Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Bitpanda Financial Services GmbH

V 1.0, Dezember 2023

  1. Geltungsbereich

    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Financial Services AGB”) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Bitpanda Financial Services GmbH, FN 551181k, mit Sitz in A-1020 Wien, Stella-Klein-Löw Weg 17 („Bitpanda Financial Services”), und ihren Kunden, insbesondere für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen über das Bitpanda System.
    2. Bitpanda Financial Services bietet Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit anderen Bitpanda-Konzerngesellschaften, einschließlich der Bitpanda GmbH, die unter anderem Finanzinstrumente emittiert, und im Zusammenhang mit Dritten an, denen Bitpanda seine B2B2C Lösung anbietet, wobei Bitpanda Financial Services (als Teil der Bitpanda Dienste) über die Partner App oder Webinterface (jeweils „Partner Anwendung”) genutzt werden kann. Neben den Financial Services AGB können auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer Bitpanda-Konzerngesellschaften oder Dritter (wie „Bitpanda AGB”) anwendbar sein. Die für Bitpanda Financial Services zuständige Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, Österreich.
    3. Die Durchführungspolitik (Anhang II) („Durchführungspolitik”) von Bitpanda Financial Services wird hiermit ausdrücklich für alle Aufträge über das Bitpanda System, welches über den Login Banner der Partner Anwendung verfügbar ist, in Bezug auf Finanzinstrumente vereinbart. 
  2. Wie Du Kunde von Bitpanda Financial Services wirst

    1. Bitpanda-Kunden, die (a) den Kundenverifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen und (b) diese Financial Services AGB (einschließlich der Durchführungspolitik) angenommen haben, sind grundsätzlich berechtigt, Kunden von Bitpanda Financial Services zu werden.
    2. Mit der Erteilung des ersten Auftrags zur Annahme und Übermittlung an Bitpanda Financial Services über das Bitpanda System wird der Bitpanda-Kunde zum Kunden von Bitpanda Financial Services („FS Kunde”).
  3. Änderungen der Financial Services AGB

    1. Wesentliche Änderungen (wie unter Punkt 3.2 definiert) an den Financial Services AGB, einschließlich dieses Punktes, bedürfen der ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung mit dem Kunden.
    2. Wesentliche Änderungen sind alle Änderungen oder Ergänzungen, die (i) die Hauptleistungspflicht betreffen oder (ii) das Vertragsverhältnis so wesentlich verändern, dass sie dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Als solche Wesentlichen Änderungen gelten beispielsweise (ohne darauf beschränkt zu sein) Änderungen oder Ergänzungen der Zahlungsverpflichtungen des Kunden, Beschränkungen für den Kunden in Bezug auf den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder Beschränkungen der Verpflichtung, Krypto-Assets oder kryptographische private Schlüssel für den Kunden zu verwahren, zu verwalten oder zu sichern. 
    3. Sonstige Änderungen und Redaktionelle Änderungen (wie unter den Punkten 3.5 und 3.6 dieser Financial Services AGB definiert), welche nicht als Wesentliche Änderungen gelten, können nach vernünftigem Ermessen jederzeit vorgenommen werden und in Kraft treten:
      1. sofern kein bestimmtes Datum des Inkrafttretens angegeben ist, zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) wenn der Kunde die geänderten Financial Services AGB ausdrücklich akzeptiert (z.B. auf dem Bitpanda System) oder (ii) wenn zwei Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen verstrichen sind (z.B. durch Zusendung einer Kopie an den Kunden), sofern der Kunde nicht gemäß Punkt 3.4 widerspricht; bzw
      2. sofern ein bestimmtes Datum des Inkrafttretens (nach dem Veröffentlichungsdatum) angegeben ist, zum späteren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) das angegebene Datum des Inkrafttretens und (ii) der frühere der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) der Kunde akzeptiert die geänderten Financial Services AGB ausdrücklich (z.B. auf dem Bitpanda System) oder (b) zwei Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen (z.B. durch Zusendung einer Kopie an den Kunden), sofern der Kunde nicht gemäß Punkt 3.4 widerspricht.
    4. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über das Kundenkonto) widerspricht. Im Änderungsangebot wird der Kunde darauf hingewiesen, dass (i) sein Schweigen, wenn er nicht innerhalb der in den Punkten 3.3.1 oder 3.3.2 genannten Frist schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über das Kundenkonto) widerspricht, als Zustimmung zu den Änderungen gilt und dass (ii) der Verbraucherkunde das Recht hat, seinen Vertrag und die vertraglich vereinbarten Leistungen fristlos zu kündigen, bis die Änderungen wirksam werden.
    5. Redaktionelle Änderungen sind Änderungen zur Klarstellung unklarer Bestimmungen, Anpassungen von Formaten oder Schriftarten, sofern sie keine wesentlichen Änderungen gemäß Punkt 3.2 dieser Financial Services AGB zur Folge haben.
    6. Sonstige Änderungen, die nicht als Wesentliche Änderungen gelten, sind Änderungen, die nur nach vernünftigem Ermessen von Bitpanda vorgenommen werden können und vorausgesetzt, dass eine Risikobewertung unter gebührender Berücksichtigung der Interessen von Bitpanda oder der Gesamtheit der Kunden gegenüber den Interessen eines einzelnen Kunden durchgeführt wurde.  Dies beinhaltet:
      1. das Angebot neuer Dienste, die entweder kostenlos sind oder vom Kunden nicht oder nur optional genutzt werden können;
      2. es gibt keine Nachteile für den Bitpanda-Kunden;
      3. regulatorische, gesetzliche und steuerliche Vorgaben;
      4. den Wechsels von Dienstleistern oder Auftragnehmern;
      5. das Erfordernis einheitlicher Financial Services AGB infolge der internationalen Expansion von Bitpanda;
      6. die Änderung oder Umsetzung von Nebenpflichten; oder
      7. sonstige Gründe, die mit den oben beschriebenen vergleichbar sind.
  4. Finanzdienstleistungen von Bitpanda Financial Services

    1. Bitpanda Financial Services bietet die Dienstleistung der Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gemäß § 1 Abs 3 lit a des Wertpapieraufsichtsgesetztes 2018 („WAG 2018”) in Zusammenarbeit mit Dritten, insbesondere der Bitpanda GmbH, an („Emittenten”).
    2. Bitpanda GmbH emittiert Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit d WAG 2018, die über das Bitpanda System verfügbar sind („A-Token”), nach Maßgabe eines zwischen dem Emittenten und dem FS Kunden beim Erwerb solcher A-Token abzuschließenden Derivatvertrages (jeweils ein „Derivatvertrag”). A-Token sind nicht verbrieft oder vertretbar und werden daher nicht von einem Verwahrer nach dem österreichischen Depotgesetz verwahrt.
    3. Bitpanda Financial Services gibt weder A-Token noch ein anderes Finanzinstrument aus. Bitpanda Financial Services erbringt keine Wertpapierdienstleistungen und übt keine anderen Tätigkeiten aus, die nicht ausdrücklich in diesen Financial Services AGB beschrieben sind. Weder Bitpanda Financial Services noch die Emittentin erbringen irgendeine Form der Anlageberatung über das Bitpanda System und/oder in Bezug auf A-Token oder ein anderes Finanzinstrument. Es liegt daher in der alleinigen Verantwortung und im Ermessen der FS Kunden zu entscheiden, welche Finanzinstrumente sie erwerben und/oder halten und/oder verkaufen, wann ein solcher Erwerb und/oder Verkauf erfolgt und welche Beträge investiert werden. Bitpanda Financial Services nimmt lediglich die Aufträge entgegen und leitet diese an die Emittentin weiter.
    4. Bitpanda Financial Services hält keine Gelder, Finanzinstrumente oder andere Vermögenswerte für oder im Namen eines FS Kunden und wird zu keinem Zeitpunkt zum Schuldner eines FS Kunden.
    5. Aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften erteilt Bitpanda Financial Services keine Auskünfte, Anlageberatung oder Beratung zu steuerlichen oder rechtlichen Fragen, die Steuerberatern oder Rechtsanwälten vorbehalten sind. Dem FS Kunden wird empfohlen, sich an seinen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden, um sich über die steuerlichen oder rechtlichen Folgen seiner Anlage zu informieren.
    6. Alle anderen Dienstleistungen, die über das Bitpanda System zur Verfügung stehen, werden von einer anderen Bitpanda-Konzerngesellschaft bereitgestellt und unterliegen daher deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Annahme und Übermittlung von Aufträgen

    1. Annahme und Übermittlung von Aufträgen. Bei der Annahme und Übermittlung von Aufträgen bringt Bitpanda Financial Services den FS Kunden mit den Emittenten zusammen, indem sie den Auftrag des FS Kunden zur Ausführung eines bestimmten Geschäfts an die Emittenten weiterleitet. Dies bedeutet, dass Bitpanda Financial Services dem FS Kunden keine Handlungsempfehlung gibt, wie dies bei einer Anlageberatung gemäß § 1 Abs 3 lit e WAG 2018 der Fall wäre, sondern lediglich die Annahme und Übermittlung des Auftrags übernimmt. Bitpanda Financial Services wird auch nicht (Gegen-)Partei im Rahmen eines Auftrags. Der FS Kunde entscheidet ausschließlich selbst, welche Finanzinstrumente er erwerben will.
    2. Gesondertes Rechtsgeschäft. Jeder von Bitpanda Financial Services angenommene und übermittelte Auftrag stellt ein gesondertes, selbständiges Rechtsgeschäft dar, das abgeschlossen und erfüllt ist, sobald der Auftrag nach Maßgabe dieser Financial Services AGB an die Emittentin übermittelt wurde.
    3. Risiken. Die unter Punkt 5.1 dieser Financial Services AGB beschriebenen Finanzdienstleistungen beziehen sich auf Finanzinstrumente, die besonderen Risiken ausgesetzt sind. Der Preis dieser Finanzinstrumente unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, über die weder Bitpanda Financial Services noch die Emittenten Einfluss haben. Die in der Vergangenheit mit einem Produkt erzielten Renditen sind kein Indikator für zukünftige Renditen. Zu weiteren Risiken verweisen wir  auf die Bitpanda AGB. FS Kunden müssen alle Risiken abwägen und ihre individuelle Situation in Betracht ziehen. Der Handel mit Finanzinstrumenten kann zum Totalverlust des investierten Kapitals führen.
  6. Einstufung des Kunden


    Bitpanda Financial Services stuft FS Kunden in drei Kategorien von Anlegern ein: Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien. Diese Einstufung von FS Kunden soll FS Kunden verschiedene Schutzmaßnahmen bieten. Bitpanda Financial Services ist gesetzlich verpflichtet, alle FS Kunden zunächst als Privatkunden zu behandeln und Bitpanda Financial Services wird dies so lange tun, bis der FS Kunde ausdrücklich eine andere Einstufung wünscht und Bitpanda Financial Services im Einzelfall festgestellt hat, dass der betreffende FS Kunde anders eingestuft werden kann. Jede andere Klassifizierung eines FS Kunden als die eines Privatkunden unterliegt der internen Prüfung und Genehmigung durch die Geschäftsführung von Bitpanda Financial Services.
  7. Angemessenheitsprüfung

    1. Bitpanda Financial Services kann gesetzlich verpflichtet sein, Informationen des FS Kunden einzuholen, um die Angemessenheit der Anlageentscheidung des FS Kunden zu überprüfen.
    2. Eine Angemessenheitsprüfung ist bei einfachen Durchführungsgeschäften (z.B. Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die von FS Kunden initiiert wurden) in Bezug auf nicht komplexe Finanzinstrumente möglicherweise nicht erforderlich und Bitpanda Financial Services wird den FS Kunden darüber informieren, falls dies der Fall ist.
    3. In Hinblick auf sonstige Geschäfte, die nicht unter die Ausnahmeregelung nach Punkt 7.2 fallen, hat Bitpanda Financial Services eine Angemessenheitsprüfung unter Berücksichtigung der vom FS Kunden einzuholenden Informationen durchzuführen. Zur Durchführung der Angemessenheitsprüfung hat Bitpanda Financial Services die Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf komplexe Finanzinstrumente von FS Kunden zu ermitteln. Sofern FS Kunden diese Informationen nicht erteilen, kann eine entsprechende Prüfung nicht durchgeführt werden, womit eine Warnung ausgelöst wird, die gemäß Punkt 7.4. zu behandeln ist. Bitpanda Financial Services ist gesetzlich berechtigt, auf die Korrektheit der vom FS Kunden zur Verfügung gestellten Informationen zu vertrauen und zieht daher die vom FS Kunden zur Verfügung gestellten Informationen im Rahmen der Angemessenheitsprüfung heran.
    4. Sollten die vom FS Kunden zur Verfügung gestellten Informationen Bitpanda Financial Services zu dem Schluss führen, dass komplexe Finanzinstrumente für diesen FS Kunden nicht geeignet sind, wird Bitpanda Financial Services den FS Kunden entsprechend warnen. Bitpanda Financial Services behält sich daher das Recht vor, FS Kunden von allen Dienstleistungen auszuschließen, die sich auf komplexe Finanzinstrumente beziehen und von Bitpanda Financial Services als für diesen FS Kunden nicht geeignet erachtet werden.
    5. Haftung. Bitpanda Financial Services haftet nicht, wenn der FS Kunde unrichtige Angaben macht, die für die Angemessenheitsprüfung relevant sind, sofern das Unterlassen oder die Unrichtigkeit der Angaben weder bekannt noch grob fahrlässig unbekannt war. Weiters trifft weder Bitpanda GmbH noch Bitpanda Financial Services eine Haftung für Anlageentscheidungen des Kunden. Diese hat dieser selbst zu verantworten und etwaige Schäden selbst zu tragen.
  8. Allgemeine Grundsätze


    Bitpanda Financial Services wird die im Rahmen dieser Financial Services AGB angebotenen Dienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse des FS Kunden erbringen und sein Fachwissen nutzen, um eine Lösung vorzuschlagen, die den Bedürfnissen des FS Kunden am besten entspricht.
  9. Information durch den Emittenten / Haftung

    1. Emittenten sind verpflichtet, dem FS Kunden beim Angebot von Finanzinstrumenten alle Informationen und Materialien entsprechend den anwendbaren Gesetzen zur Verfügung zu stellen, z.B. (falls einschlägig) einen Prospekt (gemäß Kapitalmarktgesetz 2019 („KMG”) oder anderer Bestimmungen) oder ein Key Information Document (KID) gemäß der PRIIPs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1286/2014).
    2. Keine Haftung von Bitpanda Financial Services für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts. Das öffentliche Angebot von bestimmten Finanzprodukten kann prospektpflichtig sein. Bitpanda Financial Services ist nach dem KMG nicht verpflichtet, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben oder eine sonstige Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des von der Emittentin zur Verfügung gestellten Prospekts für Finanzprodukte, die als Veranlagung gemäß § 1 Abs 1 Z 3 KMG zu qualifizieren sind, vorzunehmen. Sofern für ein bestimmtes Finanzprodukt eine Prospektpflicht besteht, verwendet Bitpanda Financial Services den von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut nach dem KMG bzw. Investmentfondsgesetz auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüften Prospekt und haftet daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des von der Emittentin zur Verfügung gestellten Prospekts.
    3. Prospekthaftung nach dem KMG. Sofern für ein bestimmtes Finanzprodukt eine Prospektpflicht besteht, bleibt die Prospekthaftung nach dem KMG von Punkt 9.2 unberührt. Daher haftet gemäß § 22 Abs 1 Z 4 KMG (i) derjenige, der die Vertragserklärung eines Anlegers im eigenen oder fremden Namen angenommen hat, sowie (ii) der Vermittler des Vertrags, sofern die Person, gegen die ein Anspruch erhoben wird, gewerbsmäßig mit Wertpapieren oder Veranlagungen handelt oder diese vermittelt und sie oder Erfüllungsgehilfen von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben im Sinne des § 22 Abs. 1 Z 4 KMG oder von etwaigen Prüfungen wussten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht wussten.
    4. Dies gilt auch für die jeweils vergleichbaren Kundeninformationsdokumente, insbesondere das KID gemäß der PRIIPs-Verordnung.
  10. Mittel zur Kommunikation und Informationsübermittlung

    1. Die Erteilung von Aufträgen erfolgt nur über das Bitpanda System.
    2. Die sonstige Kommunikation zwischen Bitpanda Financial Services und dem FS Kunden erfolgt über das Bitpanda System (Support Kontaktformular) oder per E-Mail (support@bitpanda.com), außer in Fällen, in denen eine strengere Form der Kommunikation gesetzlich vorgeschrieben ist. 
    3. Der FS Kunde stimmt zu, dass alle Informationen und Dokumente, einschließlich aller relevanten Verträge und Benachrichtigungen über wesentliche Änderungen von Dokumenten und Verträgen sowie Änderungen der Richtlinien von Bitpanda Financial Services, per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Auf Verlangen des Bitpanda Verbraucherkunden stellt Bitpanda Financial Services alle Informationen und Unterlagen nach dem WAG 2018 in Papierform zur Verfügung.
  11. Durchführung von Aufträgen

    1. Bitpanda Financial Services wird sich bemühen, die Aufträge des FS Kunden unverzüglich anzunehmen und an die Emittenten zur Ausführung zu übermitteln, sofern dies möglich ist. Dies bedeutet, dass Bitpanda Financial Services dies, soweit möglich, ohne Verzögerung, spätestens am der Entgegennahme des Auftrags zur Übermittlung an die Emittenten folgenden Bankarbeitstag in Österreich, veranlassen wird, sofern Bitpanda Financial Services nicht unverzüglich den FS Kunden verständigt, dass die Ausführung nicht erfolgen wird oder der Auftrag nicht angenommen wird.
    2. Die Verpflichtung zur unverzüglichen Annahme und Übermittlung des Auftrags an die Emittenten, sofern dies möglich ist, entfällt, wenn Bitpanda Financial Services aufgrund höherer Gewalt an der Annahme und Übermittlung des Auftrags gehindert ist oder das Konto des FS Kunden, aus welchem Grund auch immer, nicht ausreichend gedeckt ist oder andere tatsächliche oder rechtliche Gründe gegen ein solches Vorgehen sprechen. Ist die Annahme und Übermittlung des Auftrags bzw. der Aufträge nicht möglich, wird Bitpanda Financial Services den FS Kunden unverzüglich informieren. Dies erfolgt im Regelfall direkt über das Bitpanda System. 
    3. In allen anderen Fällen wird Bitpanda Financial Services die Aufträge des FS Kunden entsprechend der Durchführungspolitik behandeln.
  12. Handlungs- und Mitwirkungspflichten seitens des FS Kunden

    1. Um die Annahme und Übermittlung von Aufträgen an den Produktanbieter sorgfältig und gewissenhaft durchführen zu können, benötigt Bitpanda Financial Services Informationen zur Überprüfung der Angemessenheit der Dienstleistung gemäß § 57 WAG 2018. Der FS Kunde ist verpflichtet, Bitpanda Financial Services diese Informationen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen und Bitpanda Financial Services über alle Umstände zu informieren, die für die Erbringung der Dienstleistung von Bedeutung sein können.
    2. Den FS Kunden trifft überdies die Obliegenheit, die in Anhang I der Financial Services AGB genannten Informationen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung an support@bitpanda.com zu übermitteln.
  13. Zeitliche Geltung


    Die Financial Services AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bis zur vollständigen Abwicklung fort.
  14. Vertragssprache


    Die Financial Services AGB werden in verschiedenen Sprachen erstellt und veröffentlicht. Bei Abweichungen oder im Streitfall ist die deutsche Fassung der Financial Services AGB maßgeblich.
  15. Beschwerdemöglichkeiten

    1. Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen wird darauf geachtet, professionell im Interesse der FS Kunden zu handeln. Sollten bei Erbringung dieser Dienstleistungen Beschwerden auftreten, steht Bitpanda Financial Services dem FS Kunden in solchen Fällen unterstützend zur Verfügung. Im Fall von Streitigkeiten zwischen Bitpanda Financial Services und dem FS Kunden kann sich der FS Kunde an Bitpanda Financial Services wenden. Bitpanda Financial Services wird sich bemühen, etwaige Beschwerden gütlich beizulegen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können sich Verbraucher auch an die außergerichtlichen Beschwerdestellen wenden.
    2. Für außergerichtliche Beschwerden im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen ist die folgende Einrichtung zuständig: Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Vienna, zu erreichen über: Tel.: +43 (0)1 890 63 11, office@verbraucherschlichtung.at und auch über die Website https://www.verbraucherschlichtung.at/.
    3. Weiters kann die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich unter fdl.ombudsstelle@wko.at kontaktiert werden.
  16. Entschädigungseinrichtung

    1. Gemäß § 73 Abs 1 WAG sind Wertpapierfirmen, die über eine Konzession verfügen, die unter anderem die Annahme und Übermittlung von Aufträgen umfasst, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, verpflichtet, einer Entschädigungseinrichtung anzugehören. Dies trifft auf Bitpanda Financial Services zu.
    2. Die österreichische Gesellschaft für die Entschädigungseinrichtung ist die Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH (AeW), FN 187473x, Lambrechtgasse 1/10, 1040 Wien. Bitpanda Financial Services ist Mitglied dieser Anlegerentschädigungseinrichtung.
    3. Bitpanda Financial Services wird zu keinem Zeitpunkt Schuldner seiner FS Kunden. Aktivitäten von Bitpanda-Konzerngesellschaften, einschließlich der Emittentin, werden Bitpanda Financial Services nicht zugerechnet. Sofern FS Kunden keine Gelder von der Emittentin und/oder einem anderen Unternehmen der Bitpanda Gruppe zurückerhalten, erfolgt daher keine Entschädigung durch die gesetzliche Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen (AeW). Dies gilt insbesondere deshalb, weil der FS Kunde keine Wertpapiere erwirbt, sondern lediglich eine Forderung gegen die jeweilige Emittentin, aufgrund derer an der Kursentwicklung von Wertpapieren partizipieren soll (im Fall von A-Token). 

Anhang I

1. Mitwirkungspflicht im Rahmen der Meldepflichten
Als regulierte Wertpapierfirma ist Bitpanda Financial Services verpflichtet, Geschäfte mit Finanzinstrumenten zu melden, wenn der Basiswert ein an einem Handelsplatz gehandeltes Instrument ist. Zu den meldepflichtigen Informationen gehört eine eindeutige nationale Nummer für natürliche Personen, wobei in einer Vielzahl europäischer Länder die CONCAT-ID als Kennung für die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Meldepflichten an Finanzmärkte zugelassen ist. Der CONCAT wird dabei aus Staatsbürgerschaft, Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum einer Person ermittelt.

2. Nachstehende Länder verlangen die CONCAT-ID als "Kennung erster Priorität":

  • Österreich
  • Deutschland
  • Frankreich
  • Ungarn
  • Irland
  • Luxemburg

3. Nachstehende Länder verlangen als "Kennung erster Priorität" eine andere Identifikationsnummer als die CONCAT-ID. Bitpanda-Kunden, die Staatsbürger der nachstehenden Länder sind, werden aufgefordert nach Registrierung für das Bitpanda System die entsprechende Identifikationsnummer an support@bitpanda.com zu übermitteln.

  • Belgien: Belgische Nationalregisternummer (Numéro de registre national – Rijksregisternummer)
  • Bulgarien: Bulgarische Personennummer
  • Dänemark: Persönlicher Identitätscode (10 alphanumerische Ziffern: TTMMJJXXXX)
  • Finnland: Persönlicher Identitätscode
  • Griechenland: 10-stelliger DSS Investor Share
  • Kroatien: Persönliche Identifikationsnummer (OIB - Osobni identifikacijski broj)
  • Liechtenstein: Nationale Reisepassnummer oder nationale Personalausweisnummer 
  • Litauen: Persönlicher Code (Asmens kodas) oder nationale Reisepassnummer (Asmens kodas)
  • Lettland: Persönlicher Code (Personas Kods)
  • Niederlande: Nationale Reisepassnummer oder nationale Personalausweisnummer 
  • Norwegen: 11-stellige Personenkennziffer (Foedselsnummer)
  • Portugal: Steuernummer (Número de Identificacao Fiscal) oder nationale Reisepassnummer
  • Rumänien: Nationale Identifikationsnummer (Cod Numeric Personal) oder nationale Reisepassnummer
  • Schweden: Persönliche Identifikationsnummer
  • Slowenien: Persönliche Identifikationsnummer (EMŠO: Enotna Maticna Stevilka)
  • Slowakei: Persönliche Kennzahl (Rodné číslo) oder nationale Reisepassnummer 
  • Tschechien: Nationale Identifikationsnummer (Rodné číslo) oder Reisepassnummer 
  • Vereinigtes Königreich: Nationale Versicherungsnummer des Vereinigten Königreichs
  • Zypern: Nationale Reisepassnummer

4. FS Kunden, die Staatsbürger von Ländern sind, die die CONCAT-ID für aufsichtsrechtliche Meldezwecke nicht akzeptieren, müssen nach erfolgter Angemessenheitsprüfung die folgenden Identifikationsnummern/Codes angeben. Die Nutzung der von Bitpanda Financial Services angebotenen Dienstleistungen ist ohne die Angabe der jeweiligen Identifikationsnummer nicht möglich.

  • Estland: Estnischer persönlicher Identifikationscode (Isikukood)
  • Island: Persönlicher Identifikationscode (Kennitala)
  • Italien: Abgabencode (Codice Fiscale)
  • Malta: Nationale Identifikationsnummer oder nationale Reisepassnummer 
  • Polen: Nationale Identifikationsnummer (PESEL) oder Steuernummer (Numer identyfikacji podatkowej)
  • Spanien: Abgabencode (Código de identificación fiscal)



Anhang II

Durchführungspolitik

Diese Durchführungspolitik setzt die §§ 62 bis 65 WAG 2018 sowie die relevanten Abschnitte der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 um. Die Durchführungspolitik beschreibt die Grundsätze der Ausführung von Kundenaufträgen zum Erwerb und zur Veräußerung der von Bitpanda Financial Services angebotenen Finanzinstrumente im bestmöglichen Interesse des FS Kunden. 

Bitpanda Financial Services nimmt ausschließlich Aufträge des FS Kunden entgegen und leitet diese an die Emittentin weiter. Die Emittentin führt die Aufträge dann aus.

Durch die Annahme des Auftrags eines FS Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem FS Kunden und Bitpanda Financial Services zustande. Bitpanda Financial Services ist daher verpflichtet, den Auftrag an die Emittentin weiterzuleiten, und falls die Emittentin die Bedingungen des ihr übermittelten Auftrags durch tatsächliche Erfüllung akzeptiert (d.h. dem FS Kunden das im Auftrag des FS Kunden genannte Finanzinstrument zur Verfügung stellt), ist der FS Kunde verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an die Emittentin zu zahlen.

Mit der Zustimmung zu den Financial Services AGB hat der FS Kunde dieser Durchführungspolitik in der jeweils geltenden Fassung zugestimmt. Wird die Zustimmung durch den FS Kunden nicht erteilt, kann Bitpanda Financial Services keine Aufträge des FS Kunden annehmen. Wird die Zustimmung widerrufen, nimmt Bitpanda Financial Services weder Erwerbsaufträge, noch Beendigungsaufträge, noch Aufträge zur Schließung offener Derivatepositionen an und führt diese auch nicht entsprechend den ausdrücklichen Anweisungen des FS Kunden aus.

  1. Umfang der Anwendung
    Bitpanda Financial Services wendet diese Durchführungspolitik auf die Annahme und Ausführung von Aufträgen im Zusammenhang mit A-Token an. Für alle anderen Dienstleistungen, Vermögenswerte und Produkte, die über das Bitpanda System angeboten werden, gelten die in dieser Durchführungspolitik dargelegten Grundsätze nicht.
  2. Vorrang von Kundenanweisungen
    Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Anweisungen des FS Kunden mit dieser Durchführungspolitik übereinstimmen. Es ist jedoch möglich, dass der FS Kunde Bitpanda Financial Services ausdrückliche Anweisungen für die Durchführung seines Auftrags erteilt. Weicht eine solche Anweisung von dieser Durchführungspolitik ab, ist Bitpanda Financial Services von der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Durchführungspolitik soweit befreit, als dies zur Ausführung der Anweisung des FS Kunden erforderlich ist, sodass die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses für den FS Kunden nicht mehr gewährleistet werden kann.Bitpanda Financial Services behält sich im Einzelfall vor, Anweisungen bzw. die damit verbundenen Aufträge abzulehnen, wenn die Ausführung des Derivatkontraktes und der Anweisung des FS Kunden operativ oder rechtlich nicht möglich ist.
  3. Allgemeine Durchführungspolitik
    Bitpanda Financial Services wird mangels ausdrücklicher Anweisungen alle Aufträge in Übereinstimmung mit dieser Durchführungspolitik behandeln und sich bemühen, das bestmögliche Ergebnis für den FS Kunden in Bezug auf jeden einzelnen Auftrag zu erreichen.Zur Bestimmung des bestmöglichen Ergebnisses werden von Bitpanda Financial Services insbesondere der Preis des Finanzinstruments, die Ausführungskosten, die Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung sowie die Art und der Umfang des Auftrags berücksichtigt.Durch die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit Bitpanda Financial Services akzeptiert der FS Kunde daher, dass die oben genannten Punkte Vorrang vor anderen Aspekten haben, wie z. B. dem besten verfügbaren Preis, der Verfügbarkeit verschiedener Handelsplätze oder der Tatsache, dass der FS Kunde weder tatsächliche Aktien/ETFs noch Eigentum an Aktien/ETFs erwirbt.Für den Fall außergewöhnlicher Marktbedingungen, einer Marktstörung oder sonstigen besonderen Umstände kann Bitpanda Financial Services (wenn sie es für notwendig erachtet) von dieser Durchführungspolitik abweichen. Dies gilt insbesondere bei erheblichen untertägigen Kursschwankungen, erheblichen vorübergehenden Erhöhungen der zu bearbeitenden Aufträge, einem Rechnerausfall, bei Systemengpässen oder Softwarefehlern. Auch unter diesen Umständen wird sich Bitpanda Financial Services bemühen, die Aufträge bestmöglich auszuführen.
  4. Ausführung außerhalb der gewöhnlichen Handelszeiten
    Um sicherzustellen, dass Aufträge auch außerhalb der üblichen Börsenhandelszeiten im besten Interesse des FS Kunden ausgeführt werden, wird der letzte verfügbare Kurs des Finanzinstruments am jeweiligen Handelstag von Bitpanda Financial Services bis zur Öffnung des jeweiligen Handelsplatzes für das zugrunde liegende Instrument am nächstmöglichen Handelstag beibehalten und garantiert.
  5. Ausführungsplätze
    Bitpanda Financial Services ist nicht Mitglied einer Börse, eines geregelten Marktes oder eines anderen Handelsplatzes im Sinne des § 1 Z 26 WAG 2018.Alle von Bitpanda Financial Services angenommenen und übermittelten Aufträge werden von der Emittentin ausschließlich über das Bitpanda System ausgeführt, das kein regulierter Handelsplatz gemäß § 1 Z 26 WAG 2018 ist. Es ist nicht möglich, Aufträge in Bezug auf die über das Bitpanda System angebotenen Finanzinstrumente auf anderen Handelsplätzen auszuführen oder solche Finanzinstrumente an andere Personen oder Dienstleister zu übertragen.
  6. Anbieter von Preisinformationsdiensten
    Die Preisermittlung in Bezug auf die über das Bitpanda System angebotenen A-Token erfolgt entsprechend der anwendbaren Bitpanda AGB. Zur Preisermittlung werden ein oder mehrere Anbieter von Preisinformationsdiensten herangezogen.  Welche konkreten Anbieter von Preisinformationsdiensten zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Konkurrenz eingesetzt werden, wird über das Bitpanda System veröffentlicht.Die vorgenannten Grundsätze beziehen sich ausschließlich darauf, welcher Anbieter von Preisinformationsdiensten das bessere Ergebnis für den Nutzer in Bezug auf den einzelnen A-Token bietet. Anbieter von Preisinformationsdiensten sind möglicherweise keine Benchmark-Administratoren im Sinne der EU-Verordnung 2016/1011/EU (Benchmark-Verordnung) und damit nicht in der EU reguliert.
  7. Mitteilung über Änderungen der Durchführungspolitik
    Wenn Bitpanda Financial Services wesentliche Änderungen an dieser Durchführungspolitik vornimmt, werden alle FS Kunden über diese Änderungen informiert. Als wesentliche Änderungen gelten nur solche, die für den FS Kunden relevant sind, wie z.B. die Teilnahme an geregelten Märkten oder multilateralen Handelssystemen. Bei wesentlichen Änderungen dieser Durchführungspolitik gemäß § 64 Abs 1 WAG 2018 ist für das Wirksamwerden der Änderungen die Zustimmung des FS Kunden erforderlich.