AGB (Kryptoverwahrung) das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf und die Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung. 

21.6     Gerichtsstand. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten, Divergenzen oder Ansprüche zwischen BAM und einem Bitpanda-Kunden ist ausschließlich das für 1010 Wien zuständige Gericht zuständig.


 

 

Anhang I

 

Definitionen

 

In den Bitpanda AGB haben die folgenden Begriffe die in der folgenden Übersicht angegebene oder in Bezug genommene Bedeutung und gelten sowohl für die Singular- als auch die Pluralform.

 

Begriff

Beschreibung

Angebotszeitraum

bezeichnet den Zeitraum von 24 Stunden nach dem jeweiligen Finalen Angebotsklick, in dem der Kunde an ein Finales Kundenangebot gebunden ist.

Bitpanda / BAM

bedeutet Bitpanda Asset Management GmbH, mit Sitz in der Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt a.M., Deutschland, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 121696

Bitpanda AGB

bezeichnet die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Geschäftsbeziehung zwischen Bitpanda und seinen Kunden auf dem Bitpanda-System gelten.

Bitpanda Airdrop 

bedeutet die Verteilung von E-Token an bestehende Wallet-Adressen durch Bitpanda selbst.

Bitpanda Fork Grundsätze

bezeichnet die diesen Bitpanda AGB als Anhang II beigefügten Grundsätze zu sogenannten "Forks", die von den Kunden als Teil der Bitpanda AGB akzeptiert werden.

Bitpanda-Geschäftskunde

bezeichnet jeden Bitpanda-Kunden, bei dem das Geschäft gemäß § 1 Abs. 1 des Konsumentenschutzgesetzes zum Betrieb seines Unternehmens gehört.

Bitpanda-System 

bezeichnet jede einzelne Online- oder elektronische Plattform oder mobile Anwendung von Bitpanda sowie die zugehörigen APIs einer solchen Plattform oder Anwendung. 

Broker Services

 

bezeichnet die Durchführung von Kauf- und Verkaufsangeboten des Kunden zum Erwerb von E-Token von/an Bitpanda.

Bitpanda Technology Solution Partner oder Partner

Dritter (zB. eine Bank), dem Bitpanda seine B2B2C Lösung anbietet und dadurch dem Kunden ermöglicht, über Webinterface des Partners auf Crypto-Services zuzugreifen.

Corporates Portal 

bezeichnet die Webanwendung des Partners, die dem Kunden im Zuge seiner Vertragsbeziehung mit dem Partner zur Verfügung gestellt wird.

CP Link

bezeichnet den Link im Corporates Portal, über den der Kunde zum Kundenkonto auf dem Bitpanda-System gelangt. 

Crypto-Assets

bezeichnet kryptografische digitale Assets, welche Kryptowerte iSd deutschen Kreditwesengesetzes (KWG) darstellen

Crypto-Services

bezeichnet die von Bitpanda angebotenen Broker Services sowie die Kryptoverwahrung.

E-Token 

bezeichnet ausgewählte Crypto-Assets, die auf dem Bitpanda-System angeboten werden.

Finaler Angebotsklick

ist der Vorgang des Anklickens der Schaltfläche "Jetzt kaufen" oder "Jetzt verkaufen", nachdem der Kunde alle erforderlichen Daten eingegeben hat, um ein verbindliches Angebot abzugeben.

Finales Kaufangebot

bezeichnet jedes Finale Kundenangebot, das durch Klicken auf "Kaufen" abgegeben wird, und ist ausschließlich als verbindliches Angebot des Kunden an Bitpanda zu verstehen, den Erhalt von E-Token von Bitpanda gegen Zahlung des angegebenen Betrags anzunehmen.

Finales Kundenangebot

bezeichnet das verbindliche Angebot des Kunden, E-Token direkt über das Bitpanda-System zu verkaufen oder zu kaufen.

Finales Verkaufsangebot

bezeichnet jedes Finale Verkaufsangebot, das durch Klicken auf "Verkaufen" abgegeben wird, und ist ausschließlich als verbindliches Angebot zwischen dem Kunden und Bitpanda zu verstehen, den von dir angeforderten Betrag im Austausch für die Übertragung einer bestimmten Menge und Art von E-Token an Bitpanda zu erhalten.

Fork

bezeichnet eine Situation, in der sich eine Blockchain vorübergehend oder dauerhaft in zwei getrennte Blockchains aufspaltet.

Gesicherte Crypto-Assets

hat die Bedeutung wie in Ziffer 17.2 definiert.

Gesicherte Forderungen

hat die Bedeutung wie in Ziffer 17.2 definiert.

Kunde 

hat die Bedeutung wie in Ziffer 5.1 definiert.

Kundenkonto

bezeichnet das Bitpanda-Konto, das im Bitpanda-System registriert und erstellt wurde.

Kundenangebot

bezeichnet das verbindliche Kundenangebot ganze oder Teile von E-Token über das Bitpanda-System an/von Bitpanda zu verkaufen oder zu kaufen.

Kundenangebotsfrist

ist der Zeitraum, in dem die Bedingungen, unter denen der Kunde ein Finales Angebot abgegeben hat, gültig sind. 

Kunden-Verifizierungsprozess

bezeichnet den Prozess, den ein Kunde abschließen muss, um Zugang zu den Crypto-Services auf dem Bitpanda-System zu erhalten.

Partner AGB

bezeichnet die für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Partner und seinen Kunden geltenden Bedingungen, die die Nutzung des Partnerkontos regeln.

Partnerkonto

bedeutet ein aktives FIAT-Konto, das der Kunde beim Partner hat.

TARGET Kalender

bezeichnet den von der EZB veröffentlichten Kalender des TARGET 2 (Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer) Zahlungssystems für Euro-Zahlungen.

Third Party Airdrop

bedeutet die kostenlose Verteilung von Token an bestehende Wallet-Adressen durch andere Personen als Bitpanda.

Third Party Services 

bezeichnet Websites oder Dienste, die nicht von Bitpanda oder dem Partner, sondern von Dritten bereitgestellt werden.

Kryptoverwahrvertrag

bezeichnet die Regelungen in Ziffer 11 zwischen dem Kunden und Bitpanda über die Verwahrung und Verwaltung von E-Token.

Übergangsfrist

bezeichnet den Zeitraum von 3 Wochen, in dem ein Kunde, der nach Beendigung der Geschäftsbeziehung noch E-Token auf dem Kundenkonto hat, verpflichtet ist, alle E-Token zu verkaufen.

Unterstützte Crypto-Assets

bezeichnet jene Auswahl verschiedener Crypto-Assets, die im Bitpanda-System für den Kunden verfügbar sind.

VuA oder Vertragsabschluss und Auftragsausführung

die Annahme des Finalen Kundenangebots durch tatsächliche Erfüllung des Angebots durch Bitpanda innerhalb der Angebotsfrist.

Wallet

hat die Bedeutung wie in Ziffer 10.1 definiert.

Werktag

meint Tage, an denen das TARGET 2 (Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer) Zahlungssystem für Euro-Zahlungen geöffnet ist. 

Anhang II

1 Bitpanda-Fork-Grundsätze

1.1      Eine sogenannte „Fork“ ist eine Situation, in der sich eine Blockchain vorübergehend oder dauerhaft in zwei getrennte Ketten aufspaltet (“Fork"). Forks sind ein unbeabsichtigtes, aber unvermeidliches Ereignis beim Mining, bei dem zwei Ketten, die denselben Konsensregeln folgen, vorübergehend denselben akkumulierten Proof-of-Work haben und beide als gültig angesehen werden. Sie können auch als Folge der Verwendung von zwei verschiedenen Regelwerken auftreten, die versuchen, dieselbe Blockchain zu regeln. Forks wurden bei Kryptowährungen auch absichtlich eingesetzt, um neue Funktionen zu einer Blockchain hinzuzufügen oder um die Auswirkungen von Hacking oder katastrophalen Fehlern auf einer Blockchain rückgängig zu machen, wie es bei der Fork zwischen Ethereum und Ethereum Classic der Fall war. Vor allem im Zusammenhang mit dem Problem der Skalierbarkeit von Bitcoin wurden Forks häufig diskutiert.

1.2      Bitpanda unterstützt nicht automatisch Forks irgendwelcher kryptografischen Blockchain-basierten digitalen Informationseinheiten.

1.3      Bitpanda beurteilt jeden Fall und jede Fork einzelfallbezogen und ist befugt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob es eine Fork unterstützt oder nicht und ob es dem Kunden dies mitteilt oder nicht.

1.4      Der Kunde muss den Markt selbst beobachten, um über Forks informiert zu bleiben. Bitpanda ist nicht verpflichtet, den Kunden über Forks zu informieren.

1.5      Bitpanda ist berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, jeden Tausch, jeden Trade oder jede Transaktion in Bezug auf Token, der bzw. die Teil einer Fork sind oder von einer Fork wesentlich beeinflusst werden, auszusetzen/vorübergehend zu schließen. Dies gilt sowohl für Forks, die von Bitpanda unterstützt werden, als auch für Forks, die nicht von Bitpanda unterstützt werden.

1.6      Wenn Bitpanda beschließt, zu versuchen, eine Fork zu unterstützen, entscheidet Bitpanda, welche Kette die ursprüngliche Blockchain im Fork-Szenario darstellt. Folglich wird Bitpanda den Kunden über solche Entscheidungen informieren und bestrebt sein, die neuen kryptografischen Blockchain-basierten digitalen Informationseinheiten, die sich aus der Fork ergeben, in das Bitpanda-System zu integrieren. Bitpanda übernimmt jedoch keine Gewährleistung dafür, dass eine solche Integration erfolgt, und wird den Kunden nach eigenem Ermessen darüber informieren, wann und wie und mit welcher Ausschüttungsquote solche neuen kryptografischen Blockchain-basierten digitalen Informationseinheiten, die aus der Fork resultieren, im Bitpanda-System verwendet werden können. Dementsprechend hält Bitpanda jegliche sich ergebende neue kryptografische Blockchain-basierte digitale Informationseinheiten, vom Zeitpunkt der Abspaltung bis zum Zeitpunkt der Verteilung an den Kunden, für den Kunden und in seinem Namen in “cold storage“ (d.h. offline). Es ist solange nicht möglich, solche neuen kryptografischen Blockchain-basierten digitalen Informationseinheiten aus einer unterstützten Fork zu entnehmen/zu übertragen, bis Bitpanda entscheidet, mit solchen neuen kryptografischen Blockchain-basierten digitalen Informationseinheiten im Bitpanda-System live zu gehen. Es kann Situationen geben, in denen Bitpanda in wirtschaftlich vertretbarer Weise entscheidet, solche neuen kryptografischen Blockchain-basierten digitalen Informationseinheiten nicht in das Bitpanda-System zu integrieren, und dass der Kunde in solchen Fällen kein Recht hat, Schadenersatz oder Entschädigung jeglicher Art von Bitpanda zu fordern. Bitpanda wird immer nur versuchen, neue kryptographische Blockchain-basierte digitale Informationseinheiten zu integrieren, gibt aber in keinem Fall eine Gewährleistung dafür ab, dass eine solche Integration durchgeführt werden kann oder für einen bestimmten Zeitpunkt feststeht.