Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitpanda GmbH & BAM

Version 11.0.6, veröffentlicht am 20. Dezember 2023

Bei der Durchsicht dieses Dokuments wirst du feststellen, dass einige Texte farbig hinterlegt sind, 

▪ Die schwarz hinterlegten Bestimmungen gelten für alle Bitpanda-Kunden;

▪ Die blau hinterlegten Bestimmungen gelten nur für BAM-Kunden für Dienstleistungen der Bitpanda Asset Management GmbH;

▪ Die grün hinterlegten Bestimmungen gelten nur für Bitpanda GmbH-Kunden für Dienstleistungen der Bitpanda GmbH

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bitpanda GmbH & BAM AGB") regeln die Geschäftsbeziehung bezüglich der Bitpanda Broker Services, der Bitpanda Wallet und Treuhand Services, des Bitpanda Index und der Bitpanda Card zwischen:

1.1.1 Bitpanda GmbH, mit Sitz in A-1020 Wien, Stella-Klein-Löw Weg 17, eingetragen im österreichischen Firmenbuch unter FN 569240 v ("Bitpanda GmbH") und Bitpanda GmbH Kunden.

1.1.2 Bitpanda Asset Management GmbH, mit Sitz in der Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt a.M., Deutschland, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 121696 ("BAM") und BAM-Kunden (wie unten definiert)

1.2 Dienstleistungen für Bitpanda GmbH Kunden

Bitpanda GmbH

Bitpanda Broker Services
Bitpanda-Sparplan
Bitpanda Index Services
Bitpanda Card Services
Bitpanda Wallet und Treuhanddienstleistungen

1.3 Dienstleistungen für BAM-Kunden

BAM

Bitpanda Broker Services
Bitpanda-Sparplan
Bitpanda Index Services
Bitpanda Card Services (BAM-Kunden kontrahieren mit Bitpanda GmbH für die Bitpanda Card)
Bitpanda Wallet und Treuhanddienstleistungen

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1 Den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bitpanda Gruppe ("Group AGB") sowie den Anlagen und Definitionen der Group AGB, abrufbar unter https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-group-general-terms-conditions, wird hiermit zugestimmt.

2.2 Für die Aufnahme einer vertraglichen Beziehung mit Personen, welche in bestimmten Ländern ansässig sind, und die Erbringung von Dienstleistungen an diese Personen, kann die Bitpanda GmbH Zweigniederlassungen errichten. Die Bitpanda GmbH & BAM AGB sollen auch für Bitpanda GmbH Kunden zu Anwendung kommen, die über solche Zweigniederlassungen einen Vertrag abschließen. Solche Zweigniederlassungen sind:

2.2.1 Für Bitpanda GmbH Kunden, welche in Schweden ansässig sind, Bitpanda GmbH Swedish Filial, mit Sitz in Poststugan 3045, 211 65 Malmö, Schweden, eingetragen im schwedischen Handelsregister (Sw. Bolagsverket) unter der Handelsregisternummer (Sw: Organisationsnummer) 516412-7168; 

2.2.2 Für Bitpanda GmbH-Kunden, welche in Italien ansässig sind, Bitpanda GmbH Branch, mit Sitz in Via Del Lauro 9, 20121 Mailand (MI), Italien, eingetragen im italienischen Handelsregister unter MI2632104; und

2.2.3 Für Bitpanda GmbH Kunden, welche in der Tschechischen Republik ansässig sind, Bitpanda GmbH Branch, mit Sitz in Jindřišská 937/16, Nové Město, Prag, Hlavní město Prag, 11000, 500054 – Prag 1, CZ0100 - Prag, eingetragen beim tschechischen Ministerium für Industrie und Handel unter 11716584.

2.3 Bitpanda GmbH und BAM bieten ihre Dienstleistungen auch in Zusammenarbeit mit Dritten und/oder Verbundenen Unternehmen an, wie z.B. Bitpanda Metals GmbH, Bitpanda Financial Services GmbH und Bitpanda Payments GmbH. Es kann sein, dass Sie zusätzlichen Bedingungen zustimmen müssen, um bestimmte von Dritten und/oder Verbundenen Unternehmen angebotene Dienste zu nutzen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie sie akzeptieren.

2.4 Bitpanda Treueprogramm: Die Bedingungen des Bitpanda Treueprogramms entnimm bitte hier: https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-loyalty-program-best-terms-explanatory-notes.

2.5 Bitpanda GmbH Staking: Die Bedingungen der Bitpanda-Staking Services entnimm bitte dem Anhang II A zu diesen Bitpanda GmbH & BAM AGB.

2.6 BAM Staking: Die Bedingungen der Bitpanda-Staking Services für BAM-Kunden entnimm bitte dem Anhang II B zu diesen Bitpanda GmbH & BAM AGB.

2.7 Cash Plus: Die Bedingungen des Cash Plus Programms entnimm bitte dem Anhang III zu diesen Bitpanda GmbH & BAM AGB. 

3. Änderungen der Bitpanda GmbH & BAM AGB

3.1 Wesentliche Änderungen (wie unter Punkt 3.2 definiert) der Bitpanda GmbH & BAM AGB, einschließlich dieses Punktes, bedürfen der ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung mit dem Bitpanda Kunden.

3.2 Wesentliche Änderungen sind alle Änderungen oder Ergänzungen, die (i) die eine Hauptleistungspflicht betreffen oder (ii) das Vertragsverhältnis auf eine Weise wesentlich verändern, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Beispielsweise (ohne hierauf beschränkt zu sein) sind alle Änderungen oder Ergänzungen der Zahlungsverpflichtungen des Bitpanda Kunden, Einschränkungen des Bitpanda Kunden in Bezug auf den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder Einschränkungen der Verpflichtung, auf den Bitpanda Systemen Kryptowerte oder kryptografische private Schlüssel für den Bitpanda Kunden zu verwahren, verwalten oder sichern, als solche Wesentlichen Änderungen zu werten.

3.3 Sonstige Änderungen oder redaktionelle Änderungen (wie unter Punkt 3.6 definiert) der Bitpanda GmbH & BAM AGB, welche nicht als Wesentliche Änderungen gelten, können nach vernünftigem Ermessen von Bitpanda jederzeit vorgenommen werden und treten in Kraft:

3.3.1 sofern kein bestimmtes Datum des Inkrafttretens angegeben wird, zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) ausdrückliche Annahme der geänderten Bitpanda GmbH & BAM AGB durch den Bitpanda Kunden (z.B. über die Bitpanda Systeme) oder (ii) Ablauf von zwei Monaten nach Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen, sofern der Bitpanda Kunde nicht gemäß Punkt 3.4 widersprochen hat; bzw.

3.3.2 sofern ein bestimmtes (nach dem Veröffentlichungsdatum befindliches) Datum des Inkrafttretens angegeben wird, zum späteren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) dem angegebenen Datum des Inkrafttretens und (ii) dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) ausdrückliche Annahme der geänderten Bitpanda GmbH & BAM AGB durch den Bitpanda Kunden (z.B. über die Bitpanda Systeme) oder (b) Ablauf von zwei Monaten nach Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen , sofern der Bitpanda Kunde nicht gemäß Punkt 3.4 widersprochen hat.

3.4 Die Zustimmung Bitpanda Kunden gilt als erteilt, wenn der Bitpanda Kunde nicht schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über das Bitpanda Kundenkonto) widerspricht. Der Bitpanda Kunde wird in dem Änderungsangebot darauf hingewiesen, dass (i) sein Schweigen durch Unterlassen eines schriftlichen oder elektronischen Widerspruchs (z.B. per E-Mail oder über das Bitpanda Kundenkonto) innerhalb der in den Punkten 3.3.1 und 3.3.2 genannten Frist als Zustimmung zu den Änderungen gilt und dass (ii) der Bitpanda Verbraucherkunde das Recht hat, seinen Vertrag und die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Inkrafttreten der Änderungen fristlos zu kündigen.

3.5 Sonstige Änderungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Bitpanda Kunden nur aus wichtigem Grund vorgenommen werden und nur unter der Voraussetzung, dass eine Risikoabwägung stattgefunden hat, in welcher die Interessen von Bitpanda oder die der Gesamtheit der Bitpanda Kunden gegen die Interessen des Bitpanda Kunden angemessen abgewogen wurden, das heißt:

3.5.1 aufgrund des Angebots neuer Dienstleistungen, die entweder kostenlos sind oder vom Bitpanda Kunden nicht oder nur optional genutzt werden können;

3.5.2 sofern keine Nachteile für den Bitpanda Kunden bestehen; 

3.5.3 aufgrund regulatorischer, gesetzlicher oder steuerrechtlicher Vorgaben;

3.5.4 aufgrund der Änderung von Dienstleistungserbringern oder Auftragnehmern;

3.5.5 aufgrund des Erfordernisses einheitlicher Group AGB infolge der internationalen Expansion von Bitpanda;

3.5.6 zur Änderung oder Umsetzung von Nebenpflichten; oder

3.5.7 ein den angeführten Gründen vergleichbarer Grund vorliegt.

3.6 Redaktionelle Änderungen sind Änderungen zur Klärung von unklaren Bestimmungen, Formatanpassungen oder Schriftänderungen.

3.7 Bei Bitpanda Geschäftskunden können Wesentliche Änderung gemäß Punkt 3.3 und 3.4 durchgeführt werden.

4. Bitpanda Broker

4.1 Nach erfolgreichem Abschluss deines Kundenverifizierungsprozesses (gemäß Punkt 5 der Group AGB) erhältst du Zugang zur Handelsplattform auf den Bitpanda Systemen ("Bitpanda Broker").

4.2 Für Bitpanda GmbH Kunden wird der Service "Bitpanda Broker" von der Bitpanda GmbH angeboten.

4.3 Für BAM-Kunden wird der Service "Bitpanda Broker" von BAM angeboten.

4.4 Die folgenden Vermögenswerte werden auf Bitpanda Broker angeboten:

4.4.1 ausgewählte kryptografische digitale Vermögenswerte, wie z. B. Bitcoin, Dash, Ripple, Bitcoin Cash, Ether und Litecoin ("E-Token"),

4.4.2 nur für Bitpanda GmbH-Kunden: proprietäre Token in Form von Gutscheinen zum Bezug von Produkten und Dienstleistungen über die Bitpanda-Systeme, die von Bitpanda GmbH ausgegeben werden und auf verschiedene Währungen lauten ("F-Token") zum Verkauf gegen Zahlung mit einem gesetzlich anerkannten Zahlungsmittel.

4.5 Klassifizierung von E-Token. Es gibt verschiedene Arten von E-Token, die auf den Bitpanda Systemen angeboten werden, und die ihre Inhaber zu unterschiedlichen Handlungen berechtigen. Der Treuhandvertrag gemäß Punkt 6 wird für alle Arten von E-Token abgeschlossen. Es wird unterschieden zwischen:

4.5.1 Integrated E-Token: Integrated E-Token sind E-Token die auf den Bitpanda Systemen gekauft, verkauft, getauscht, sowie von und auf externen Wallets ein- und ausgezahlt werden können.

4.5.2 Trade Only E-Token: Trade Only E-Token sind E-Token, die nur gegen andere in den Bitpanda-Systemen verfügbare Token gekauft, verkauft oder getauscht werden können. Eine Ein- und Auszahlung von und auf externe Wallets ist nicht möglich.

4.5.3 Index Only E-Token: Index Only E-Token sind E-Token, die nur in einem Bitpanda Index enthalten sind und im Rahmen des Bitpanda Index anteilig oder gesamt getauscht oder verkauft werden können, aber aufgrund technischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Beschränkungen nicht einzeln auf den Bitpanda Systemen gekauft, verkauft oder getauscht oder in externe Wallets eingezahlt oder abgezogen werden können. 

4.6 Ein Verkauf und/oder Kauf über Bitpanda Broker erfolgt ausschließlich auf nachfolgende Weise:

4.6.1 Angebot. Du bietest verbindlich an, (einen Teil von) Token über die Bitpanda Systeme zu verkaufen oder zu kaufen.

4.6.2 Wie du ein verbindliches Angebot abgibst. Um ein verbindliches Angebot abzugeben, musst du (i) alle erforderlichen Daten gültig und korrekt auf den Bitpanda-Systemen eingeben und (ii) entweder die Schaltfläche "Jetzt kaufen" oder "Jetzt verkaufen" anklicken/bestätigen (ein solches Angebot wird als "Finales Angebot Tausch" und Punkt (ii) als "Finaler Angebotsklick Tausch" bei Punkt (ii) bezeichnet).

4.6.3 Auslegung des Finalen Angebots Tausch für Bitpanda GmbH Kunden. Zur Klarstellung, jedes Finale Angebot Tausch, das durch das Anklicken von "Jetzt kaufen" erfolgt (jeweils ein "Finales Angebot Kauf"), ist ausschließlich als verbindliches Angebot des Bitpanda-Kunden auszulegen und zu qualifizieren, den Erhalt von E-Token gegen die Zahlung des angegebenen und auf den Bitpanda-Systemen angezeigten Betrags von F-Token / in E-Geld zu akzeptieren. Jedes Finale Angebot Tausch, das durch Anklicken von "Jetzt verkaufen" erfolgt (jeweils ein "Finales Angebot Verkauf"), ist ausschließlich als verbindliches Angebot des Bitpanda-Kunden auszulegen und zu qualifizieren, den angeforderten Betrag und auf den Bitpanda-Systemen angezeigten Betrag von F-Token / in E-Geld gegen Übertragung einer bestimmten Menge und eines bestimmten Typs von E-Token zu erhalten.

4.7 Abwicklung

4.7.1 Ein Finales Angebot Tausch kann mit Bitpanda GmbH über Bitpanda Broker nur in F-Token abgewickelt werden. Wenn du in Cash-Plus hineinoptiert hast und dein F-Token Guthaben nicht ausreichend ist, erfolgt die Abwicklung gemäß Punkt 4.3 der Cash Plus AGB im Annex III.

4.8 Ein "Bitpanda Swap" in Bezug auf E-Token wird ausschließlich auf nachfolgende Weise angeboten:

4.8.1 Bitpanda Swap Angebot. Du bietest verbindlich an, (einen Teil von) Token gegen eine andere Art von Token zu tauschen, die über die Bitpanda Systeme angeboten werden ("Bitpanda Swap").

4.8.2 Wie du ein verbindliches Angebot abgibst. Um ein solches verbindliches Angebot abzugeben, musst du (i) alle erforderlichen Daten gültig und korrekt auf den Bitpanda-Systemen eingeben und (ii) die Schaltfläche "Jetzt tauschen" anklicken/bestätigen (ein solches Angebot wird als "Finales Angebot Swap" und Punkt (ii) als "Finaler Angebotsklick Swap" bezeichnet, zusammen mit dem Finalen Angebotsklick Tausch und dem Finalen Angebotsklick Sparplan, die "Finalen Angebotsklicks"). Für Restwerte, die unter das Mindesttransaktionsvolumen von EUR 1,00 fallen, kannst du ein Bitpanda Finales Angebot Swap durchführen, um deinen Token in BEST oder einen anderen von Bitpanda vorgegebenen Kryptowert zu tauschen.

4.8.3 Auslegung des Finalen Angebots Swap. Jedes Finale Angebot Swap ist ausschließlich als eine Kombination aus (a) einem Finalen Angebot Verkauf (in Bezug auf E-Token, wie in diesen Bitpanda GmbH & BAM AGB definiert, und in Bezug auf M-Token, wie in den Metals AGB definiert, und in Bezug auf A-Token, wie in den Bitpanda GmbH & BAM AGB definiert, und wie in Übereinstimmung mit den Financial Services AGB akzeptiert und übermittelt), F-Token / E-Geld gegen Übertragung einer bestimmten Menge und eines bestimmten Typs von Token zu erhalten und (b) einem entsprechenden Finalen Angebot Kauf (in Bezug auf E-Token, wie in diesen Bitpanda GmbH & BAM AGB definiert, und in Bezug auf M-Token, wie in den Metals AGB definiert, und in Bezug auf A-Token, wie in den Financial Services AGB definiert, und wie in Übereinstimmung mit den Bitpanda GmbH & BAM AGB akzeptiert und übermittelt), Token gegen Zahlung des gemäß Punkt (a) erhaltenen Betrags an F-Token / E-Geld zu erhalten, auszulegen und zu qualifizieren.

Kein direkter Austausch von E-Token, M-Token oder A-Token. Während ein Bitpanda Swap effektiv und wirtschaftlich (unter Berücksichtigung der anwendbaren Gebühren und Spreads auf den Bitpanda-Systemen) einem direkten Tausch von E-Token, A-Token oder M-Token entspricht, ist es aus technischer Sicht nicht möglich, E-Token, A-Token oder M-Token direkt in andere E-Token, A-Token oder M-Token über die Bitpanda-Systeme zu tauschen. Wenn ein Finales Angebot Swap angenommen wird, wird der betreffende Token, der Gegenstand des Bitpanda Swaps ist, zunächst in F-Token / E-Geld umgewandelt und der daraus resultierende F-Token / E-Geld wird anschließend zum Kauf des von dir im Finalen Angebot Swap angeforderten Token in deinem Auftrag verwendet. Dieser Vorgang erfolgt automatisch und du kannst den daraus resultierenden F-Token / E-Geld nicht für andere Zwecke als die Erfüllung des Bitpanda Swaps verwenden.

4.9 Das Finale Angebot Tausch, der Mehrfachabbuchungsauftrag (wie in Punkt 5.1.1 definiert) und das Finale Angebot Swap werden hier zusammen als "Bitpanda Kundenangebot" bezeichnet.

4.10 Bedingungen des verbindlichen Angebots. Die Bedingungen, zu denen du ein Bitpanda Kundenangebot abgeben kannst, werden dir auf den Bitpanda Systemen mitgeteilt und sind für einen bestimmten Zeitraum gültig ("Kundenangebotsfrist"). Während der Kundenangebotsfrist kannst du die Bedingungen überprüfen und mit dem Finalen Angebotsklick bestätigen. Wenn du das Finale Angebot während der Kundenangebotsfrist nicht bestätigst, wird das Handelsfenster aktualisiert, es werden aktualisierte Bedingungen angezeigt und es beginnt eine neue Kundenangebotsfrist.

4.11 Angebotszeitraum. Du bist an ein Bitpanda Kundenangebot für einen Zeitraum von 24 Stunden nach dem jeweiligen Finalen Angebotsklick gebunden ("Angebotszeitraum"). Der Erhalt eines Bitpanda Kundenangebots wird dir unverzüglich bestätigt.

4.12 Mindesttransaktionsvolumen: Im Allgemeinen muss jedes Bitpanda-Kundenangebot einen Gegenwert von mindestens EUR 1,00 haben (gemäß den auf den Bitpanda-Systemen verwendeten Kursen). Für bestimmte Token kann das Mindesttransaktionsvolumen höher als EUR 1,00 sein (wenn dies der Fall ist, wird das Mindesttransaktionsvolumen vor Abgabe eines Bitpanda-Kundenangebots auf den Bitpanda-Systemen angezeigt). Du kannst kein Bitpanda-Kundenangebot machen, das unter das Mindesttransaktionsvolumen fällt.

4.13 Annahme des Bitpanda Kundenangebots durch tatsächliche Erfüllung. Ein Bitpanda Kundenangebot kann entweder uno actu durch tatsächliche Erfüllung des Angebots innerhalb des Angebotszeitraums angenommen ("VuA" oder "Vertragsabschluss und Auftragsausführung") oder abgelehnt werden. Der Bitpanda Kunde wird über die Annahme oder Nichtannahme des Bitpanda Kundenangebots informiert. Tatsächliche Erfüllung bedeutet die unwiderrufliche Gutschrift des Token auf dein Bitpanda Kundenkonto, das in deiner Bitpanda Wallet angezeigt wird. Im Fall eines Bitpanda Swaps, der den Verkauf und/oder Kauf von M-Token oder A-Token beinhaltet, gelten für diesen Teil des Bitpanda Swaps die jeweiligen Akzeptanzbedingungen für M-Token oder A-Token, die in den Metals AGB und den Financial Services AGB festgelegt sind. Zur Klarstellung: Die tatsächliche Erfüllung hat noch nicht stattgefunden, solange die Transaktion auf den Bitpanda Systemen als "ausstehend" angezeigt wird. 

4.14 Zahlungsdienstleister. Für alle Zahlungen von und an dich in einer Währung, die ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, werden Zahlungsdienstleister eingesetzt.

4.15 Keine verbindlichen Angebote auf den Bitpanda Systemen. Die auf den Bitpanda Systemen angegebenen Zahlen, Werte oder Tauschreferenzpreise stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Einladung an dich, ein Angebot über die Bitpanda Systeme abzugeben (invitatio ad offerendum).

4.16 Unvorhersehbare Verzögerungen. Aufgrund unvorhersehbarer technischer Störungen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Bitpanda-Kundenangeboten kommen. Für den Fall, dass es zu Übertragungsfehlern oder technischen Störungen bei der Ausführung von Bitpanda-Kundenangeboten kommt, wird der Fehler berichtigt und der Bitpanda-Kunde darüber informiert.

4.17 Mögliche (signifikante) Verzögerungen bei der Übertragung von Token. Viele E-Token (z.B. Bitcoin) sind technisch so konzipiert, dass ein Zugriff auf den entsprechenden privaten Schlüssel einer Wallet die unwiderrufliche und unwiederbringliche Entnahme dieser Token ermöglicht. Auf diese Eigenschaft hat Bitpanda keinen Einfluss. Um Angriffe aus der Ferne zu erschweren, werden die meisten E-Token zur Sicherheit "kalt", d.h. offline, gespeichert.

Vor einer Verfügung über diese Token müssen diese daher aus technischen Gründen zunächst wieder online gestellt werden, was zu Verzögerungen bei der Übertragung von Token auf dein Bitpanda Kundenkonto führen kann. Dies kann zusätzliche Arbeitsschritte erfordern, die nicht automatisiert durchführbar sind und zu Verzögerungen führen. Diese Arbeitsschritte werden so schnell wie möglich durchgeführt.

4.18 Gebühren. Jeder VuA löst Gebühren aus, die der Bitpanda Kunde durch den Finalen Angebotsklick akzeptiert und die im Rahmen des VuA einbehalten werden.

5. Bitpanda Sparplan

5.1 Auf den Bitpanda Systemen gibt es die Möglichkeit ein Sparplan zu erstellen. Ein Bitpanda Kunde kann über die Bitpanda Systeme auf folgende Weise einen Sparplan ("Bitpanda Sparplan") erstellen:

5.1.1 Bitpanda Sparplan Angebot. Du bietest verbindlich an, regelmäßig und wiederkehrend (einen Teil eines) E-Token oder A-Token über die Bitpanda Systeme zu erwerben. Um ein solches verbindliches Angebot abzugeben, musst du (i) alle erforderlichen Daten auf den Bitpanda Systemen gültig und korrekt eingeben und (ii) die Schaltfläche "Jetzt bestätigen" anklicken/bestätigen (ein solches Angebot wird als "Mehrfachabbuchungsauftrag" und Punkt (ii) als "Finaler Angebotsklick Sparplan" bezeichnet).

5.1.2 Auslegung des Mehrfachbuchungsauftrags. Zur Klarstellung: Jeder Mehrfachbuchungsauftrag ist ausschließlich als ein verbindliches Angebot des Bitpanda-Kunden auszulegen und zu qualifizieren, den Erhalt eines bestimmten Token wiederkehrend zu den dann auf Bitpanda Broker geltenden Marktpreisen, gegen eine wiederkehrende, vom Bitpanda-Kunden festgelegte feste Zahlung in einer Währung, die ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, zu akzeptieren. Die erste Ausführung des Mehrfachbuchungsauftrags (Tag und Uhrzeit) sowie die Häufigkeit der Wiederholung des Mehrfachbuchungsauftrags (täglich, wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich) wird durch den Bitpanda-Kunden bei der Übermittlung des Mehrfachbuchungsauftrags auf den Bitpanda-Systemen festgelegt.

5.1.3 Annahme des Mehrfachabbuchungsauftrags durch tatsächliche Erfüllung. Der Mehrfachabbuchungsauftrag kann entweder angenommen oder abgelehnt werden. Bei Annahme eines Mehrfachabbuchungsauftrags gemäß Punkt 12 ff wird ein Bitpanda Sparplan eingerichtet. Der Bitpanda Kunde wird über die Annahme oder Ablehnung des Mehrfachabbuchungsauftrags informiert.

5.1.4 Keine Gewährleistung für anhaltende Preisstabilität. Die Preise, die dir bei Ausführung des Finalen Angebotsklicks Sparplan angezeigt werden, unterliegen Marktveränderungen. Während der ausgegebene Betrag gleich bleibt, kann der Betrag an E-Token oder A-Token, den du auf wiederkehrender Basis erhältst, stark variieren.

5.1.5 Stornierung des Mehrfachabbuchungsauftrags durch den Bitpanda Kunden. Der Mehrfachabbuchungsauftrag kann unter Einhaltung der auf den Bitpanda Systemen angezeigten Schritte storniert werden.

5.1.6 Ablehnung des Mehrfachabbuchungsauftrags. Jeder wiederkehrende Mehrfachabbuchungsauftrag kann abgelehnt werden. Die Ablehnung hat keine Auswirkung auf die Token, die der Bitpanda Kunde zuvor unter dem Bitpanda Sparplan erhalten hat.

5.1.7 Mehrere Bitpanda Sparpläne. Jeder Bitpanda Kunde kann mehrere Bitpanda Sparpläne haben, die unabhängig voneinander sind, aber jeder Bitpanda Sparplan kann nur eine einzige Art von Token umfassen.

5.2 Zahlungsmethoden. Bei der Nutzung des Bitpanda Sparplans kannst du zwischen einem SEPA-Lastschriftmandat oder einer wiederkehrenden Kreditkartenabbuchung als Zahlungsmethode wählen:

5.2.1 SEPA-Lastschriftmandat für Bitpanda GmbH Kunden. Mit der Auswahl des SEPA-Lastschriftmandats, erteilst du Bitpanda GmbH mit dem Finalen Angebotsklick Sparplan widerruflich ein SEPA-Lastschriftmandat, um, bei Fälligkeit und in Höhe der von dir zu leistenden Zahlungen, den Betrag von deinem Kundenbankkonto einzuziehen. Bei Ersteinrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats kann es bis zu zehn Kalendertage nach Übermittlung deiner notwendigen Daten über die Bitpanda Systeme dauern, bis alles vollständig implementiert ist und ausgeführt werden kann. Gleiches gilt für den Fall, dass du den Betrag deines Bitpanda Sparplans änderst.

5.2.2 Wiederkehrende Zahlung mit Kreditkarte für Bitpanda GmbH Kunden. Mit der Auswahl von wiederkehrenden Kreditkartenzahlungen, ermächtigst du Bitpanda GmbH mit dem Finalen Angebotsklick Sparplan widerruflich, deine Kreditkarte, bei Fälligkeit und in Höhe der von dir zu leistenden Zahlungen, und in Übereinstimmung mit den für deine Kreditkarte geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu belasten. Bei Ersteinrichtung des Kreditkartenzahlungsmandats kann es bis zu zehn Kalendertage nach Übermittlung deiner notwendigen Daten über die Bitpanda Systeme dauern, bis alles vollständig implementiert ist und ausgeführt werden kann. Gleiches gilt für den Fall, dass du den Betrag deines Bitpanda Sparplans änderst. 

5.2.3 Zahlungseinzug und Vorabbenachrichtigung. Der Zeitpunkt des Einzugs deiner Zahlung kann bis zu zehn Tage vor dem jeweils von dir angegebenen, wiederkehrenden Kaufzeitpunkt liegen. Du wirst über die Zahlungshöhe und das Abbuchungsdatum per E-Mail benachrichtigt, nachdem die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde. Nach der Verbuchung auf deinem Bitpanda-Kundenkonto wird der gesparte Betrag dein Wallet Guthaben erhöhen, jedoch kann dieser nicht entnommen werden, da er vor der Ausführung für den Sparplan reserviert ist. 

5.2.4 Rückbuchung. Du hast das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen (acht Wochen) ab dem Belastungsdatum ohne Angabe von Gründen eine Rückbuchung auf dein Kundenkonto gemäß § 70 ZaDiG zu veranlassen ("Lastschriftrückbuchung").

5.2.5 Fehlgeschlagene Ausführung. Sofern die Ausführung eines Mehrfachabbuchungsauftrags aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, werden deiner Wallet keine E-Token gutgeschrieben. In einem solchen Fall wirst du per E-Mail über die fehlgeschlagene Ausführung des Mehrfachabbuchungsauftrags benachrichtigt.

5.2.6 Widerruf. Du kannst einen per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte erteilten Mehrfachabbuchungsauftrag jederzeit widerrufen. Ein Widerruf wird spätestens zwei Werktage nach Übermittlung deines Widerrufs über die Bitpanda Systeme wirksam. Bitte beachte, dass dein Mehrfachabbuchungsauftrag auch nach dem Widerruf oder einer Unterbrechung noch ausgeführt wird, sofern der Widerruf oder die Unterbrechung zwischen dem Zeitpunkt des Einzugs von deinem Bankkonto und dem jeweils wiederkehrenden Kaufzeitpunkt erfolgt.

5.3 Offenlegung von Daten. Du musst bei Zahlungsvorgängen, insbesondere bei SEPA-Zahlungen, alle auf den Bitpanda Systemen geforderten Daten offenlegen. Falls du die Datenoffenlegungspflichten nicht einhältst, kann die jeweilige Zahlung nicht mit deinem Bitpanda Kundenkonto abgeglichen werden. Dies führt zu einer manuellen Nachverfolgung. Du hast die Kosten der manuellen Nachverfolgung zu tragen, sofern dich ein Verschulden trifft und die Kosten zur Deckung des angemessenen Verwaltungsaufwandes erforderlich sind.

5.4 Kosten für fehlgeschlagene Zahlungen. Sofern der Zahlungseinzug nicht möglich ist (z.B. Verweigerung oder Zurückweisung der Lastschrift durch die Bank) oder eine Lastschriftrückbuchung erfolgt und du die Verzögerung oder das Fehlschlagen verschuldet hast, trägst du die daraus resultierenden Kosten, soweit sie zur Deckung des angemessenen Verwaltungsaufwands erforderlich sind. Außerdem genehmigst du die erneute Ausführung der Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt. Die Regelungen gemäß Punkt 18 der Group AGB gelten auch für diesen Fall.

5.5 Änderung der Zahlungsmethoden. Die akzeptierten Zahlungsmethoden können aus sachlich gerechtfertigten Gründen geändert, ergänzt und/oder eingestellt werden, sofern entsprechende Änderungen dem Bitpanda Kunden im Voraus mitgeteilt werden.

6. Bitpanda Wallet und Treuhanddienstleistungen

6.1 Bitpanda GmbH und BAM werden im folgenden Punkt 6 jeweils als "Treuhänder" bezeichnet. Bitte beachte, dass die Treuhanddienstleistungen von Bitpanda GmbH nur für Bitpanda GmbH-Kunden angeboten werden, während die Treuhanddienstleistungen von BAM nur für BAM-Kunden angeboten werden.

6.2 Treuhanddienstleistungen: Bitpanda Kunden können E-Token tauschen, verkaufen und kaufen, ohne eine eigene Wallet auf jeder Blockchain einrichten zu müssen. Um dies zu ermöglichen, bietet der Treuhänder Treuhanddienstleistungen für E-Token an und hält die für Bitpanda Kunden verwahrten E-Token in deren Namen auf Treuhandbasis, wobei der Treuhänder als Treuhänder und der Bitpanda Kunden als Treugeber fungiert ("Bitpanda Treuhanddienstleistungen").

6.3 Bedingungen und Umfang der Bitpanda Treuhanddienstleistungen. Du bist als Treugeber jederzeit wirtschaftlicher Eigentümer deiner E-Token und der Treuhänder ist nach österreichischem Zivilrecht in seiner Funktion als Treuhänder, zivilrechtlicher Eigentümer deiner E-Token. Der Treuhänder und der Bitpanda Kunde sind an den folgenden Treuhandvertrag ("Treuhandvertrag") gebunden:

6.3.1 Bitpanda Treuhanddienstleistungen - und damit auch der Treuhandvertrag – stehen unter dem Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses des Kundenverifizierungsprozesses und den anderen Bedingungen der Group AGB. Darüber hinaus unterliegen die Treuhanddienstleistungen allen zusätzlichen Anforderungen, die dir bei oder nach der Einzahlung von E-Token in deine Wallet mitgeteilt werden, wie z. B. die Vorlage von Nachweisen über die Herkunft von Geldern gemäß den Bestimmungen zur Vermeidung von Geldwäsche, und sind durch diese beschränkt.

6.3.2 Das Treuhandgut besteht aus allen E-Token, die auf deiner Wallet gutgeschrieben sind als direkte Folge von:

6.3.2.1 einen Kauf oder Swap, der über die Bitpanda Systeme abgewickelt wurde;

6.3.2.2 einem Bitpanda Airdrop (wie in Punkt 15.1 der Group AGB definiert);

6.3.2.3 eine Übertragung unter anderen als den in den Punkten 6.3.2.1 und 6.3.2.2 genannten Umständen (z.B. wenn du Bitcoin von deiner externen Bitcoin Wallet an deine Wallet sendest), wenn entweder kein Nachweis über die Deckung verlangt wurde oder wenn du einen ausreichenden Nachweis über die Deckung erbracht hast.

6.3.3 Zur Klarstellung: Alle anderen E-Token, die, aus welchem Grund auch immer, deiner Wallet gutgeschrieben werden (z.B. wenn du eine Überweisung vornimmst und keinen ausreichenden Nachweis über die Deckung erbringen kannst), stellen kein Treuhandgut dar und unterliegen daher nicht dem Treuhandvertrag.

6.3.4 Unbeschadet der Punkte 20 und 21 der Group AGB, ist das Treuhandverhältnis einseitig und der Treuhänder hält in seiner Funktion als Treuhänder das Treuhandeigentum zu jeder Zeit nur in deinem Namen. Der Treuhänder bietet all seinen Kunden Bitpanda Treuhanddienstleistungen an (der Treuhänder wird für mehrere Kunden gleichzeitig als Treuhänder tätig) und darf darüber hinaus eigene E-Token halten oder handeln. Du entbindest den Treuhänder hiermit von jeglichen Beschränkungen des Selbstkontrahierens und der Doppelvertretung (gemäß § 1009 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches oder anderweitig) im Zusammenhang mit seiner Funktion als Treuhänder und den anderen von ihm auf den Bitpanda Systemen angebotenen Dienstleistungen.

6.3.5 Vorbehaltlich der Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen beginnt der Treuhandvertrag an dem Tag, an dem ein (Teil eines) E-Token auf deiner Wallet hinterlegt wird, und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Treuhandvertrag endet automatisch, sobald alle E-Token aus deiner Wallet abgezogen wurden.

6.3.6 Unbeschadet sonstiger Kündigungsrechte kann der Treuhandvertrag mit der Bitpanda GmbH mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein E-Token, der Teil des Treuhandvermögens ist, zu irgendeinem Zeitpunkt als Finanzinstrument oder ähnliches reguliertes Instrument nach österreichischem Recht eingestuft wird.

6.3.7 Um seine Rechte nach Punkt 20 der Group AGB ausüben zu können, darf der Treuhänder Teile oder den gesamten E-Token zurückbehalten, der nach begründeten Ermessen des Treuhänders einen entsprechenden Wert hat, um alle Besicherten Forderungen im Falle einer Sicherheitenverwertung begleichen zu können.

6.3.8 Die Menge der E-Token, die der Treuhänder jeweils für dich hält, wird über das Bitpanda System angezeigt. Der Treuhänder verpflichtet sich, deine E-Token in dem Umfang zu schützen, der technisch sinnvoll in den Bitpanda Systemen handhabbar ist, und ist bestrebt, den Großteil dieser E-Token "kalt" - also offline - zu speichern. Der Treuhänder ist jedoch nicht verpflichtet, E-Token in einer bestimmten Form oder in einem bestimmten System zu halten.

6.3.9 Der Bitpanda Kunde behält die Kontrolle über alle E-Token, die er in seiner Wallet hält, und kann - vorbehaltlich der in diesen Bitpanda GmbH & BAM AGB festgelegten Bedingungen und Beschränkungen - jederzeit über das Treuhandeigentum verfügen, indem er es beispielsweise auf eine Wallet Adresse außerhalb der Bitpanda Systeme überträgt, sofern Externe Übertragungen zugelassen sind (für weitere Informationen, siehe bitte Punkt 7.3).

6.3.10 Der Zweck des Treuhandvertrags besteht darin, einen rechtlichen Rahmen für die vom Treuhänder angebotenen technischen Dienstleistungen in Bezug auf deine E-Token zu schaffen. Der Treuhänder ist in seiner Eigenschaft als Treuhänder nicht als Vermögensverwalter, Anlageberater, Portfoliomanager oder in einer ähnlichen Funktion tätig und beteiligt sich - unbeschadet von Punkt 21 der Group AGB und vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften, gerichtlicher Beschlüsse oder Urteile oder vergleichbarer Anweisungen von Behörden, die für den Treuhänder bindend sind – nicht aktiv an Transaktionen und stellt keine Beobachtungen oder Erkundigungen in Bezug auf das Treuhandvermögen an.

6.3.11 Als wirtschaftlicher Eigentümer von E-Token trägst du das gesamte Risiko des Verlusts (in tatsächlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht) dieser E-Token, insbesondere jedes der in Punkt 24 der Group AGB genannten Risiken. Eine allfällige Haftung des Treuhänders aus oder im Zusammenhang mit Bitpanda-Treuhanddienstleistungen ist nach Maßgabe von Punkt 25 der Group AGB beschränkt.

6.4 Einverständnis. Es ist Bitpandas Ziel Proof-of-Stake Mechanismen durch Zurverfügungstellung von E-Token zu fördern
(unter https://www.bitpanda.com/academy/de/lektionen/konsens-algorithmen-proof-of-stake/ kannst du mehr über Proof-of-Stake erfahren). Bitpanda GmbH und der Bitpanda GmbH-Kunde vereinbaren hiermit, dass das Staking weder die Treuhand noch das Treuhandvermögen berührt. Der Bitpanda GmbH-Kunde stimmt hiermit zu, dass Bitpanda GmbH E-Token des Bitpanda GmbH-Kunden für Zwecke des Staking einsetzen darf, und dass sämtliche daraus resultierende Erträge (Staking Rewards) einzig Bitpanda GmbH zukommen. Auf jene E-Token, die der Bitpanda GmbH-Kunde selbst staked, findet der vorherige Satz für die Laufzeit des Stakings durch den Bitpanda GmbH-Kunden keine Anwendung, sondern die Stakingbedingungen (siehe Anhang II A). Eine Anleitung zum Staking deiner E-Token findest du in Anhang II A. 

6.5 Andere Token. Bei A-Token, L-Token und F-Token handelt es sich um Datenbankeinträge, die in einer zentralen Datenbank gespeichert werden (F-Token, wie in Punkt 14.4 der Group AGB beschrieben). E-Geld ist E-Geld im Sinne des § 1 Abs 1 des österreichischen E-Geld-Gesetzes 2010 und wird von der Bitpanda Payments GmbH ausgegeben (wie in Punkt 14 der Group AGB beschrieben). Die den M-Token zugrundeliegenden Edelmetalle werden von einem Drittanbieter physisch verwahrt (weitere Informationen findest du in den Metals AGB). M-Token, A-Token, L-Token, F-Token und E-Geld werden daher nicht verwahrt.

6.6 Einheitliche Wallet. Um den Bitpanda Kunden das beste Nutzererlebnis zu bieten und aus Gründen der Übersichtlichkeit, werden alle Vermögenswerte in deiner Wallet (auch in aggregierter Form) in einheitlicher und ähnlicher Weise auf den Bitpanda Systemen angezeigt. Diese Darstellungsformen dienen nur zu Informationszwecken und haben keine Auswirkungen auf die verschiedenen zugrundeliegenden Rechtskonzepte, die in den Punkten 6.1 bis 6.4 dargelegt sind.

6.7 Kosten. Solange du Bitpanda Kunde bist, ist die Nutzung der Bitpanda Treuhanddienstleistungen für dich kostenlos. Sollte eine Person jedoch nicht mehr Bitpanda Kunde sein und sich weigern, ihr Vermögen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abzuziehen, ist der Treuhänder berechtigt, Gebühren in Höhe von 0,1 % des Wertes der verwahrten E-Token, aber maximal EUR 30,00 pro Monat für die Nutzung der Bitpanda Treuhanddienstleistungen zu erheben. Bitte beachte, dass diese Gebühren zusätzlich und unabhängig von etwaigen anderen Gebühren gelten, die in anderen Punkten dieser Bitpanda GmbH & BAM AGB oder der Group AGB ausdrücklich vereinbart sind.

7. Transaktionen

7.1 Jegliche Transaktionen von Vermögenswerten aus deiner Wallet unterliegen den Bedingungen und Beschränkungen der Group AGB, dieser Bitpanda GmbH & BAM AGB und den anwendbaren Verbundene Unternehmen AGB und werden je nach Art des übertragenen Vermögenswerts und Empfängers auf den Bitpanda Systemen verarbeitet:

7.2 Interne Transaktionen. Transaktionen von deiner Wallet auf eine Wallet auf den Bitpanda Systemen erfolgen dadurch, dass die erforderlichen Datenbankeinträge auf den Bitpanda Systemen vorgenommen werden, so dass der übertragene Vermögenswert auf den Bitpanda Systemen als Entnahme aus deiner Wallet und Gutschrift auf die Wallet des Empfängers angezeigt wird ("Interne Transaktion"). Eine Interne Transaktion ist für Integrated E-Token und Trade Only E-Token möglich.

7.3 Externe Transaktionen von Integrated E-Token. E-Token Transaktionen von deiner Wallet zu einer Wallet außerhalb der Bitpanda-Systeme oder eine Transaktionen von einer Wallet (oder anderen Quelle) außerhalb der Bitpanda-Systeme auf deine Wallet sind nur für Integrated E-Token möglich ("Externe Transaktion"). Für Externe Transaktionen gelten die folgenden Regeln:

7.3.1 Externe Transaktionen werden so abgewickelt, dass die im Protokoll des jeweiligen E-Token (z.B. Ethereum-Protokoll) geforderten Schritte eingeleitet werden (z.B. Signieren einer Transaktion in Bezug auf eine angeforderte Menge von E-Token von einer Wallet an eine bestimmte Adresse mit einem privaten Schlüssel).

7.3.2 Es ist nicht gewährleistet, dass alle weiteren Schritte, die außerhalb der Sphäre von Bitpanda liegen, und technisch oder faktisch erforderlich sind, damit die Transaktion als abgeschlossen und unwiderruflich gilt, durchgeführt werden (z.B. dass die Transaktion gemined/geminted und in den nächsten Block der entsprechenden Blockchain aufgenommen wird).

7.3.3 Es können Transaktionsgebühren oder Miner-Gebühren anfallen, die vom Bitpanda Kunden getragen und direkt abgerechnet werden müssen.

7.3.4 Die vom jeweiligen Netzwerk (z.B. Bitcoin-Netzwerk) generierte Transaktions-ID dient als unwiderlegbarer Beweis für die erfolgte Transaktionen von E-Token an die zuletzt bekannt gegebene Wallet Adresse des Bitpanda Kunden. Diese Transaktions-ID wird auch an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Bitpanda Kunden als Teil einer Zustellungsbestätigung übermittelt.

7.3.5 Die Transaktion ist abgeschlossen und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, sobald die Transaktion in einem externen Blockchain-Netzwerk aufscheint. Mit Zeichnung der Externen Transaktion haben die Bitpanda Systeme keinen Einfluss mehr auf die Transaktion und darauf, ob du oder ein Dritter Zugriff auf den übertragenen E-Token haben oder nicht. Die Transaktion kann nur durch eine Bestätigung durch das entsprechende Netzwerk abgeschlossen werden.

7.3.6 Zur Klarstellung: Andere Vermögenswerte als Integrierte E-Token (z. B. Trade Only E-Token, Index Only E-Token, F-Token, M-Token, E-Geld etc.) können nicht von deiner Wallet auf eine Wallet außerhalb der Bitpanda Systeme übertragen werden. Eine diesbezügliche Anfrage wird auf den Bitpanda Systemen nicht bearbeitet.

7.4 Ausgehende Externe Transaktionen (“Krypto-Auszahlung”). Du bist allein verantwortlich, die korrekte, genaue und aktuelle Wallet-Adresse außerhalb des Bitpanda-Systems anzugeben. Dies gilt insbesondere für eine Übertragung von einem bestimmten E-Token zu einer Wallet-Adresse, die für einen anderen E-Token bestimmt ist (z.B. Bitcoin zu Litecoin) oder auf ein anderes Netzwerk (z.B. USDT auf das Ethereum Netzwerk anstatt USTD auf das Polygon Netzwerk oder umgekehrt). 

WICHTIG: Durch das Senden von E-Token an eine falsche Adresse oder an das falsche Netzwerk werden deine Vermögenswerte unwiederbringlich verloren sein und die Transaktion kann nicht rückgängig gemacht werden.

7.5 Eingehende Externe Transaktionen (“Krypto-Einzahlung”). Deine Wallet(s) sind nicht direkt mit den jeweiligen Blockchains verbunden. Du verfügst über keine persönliche Adresse (wobei "Adresse" in diesem Punkt 7.5 eine Wallet-Adresse, den öffentlichen Schlüssel oder eine ähnliche, mit einer Wallet verbundene Zuordnung außerhalb der Bitpanda-Systeme in Bezug auf eine Blockchain bzw. einen E-Token bezeichnet), an die du oder ein Dritter Externe Transaktionen tätigen kann, indem Kryptowerte von einer externen Wallet eingezahlt werden. Um indirekte Externe Transaktionen auf deine Wallet zu ermöglichen, erlaubt dir Bitpanda Integrated E-Token an eine Bitpanda-Einzahlungsadresse zu übertragen, auf die deine Eingehenden Transaktionen gutgeschrieben werden.

Um Kryptowerte in deine Wallet einzuzahlen, musst du (i) auf “Einzahlung” klicken und den gewünschten unterstützten E-Token auswählen und (ii) das richtige Netzwerk auswählen. Für dich wird eine eigene Wallet Adresse generiert, an die du anschließend deine Kryptowerte senden kannst. 

WICHTIG: Wenn du diese Wallet-Adresse nicht innerhalb von 30 Tagen verwendest, kann diese wegen Inaktivität widerrufen werden. Du wirst darüber vorab per E-Mail informiert. Überprüfe immer die korrekte Adresse auf Bitpanda und ob der Kryptowert auf Bitpanda unterstützt wird und für “Einzahlung” verfügbar ist. Bitte beachte, dass Bitpanda nur Einzahlungen für ausgewählte Kryptowerte unterstützt. Wenn du Assets, die nicht von Bitpanda unterstützt werden, an deine Bitpanda-Wallet sendest, gehen diese Kryptowerte verloren. Wir übernehmen keine Haftung im Zusammenhang mit der Übertragung von nicht unterstützten Kryptowerten oder Kryptowerten, die an eine ungültige Wallet-Adresse gesendet werden.

Bitpanda kann nach eigenem Ermessen versuchen, falsch eingezahlte Kryptowerte wiederherzustellen. Wir können eine Gebühr für die Bearbeitung des Wiederherstellungsversuchs erheben und werden dich über die anfallenden Gebühren informieren. Der tatsächliche Betrag der wiedererlangten Kryptowerte kann von dem geschätzten Betrag der Vermögenswerte abweichen. Bitpanda haftet nicht für Verluste, die während der Wiederherstellung entstehen.

7.6 Wenn du erwartest, dass Kryptowerte von einem Dritten an deine Bitpanda-Wallet gesendet werden, musst du sicherstellen, dass du die richtige Einzahlungsadresse, das richtige Netzwerk und das richtige Tag/Memo angibst, wenn dies von dem Kryptowert unterstützt wird. Wenn du diese Daten nicht angibst, können die Vermögenswerte dauerhaft verloren gehen. Wir werden Eingehende Externe Transaktionen gemäß den Anweisungen, die wir von dir erhalten, bearbeiten. Für den Fall, dass eine Krypto-Einzahlung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens auf deinem Bitpanda-Konto gutgeschrieben wird, erklärst du dich damit einverstanden, uns unverzüglich über die Verzögerung zu informieren. 

8. Bitpanda Index

8.1 Die Bitpanda Systeme bieten die Möglichkeit, mehrere E-Token im Rahmen einer Transaktion nach einer vordefinierten Gewichtung von Assets zu kaufen, zu verkaufen oder zu tauschen ("Bitpanda Index Programm"). Für den Tausch und Kauf/Verkauf über das Bitpanda Index Programm gelten Punkt 4 ff dieser Bitpanda GmbH & BAM AGB sinngemäß.

8.2 Die Bitpanda Systeme bieten für verschiedene Vermögenswerte unterschiedliche Zuweisungen von Finanzmitteln an, die die Entwicklung der jeweiligen zugewiesenen Vermögenswerte abbilden (jeweils ein "Bitpanda Index"), zwischen denen Bitpanda Kunden frei und unabhängig wählen können. Die Gewichtung der zugewiesenen Vermögenswerte und die jeweilige (Neu-)Berechnung der Assets in den einzelnen Bitpanda Indizes wird von externen Partnern (Dritten) bestimmt, die unabhängig von und außerhalb des Einflusses von Bitpanda sind ("Indexanbieter"). Bitpanda führt nur das Rebalancing durch. Jedoch können einzelne E-Token von einem Bitpanda Index ausgeschlossen oder entfernt werden (und die Gewichtung der verbleibenden E-Token neu berechnet werden), wenn eine solche Entfernung oder ein solchen Ausschluss für notwendig erachtet wird, um gesetzliche Beschränkungen (z.B. regulatorische Anforderungen) einzuhalten oder um Risiken zu mindern, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie sich im Zusammenhang mit einem solchen E-Token verwirklichen (z.B. Verdacht auf Betrug oder Marktmanipulation).

8.3 Bitpanda Kundenangebot. Du kannst E-Token nach einer vordefinierten, im Bitpanda Index dargestellten Aufteilung kaufen, verkaufen oder tauschen, indem du durch einen "Klick" (der einen Finalen Angebotsklick darstellt) Bitpanda Kundenangebote für alle im jeweiligen Bitpanda Index angeführten E-Token erstellst. Der Bitpanda-Kunde erwirbt jedoch kein ein komplettes Produkt oder einen indexrepräsentierenden Token, sondern einzelne, im Bitpanda Index enthaltene E-Token (z.B. BCI5).

8.4 Index-Wallet. Der aktuelle Stand der über einen Bitpanda Index gehaltenen E-Token wird in einer separaten Wallet im jeweiligen Bitpanda Kundenkonto ("Index Wallet") erfasst und dargestellt. 

8.5 Rebalancing der Vermögenswerte. Die Bitpanda Indizes werden entsprechend den Änderungen am Kryptomarkt sowie den von der MarketVectors Indexes GmbH, einem VanEck-Unternehmen mit Sitz in der Kreuznacher Straße 30, 60486 Frankfurt am Main, Deutschland, berechneten und bereitgestellten Daten, angepasst. Während dieses Prozesses werden die Komponenten und Gewichtungen der Bitpanda Indizes überprüft und entsprechend den vordefinierten Parametern neu zugewiesen("Rebalancing"). Das Rebalancing erfolgt während eines im Vorhinein festgelegten Zeitraums (z.B. am Ende eines jeden Monats). Das Rebalancing findet spätestens zwei Geschäftstage nach dem Ende eines Zeitraums statt. Durch Rebalancing werden entsprechende Bitpanda Kundenangebote für den Tausch, Kauf oder Verkauf von E-Token erstellt und in der Index Wallet aufgezeichnet und dargestellt.

8.6 Ermächtigung des Bitpanda GmbH-Kunden. Mit der Auswahl eines Bitpanda Indexes bestätigst du, dass Bitpanda GmbH berechtigt ist, die entsprechenden und periodischen Bitpanda-Kundenangebote für E-Token entsprechend dem von dir gewählten Bitpanda Index abzugeben.

8.7 Antizipierte Bitpanda-Kundenangebote des BAM-Kunden für das Rebalancing. Mit der Auswahl eines Bitpanda Indexes bestätigst du, dass du bereits ein Bitpanda-Kundenangebot zum Kauf, Verkauf oder Tausch für das Rebalancing entsprechend dem von dir ausgewählten Bitpanda Index abgibst. BAM verkauft, kauft oder tauscht BAM die E-Token ausschließlich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und hat keine eigene Entscheidungsmacht darüber, E-Token für dich zu verkaufen, kaufen oder zu tauschen.

8.8 Handelsgebühren. Der Bitpanda Kunde hat im Zusammenhang mit den im Rebalancing-Prozess erstellten Bitpanda Kundenangeboten Preisaufschläge in Höhe von 1,99% zu bezahlen.

8.9 Mindestgröße. Bitpanda Kundenangebote für das Rebalancing werden erst ab einer Mindestgröße von EUR 10 pro Auftrag ausgeführt.

8.10 Das Rebalancing kann für den Bitpanda-Kunden steuerliche Auswirkungen haben (siehe Punkt 24.1 Ziffer xii der Group AGB).

8.11 Keine Verfügbarkeit von bestimmten Vermögenswerten. Es kann vorkommen, dass bestimmte Vermögenswerte bei der Zuweisung von Vermögenswerten (z.B. die 25 wichtigsten Vermögenswerte nach Marktkapitalisierung, die im BCI25 abgebildet werden sollen) nicht auf den Bitpanda Systemen angeboten werden, auch nicht als Index Only E-Token. In Bezug auf Vermögenswerte, die bisher nicht auf den Bitpanda Systemen verfügbar sind, werden geeignete Schritte unternommen, um diese Vermögenswerte innerhalb eines angemessenen Zeitraums in den Bitpanda Systemen zu integrieren, sofern keine technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gründe gegen eine solche Integration sprechen. Nach erfolgreichem Abschluss der Integration eines Vermögenswerts wird dieser E-Token im Rahmen des nächsten Rebalancings auf der entsprechenden Index Wallet zu dem am Tag des nächsten Rebalancings auf den Bitpanda Systemen angezeigten Preis hinzugefügt. Inwieweit neue, bisher noch nicht verfügbare token auf den Bitpanda Systemen integriert werden können (z.B. ob diese E-Token auf den Bitpanda Systemen als integrierte E-Token, Trade Only E-Token oder Index Only E-Token gehandelt/gekauft werden können), kann aufgrund technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Einschränkungen entschieden werden.

8.12 Tausch oder Verkauf von E-Token in der Index Wallet. Es ist nicht möglich, einzelne E-Token, die in der Index Wallet angezeigt und verbucht werden, zu tauschen oder zu verkaufen. Du kannst jedoch entweder (i) die Gesamtzahl der in der Index Wallet angezeigten und aufgezeichneten E-Token oder (ii) eine Anzahl von in der Index Wallet angezeigten und aufgezeichneten E-Token, die im Verhältnis der gewählten Gewichtung von Vermögenswerten entsprechen entspricht, tauschen oder verkaufen, indem du entsprechende Bitpanda Kundenangebote erstellst. Ein solches Bitpanda Kundenangebot - insgesamt oder anteilig - ist erst ab der Mindestgröße gemäß Punkt 8.9 dieser Bitpanda GmbH & BAM AGB möglich.

8.13 Keine Übertragung von E-Token. Die in der Index Wallet gutgeschriebenen und angezeigten E-Token können weder an andere Bitpanda Kunden noch an Wallet Adressen außerhalb des Bitpanda Systems übertragen werden.

8.14 Kündigung des Bitpanda Index. Ein Bitpanda Index kann jederzeit gekündigt oder eingestellt werden. Im Fall einer Kündigung des Bitpanda Index wird der Bitpanda Kunde per E-Mail unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen über die Kündigung des Bitpanda Index informiert, wobei die anderen Produkte und Dienstleistungen auf den Bitpanda Systemen davon unberührt bleiben. Nach Ablauf dieser Frist kannst du die in der Index Wallet angezeigten und eingestellten E-Token entweder verkaufen oder tauschen.

9. Bitpanda Card

Eine mit digitalen Vermögenswerten unterlegte Debitkarte ("Bitpanda Card") wird zu den nachfolgenden Bedingungen angeboten:

9.1 Partnerschaft mit Contis. Die Bitpanda Card wird in Partnerschaft mit UAB Finansinės paslaugos, Handelsregisternummer 304406236, eingetragen im Handelsregister der Republik Litauen, mit Hauptsitz in Mėnulio g. 11-101, Vilnius, Litauen ("Contis"), angeboten. Contis ist der Herausgeber der Bitpanda Card und Mitglied der Visa Kartenprogramme ("Visa"), wodurch deine Bitpanda Card wie eine reguläre Visa Bankkarte funktioniert. Die Nutzung der Bitpanda Card unterliegt neben den Group AGB, den Bitpanda GmbH & BAM AGB und allen anderen hierin genannten Dokumenten den Contis Bitpanda Card Konto AGB (abrufbar unter https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-card-account-terms-conditions) und der Contis Datenschutzerklärung (abrufbar unter https://www.bitpanda.com/de/legal/contis-privacy-policy). Bei der Registrierung deiner Bitpanda Card musst du den Contis Bitpanda Card Konto AGB und der Contis Datenschutzerklärung ausdrücklich zustimmen.

9.2 Voraussetzungen. Um die Bitpanda Card registrieren und nutzen zu können, musst du (i) über ein vollständig verifiziertes Bitpanda-Kundenkonto verfügen, (ii) in der Eurozone ansässig sein (d.h. in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sein, der den Euro als Währung eingeführt hat)und (iii) die Bitpanda Mobile App heruntergeladen und installiert haben. Es ist nur eine aktive Bitpanda Card pro Bitpanda-Kundenkonto erlaubt. BAM-Kunden kontrahieren mit Bitpanda GmbH für Bitpanda Card.

9.3 (Offizieller) Name. Deine Bitpanda Card kann nur auf deinen (offiziellen) Namen ausgestellt werden, der in deinem Bitpanda Kundenkonto registriert ist.

9.4 Asset für Zahlungen. Die Bitpanda Card wird nur für Geschäfte akzeptiert, die Zahlungen mit Visa Kredit- und Debitkarten zulassen. Du kannst bis zu zwei Vermögenswerte deiner Wahl mit deiner Bitpanda Card verbinden. Das Hauptasset, das du mit deiner Bitpanda Card verbindest, wird als "Main Asset für Zahlungen" bezeichnet (z.B. E-Token Wallet für Bitcoin) und das sekundäre Asset, das nur als Reserve verwendet wird, wird als "Fallback Asset für Zahlungen" bezeichnet (z.B. E-Token Wallet für Ethereum; das Main Asset für Zahlungen und das Fallback Asset für Zahlungen werden zusammen als "Assets für Zahlungen" bezeichnet).

9.5 Ausreichendes Guthaben. Kartentransaktionen können nur dann erfolgreich abgeschlossen werden, wenn der zu transferierende Betrag vollständig durch den Wert der als Asset für Zahlungen bezeichneten Vermögenswerte gedeckt ist. Wenn eine Zahlung den Wert deines Main Assets für Zahlungen übersteigt, wird der volle Betrag nur vom Fallback Asset für Zahlungen abgezogen. Auf diese Weise lassen sich fehlgeschlagene Transaktionen vermeiden, wenn dein Main Asset für Zahlungen nicht mehr ausreicht. Wenn weder der Wert deines Main Assets für Zahlungen noch der Wert deines Fallback Assets für Zahlungen ausreicht, um die Transaktionskosten (einschließlich Gebühren) allein zu decken, wird die Transaktion abgebrochen, die geplante Zahlung scheitert und deine Bitpanda Card wird an der jeweiligen Verkaufsstelle abgelehnt. Unter bestimmten Umständen kann aufgrund technischer Beschränkungen außerhalb des Bitpanda Systems eine "Offline"-Transaktion, die mit deiner Bitpanda Card durchgeführt wurde, erfolgreich sein, obwohl dein Main Asset für Zahlungen und dein Fallback-Asset für Zahlungen nicht über einen Wert verfügen, der dem Wert dieser Transaktion entspricht oder diesen übersteigt. Du haftest jedoch für den vollen Betrag (einschließlich aller Gebühren) einer solchen Transaktion und hast diesen Betrag unverzüglich zurückzuzahlen. Es gelten Punkt 20f der Group AGB.

9.6 Zahlungs- und Transaktionsverfahren für Bitpanda GmbH Kunden. Alle Zahlungen und Transaktionen, die über deine Bitpanda Card getätigt werden, werden in EUR abgewickelt. Das bedeutet, dass jedes Mal, wenn du deine Bitpanda Card verwendest (d.h. eine Zahlung an einer Verkaufsstelle oder eine Abhebung am Geldautomaten vornimmst), das folgende Verfahren gilt:

9.6.1 Wenn du einen anderen Vermögenswert, als den auf Euro lautende F-Token / das auf Euro lautende E-Geld ("EUR-F-Token" und das Unter-Wallet, in dem die gesamten EUR-F-Token bzw. EUR-E-Geld gespeichert sind, das "EUR F-Token Wallet" bzw. “EUR-E-Geld” bzw. “EUR-E-Geld Wallet”) als dein Zahlungsasset verknüpft hast (d.h. das Main Asset für Zahlungen oder - falls das Main Asset für Zahlungen nicht ausreicht, um die Zahlung abzuwickeln - das Fallback Asset für Zahlungen),,

9.6.1.1 bietest du (in Form eines Bitpanda-Kundenangebots) an, den Erhalt eines Betrags von EUR-F-Token / EUR E-Geld zu akzeptieren, der ausreicht, um die vorgesehene Zahlung mit deiner Bitpanda Card (einschließlich Gebühren) zu decken, im Austausch gegen die Übertragung eines entsprechenden Betrags von Token von deinem Zahlungsmittel an die Bitpanda GmbH. Die Angebotsannahme und der Verkauf erfolgen nach Maßgabe und in Übereinstimmung mit den in Punkt 4.6 ff dargelegten Bestimmungen; und

9.6.1.2 der von Bitpanda GmbH bzw. BAM erhaltene Betrag von EUR-F-Token / EUR E-Geld (wenn das Angebot unter Punkt 9.6.1.1 von der Bitpanda GmbH bzw. BAM angenommen wird) wird von deiner Fiat Wallet abgezogen, um deine Zahlung zu begleichen. Zur Klarstellung: Wenn die Bitpanda GmbH bzw. BAM das unter Punkt 9.6.1.1 gemachte Angebot nicht gemäß dem in Punkt 4.6 ff dargelegten Verfahren annimmt, wird deine Transaktion nicht abgewickelt und die vorgesehene Zahlung wird an der Verkaufsstelle abgelehnt.

9.6.2 Handelt es sich bei dem von der geplanten Bitpanda Card belasteten Asset für Zahlungen (Main Asset für Zahlungen oder - falls das Main Asset für Zahlungen nicht ausreicht, um die geplante Zahlung abzuwickeln - das Fallback Asset für Zahlungen) um deine EUR-Wallet, wird der erforderliche Betrag an EUR-F-Token bzw. EUR E-Geld von deiner EUR-F-Token Wallet bzw. EUR E-Geld Wallet abgezogen, um deine Zahlung abzuwickeln.

9.7 Gebühren. Zusätzlich zu den Gebühren, die dir in Verbindung mit dem Verkauf deines Main Assets für Zahlungen und/oder Fallback Assets für Zahlungen entstehen können, können zusätzliche Geldautomatenabhebungsgebühren sowie eine Fremdwährungsgebühr anfallen. Die Gebühren können je nach deinem BEST VIP Level variieren. Eine detaillierte Übersicht über alle Gebühren findest du hier https://www.bitpanda.com/de/card.

9.8 Vorabzug von Geldern. Da es sich bei der Bitpanda Card um eine Debitkarte handelt, beachte bitte, dass bei bestimmten Zahlungen und Transaktionen (z.B. Reservierungen von Hotels oder Mietwägen oder anderen Arten von Einzahlungen) der Wert der jeweiligen Zahlung im Voraus abgezogen werden muss. Das bedeutet, dass der Verkauf des von dir gewählten Main Assets für Zahlungen und/oder des Fallback Assets für Zahlungen an dein EUR-Wallet und der entsprechende Euro Abzug zeitgleich mit der Veranlassung solche Zahlungen oder Transaktionen stattfindet.

9.9 Limits. Bestimmte Limits (wie z.B. Ausgabelimits, Limits für Abhebungen an Geldautomaten, die Anzahl der Transaktionen, die du innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchführen kannst) können zur Anwendung gelangen. Die aktuellen Limits können unter https://www.bitpanda.com/de/card eingesehen werden. Diese Limits können jederzeit aus sachlich gerechtfertigten Gründen geändert und/oder ergänzt werden. Sachlich gerechtfertigte Gründe im Sinne dieses Punkts 9.9 liegen dann vor, wenn (i) Umstände eintreten, die eine Verschlechterung der finanziellen Situation des Bitpanda-Kunden belegen, (ii) der objektiv begründete Verdacht besteht, dass die Gelder in rechtswidriger Weise verwendet werden,(iii) die Änderung zum Schutz des Bitpanda-Kunden erforderlich ist oder (iv) die Änderungen vom Kartenaussteller oder den Kartensystemen auferlegt werden, um Änderungen ihrer Risikobewertung zu berücksichtigen.

9.10 Cashback. Kunden, die als BEST VIPs mit einem bestimmten BEST VIP-Level eingestuft sind, werden freiwillig und bis auf weiteres Cashbacks auf Käufe mit der Bitpanda Card angeboten ("Cashback"). Jeder Cashback ist als Geschenk an den Bitpanda Kunden zu betrachten. Der Cashback Betrag, den du erhalten kannst, ist ein Prozentsatz des Umsatzes, den du mit deiner Bitpanda Card getätigt hast, und dieser Prozentsatz variiert abhängig von deinem BEST VIP-Level. Der Cashback wird nach jeder erfolgreichen Transaktion, die mit deiner Bitpanda Card getätigt wurde, direkt auf deine Wallet gutgeschrieben.

9.11 Änderungen des BEST-VIP-Levels. Wenn sich dein BEST VIP-Level an einem beliebigen Kalendertag vor 23:00 Uhr MEZ an einem Kalendertag ändert, wird eine solche Änderung bei allen Umsätzen berücksichtigt, die mit deiner Bitpanda Card nach dem Ende dieses Kalendertages (d.h. nach 23:59:59 Uhr MEZ) getätigt werden. Alle Änderungen deines BEST VIP-Levels um oder nach 23:00 Uhr MEZ werden erst nach dem Ende des folgenden Kalendertages berücksichtigt. Wenn sich dein BEST VIP-Level beispielsweise an einem Montag um 16:00 Uhr MEZ von Level 1 auf Level 2 ändert, dann gilt der für BEST VIP-Level 2 angebotene Cashback Prozentsatz für alle Umsätze, die du mit deiner Bitpanda Card nach Montag 23:59:59 MEZ tätigst. Wenn sich dein BEST VIP-Level am Montag um 23:04 Uhr MEZ ändert, dann gilt der für diesen BEST VIP-Level angebotene Cashback Prozentsatz für alle Umsätze, die du mit deiner Bitpanda Card nach Dienstag 23:59:59 Uhr MEZ tätigst.

9.12 Transaktionshistorie. Alle mit deiner Bitpanda Card erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen werden in deinem Bitpanda Kundenkonto aufgezeichnet und zeigen alle historischen Transaktionen (einschließlich des darauf erhaltenen Cashbacks) an. Es wird versucht, alle historischen Transaktionen (einschließlich des darauf erhaltenen Cashbacks) korrekt und ohne Verzögerung aufzuzeichnen und anzuzeigen. Aufgrund technischer Probleme (z.B. Besonderheiten bei Kartenzahlungsverfahrens, wie z.B. Übertragungsfehler, Änderung des Autorisierungsverfahrens) kann es jedoch zu Abweichungen zwischen den in deinem Bitpanda Kundenkonto angezeigten Transaktionen und den tatsächlich mit deiner Bitpanda Card durchgeführten Transaktionen kommen. Diese Abweichungen werden so schnell wie möglichkorrigiert.

9.13 Fehlgeschlagene Transaktionen. Wenn eine Bitpanda Card Transaktion fehlschlägt, erhältst du eine zusätzliche Push-Benachrichtigung (wenn du Push-Benachrichtigungen auf deinem Gerät aktiviert hast) mit Anweisungen zum weiteren Vorgehen. Die meisten Transaktionen scheitern aufgrund (i) unzureichender Geldmittel, (ii) einer Überschreitung des täglichen Bitpanda Card Limits, (iii) einer Sperrung der Bitpanda Card aus anderen Gründen (z.B. Eingabe eines falschen PIN, dein Main Asset für Zahlungen und/oder Fallback Asset für Zahlungen befand sich im Wartungsmodus, während die Zahlung initiiert wurde, ein technisches Problem trat auf der Seite des Händlers auf, etc.).

9.14 Rückerstattungen für Bitpanda GmbH Kunden. Wenn du eine Rückerstattung im Zusammenhang mit einer mit deiner Bitpanda Card durchgeführten Transaktion erhältst (z.B.: rückerstattete Kautionen, stornierte Transaktionen, Lastschriftrückbuchungen), wird eine solche Rückerstattung, abzüglich der Handels- und Transaktionsprämien der Bitpanda GmbH, immer in EUR-F-Token deiner EUR F-Token Wallet gutgeschrieben. Wenn du einen Cashback für Käufe erhalten hast, der, aus welchen Gründen auch immer, zurückerstattet wird, erteilst du Bitpanda GmbH hiermit das Recht, den erhaltenen Cashback direkt von deiner EUR F-Token Wallet abzuziehen. Sollte eine EUR F-Token Wallet nicht ausreichend gedeckt sein, gilt Punkt 20 der Group AGB.

9.15 Alle bestehenden und zukünftigen Dienstleistungen, Werbeaktionen, Tarife und Bedingungen von und im Zusammenhang mit der Bitpanda Card können aus sachlich gerechtfertigten Gründen ergänzt, geändert oder beendet werden. Bereits erhaltene Geschenke (z. B. Cashbacks) können vom Bitpanda Kunden nicht zurückverlangt werden. Bestimmte Bitpanda Kunden können aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. regulatorische oder gesetzliche Vorgaben) von allen oder bestimmten Dienstleistungen und/oder Aktionen im Zusammenhang mit der Bitpanda Card ausgeschlossen werden.

9.16 Verlust oder Diebstahl. Bei Verlust oder Diebstahl deiner Bitpanda Card und/oder den Zugangsdaten (z.B. Kreditkartennummer, PIN oder Kartenprüfnummer) deiner Bitpanda Card musst du die Bitpanda Card unverzüglich in deinem Bitpanda Kundenkonto sperren und den Verlust oder Diebstahl (falls zutreffend) den zuständigen Behörden und gemäß den Contis Bitpanda Card Konto AGB melden.

9.17 Sperrung der Karte. Bitpanda ist berechtigt, die Karte zu sperren oder die Bearbeitung von Transaktionen zu verweigern. Dies kann der Fall sein, wenn entweder (i) objektive Gründe, die die Sicherheit der Bitpanda Card betreffen, dies rechtfertigen, oder (ii) ein Verdacht auf unbefugte oder betrügerische Nutzung der Bitpanda Card besteht, oder (iii) ein Kundenverzug eingetreten ist und entweder (a) die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch eine Verschlechterung oder Gefährdung der finanziellen Situation des Bitpanda-Kunden gefährdet ist oder (b) eine Insolvenz des Bitpanda-Kunden eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht oder (iv) wenn zum Zeitpunkt einer Transaktion nicht genügend Guthaben auf deinem Bitpanda-Konto vorhanden ist, um den Betrag der Transaktion und alle anfallenden Gebühren und/oder Steuern zu decken.

9.18 Ablauf. Deine Bitpanda Card läuft automatisch nach drei Jahre nach dem Ausstellungsdatum ab und du erhältst ohne zusätzliche Kosten eine neue Bitpanda Card. Weitere Informationen zur Kündigung findest du in den Contis Bitpanda Card Konto AGB.

9.19 Sicherheit. Es wird versucht, deine Bitpanda Card so sicher wie möglich zu halten. Wir raten dir, deine Bitpanda Card sorgfältig zu verwenden und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Du darfst deine Bitpanda Card Kartennummer, Kartenprüfnummer, PIN oder SMS-Codes niemals an andere Personen weitergeben. Bitpanda-Mitarbeiter werden dich niemals nach deiner Kartenprüfnummer, PIN- oder SMS-Code fragen (weder per Telefon noch per E-Mail oder auf andere Weise). Nur du bist dafür verantwortlich, deine Bitpanda Card und die Zugangsdaten deiner Bitpanda Card sicher und vertraulich zu halten. Geht die Bitpanda Card verloren, wird sie gestohlen oder stellt der Bitpanda Kunde einen Missbrauch mit der Bitpanda Card fest, muss er dies sofort über die Bitpanda Systeme melden. 

Zu den unvorsichtigen Handlungen des Bitpanda Kunden gehören unter anderem:

  • die Bitpanda Card so aufzubewahren, dass sich Dritte ohne nennenswerten Aufwand unbefugt Zugang zu ihr verschaffen können;

    die Aufzeichnung des PIN auf der Bitpanda Card;

  • die Aufbewahrung des aufgezeichnete PIN zusammen mit der Bitpanda Card;

  • die Verwendung der Bitpanda Card und der Kartendaten für andere Zwecke als den Zahlungsverkehr;

  • die Weitergabe der Bitpanda Card oder von Kartendaten an Dritte, außer zum Zwecke der Durchführung einer Zahlung. Der PIN darf unter keinen Umständen weitergegeben werden.

9.20 Haftung. Die Haftung bei der Nutzung der Bitpanda Card wird durch die Contis Bitpanda Card Konto AGB (https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-card-account-terms-conditions) geregelt.

9.21 Kartensperrung. Ungeachtet sonstiger Bestimmungen der Bitpanda GmbH & BAM AGB kann deine Bitpanda Card gesperrt und/oder kannst du von der Nutzung der Bitpanda Card und/oder vom Erhalt jeglicher Art von Cashbacks ausgeschlossen werden, wenn festgestellt wird, dass (i) dein Main Asset für Zahlungen ausschließlich oder überwiegend dein EUR Wallet ist, (ii) du die Bitpanda Card auf eine Weise nutzt, die (a) zu einem ungerechtfertigten finanziellen Nachteil für Bitpanda führt, (b) eine Schadensersatzpflicht von Bitpanda gegenüber Dritten auslöst, (c) den Ruf von Bitpanda schädigt oder (d) dazu führt, dass Bitpanda an einer rechtswidrigen Handlung beteiligt ist, oder (iii) Bitpanda durch die Nutzung der Bitpanda Card Verpflichtungen gegenüber Vertragspartnern verletzt.

9.22 BAM Kunden kontrahieren für die Bitpanda Card mit der Bitpanda GmbH.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Die Bitpanda GmbH & BAM AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bis zur vollständigen Abwicklung fort. 

10.2 Vertragssprache. Die Bitpanda GmbH & BAM AGB werden in verschiedenen Sprachen erstellt und veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten oder im Streitfall ist die deutschsprachige Version der Bitpanda GmbH & BAM TC maßgebend. 

Anhang I

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitpanda Loyalty Programm

  1. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen

    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung bezüglich des Bitpanda Loyalty Programms zwischen der Bitpanda GmbH und den Teilnehmern des Bitpanda Loyalty Programms ("Loyalty AGB").
    2. Bestimmte Bitpanda-Kunden können an einem Treueprogramm teilnehmen, das von der Bitpanda GmbH unterhalten wird ("Bitpanda Treueprogramm").
    3. BEST 2.0 AGB. Die Grundlagen für die Bestimmung von Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit BEST, ergeben sich ausschließlich aus dem zugehörigen Bitpanda Ecosystem Token 2.0 AGB ("BEST 2.0 AGB") (https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-ecosystem-token-best-2-0-terms-explanatory-notes).
    4. Bitpanda stellt seine Lösungen und Produkte unter anderem auch Banken, Fintechs und Vermögensverwaltern zur Verfügung, die die Bitpanda-Systeme nutzen, um den Handel mit Token, die auf den Bitpanda-Systemen verfügbar sind, auf ihren jeweiligen Plattformen und Frontends zu ermöglichen ("Bitpanda Technology Solutions Partner"). Zur Klarstellung: Alle Vorteile, die Bitpanda GmbH im Rahmen des Bitpanda Treueprogramms potenziell und freiwillig gewährt, werden ausschließlich Bitpanda-Kunden gewährt, unter Ausschluss von Nutzern von Bitpanda Technology Solutions Partnern, unabhängig davon, ob für sie im Rahmen der Nutzung der Bitpanda Technology Solutions Partner Plattform ein Bitpanda-Kundenkonto eingerichtet wird. 
    5. Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bitpanda Gruppe ("Group AGB") sowie die Anhänge und Definitionen der Group AGB, abrufbar unter https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-group-general-terms-conditions und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bitpanda GmbH ("Bitpanda GmbH & BAM AGB"), abrufbar unter https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-general-terms-conditions, werden hiermit vereinbart.
  2. LP-Teilnehmer

    1. Teilnahme am Bitpanda Treueprogramm. Bitpanda-Kunden können kostenlos am Bitpanda Treueprogramm teilnehmen. Sie können dies tun, indem sie (i) diese Loyalty AGB und (ii) die BEST 2.0 AGB akzeptieren.
    2. Das Bitpanda Treueprogramm wird nur für Bitpanda-Kunden angeboten, die ihren Wohnsitz in Ländern haben, die die Teilnahme am Bitpanda-Treueprogramm rechtlich zulassen.
    3. Ein Bitpanda-Kunde, der am Bitpanda-Treueprogramm teilnimmt, wird als "LP-Teilnehmer" bezeichnet.
  3. Änderungen der Loyalty AGB

    1. Wesentliche Änderungen (wie unter Punkt 3.2 definiert) der Loyalty AGB, einschließlich dieses Punktes, bedürfen der ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung mit dem LP-Teilnehmer.
    2. “Wesentliche Änderungen” sind alle Änderungen oder Ergänzungen, die (i) eine Hauptleistungspflicht betreffen oder (ii) das Vertragsverhältnis auf eine Weise wesentlich verändern, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Beispielsweise (ohne hierauf beschränkt zu sein) sind alle Änderungen oder Ergänzungen der Zahlungsverpflichtungen des LP-Teilnehmer als solche Wesentlichen Änderungen zu werten. 
    3. Sonstige Änderungen oder Redaktionelle Änderungen (wie unter Punkt 3.6 definiert) der Loyalty AGB, welche nicht als Wesentliche Änderungen gelten, können nach vernünftigem Ermessen von Bitpanda jederzeit vorgenommen werden und treten in Kraft:
      1. sofern kein bestimmtes Datum des Inkrafttretens angegeben wird, zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) ausdrückliche Annahme der geänderten Loyalty AGB durch den LP-Teilnehmer (z.B. über die Bitpanda-Systeme) oder (ii) Ablauf von zwei Monaten nach Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen, sofern der Bitpanda-Kunde nicht gemäß Punkt 3.4 widersprochen hat; bzw.
      2. sofern ein bestimmtes (nach dem Veröffentlichungsdatum befindliches) Datum des Inkrafttretens angegeben wird, zum späteren der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) dem angegebenen Datum des Inkrafttretens und (ii) dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) ausdrückliche Annahme der geänderten Loyalty AGB durch den LP-Teilnehmer (z.B. über die Bitpanda-Systeme) oder (b) Ablauf von zwei Monaten nach Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen , sofern der Bitpanda-Kunde nicht gemäß Punkt 3.4 widersprochen hat.
    4. Die Zustimmung des LP-Teilnehmers gilt als erteilt, wenn der LP-Teilnehmer nicht schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über das Bitpanda-Kundenkonto) widerspricht. Der LP-Teilnehmer wird in dem Änderungsangebot darauf hingewiesen, dass (i) sein Schweigen durch Unterlassen eines schriftlichen oder elektronischen Widerspruchs (z.B. per E-Mail oder über das Bitpanda-Kundenkonto) innerhalb der in den Punkten 3.3.1 und 3.3.2 genannten Frist als Zustimmung zu den Änderungen gilt und dass (ii) der Bitpanda Verbraucherkunde das Recht hat, seinen Vertrag und die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Inkrafttreten der Änderungen fristlos zu kündigen.
    5. Sonstige Änderungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des LP-Teilnehmer nur aus wichtigem Grund vorgenommen werden und nur unter der Voraussetzung, dass eine Risikoabwägung stattgefunden hat, in welcher die Interessen von Bitpanda oder die der Gesamtheit der LP-Teilnehmer gegen die Interessen des LP-Teilnehmer angemessen abgewogen wurden, das heißt:
      1. aufgrund des Angebots neuer Dienstleistungen, die entweder kostenlos sind oder vom LP-Teilnehmer nicht oder nur optional genutzt werden können;
      2. sofern keine Nachteile für den LP-Teilnehmer bestehen; 
      3. aufgrund aufsichtsrechtlicher oder steuerrechtlicher Vorgaben;
      4. aufgrund der Änderung von Dienstleistungserbringern oder Auftragnehmern;
      5. aufgrund des Erfordernis einheitlicher Loyalty AGB infolge der internationalen Expansion von Bitpanda;
      6. zur Änderung oder Umsetzung von Nebenpflichten; oder
      7. ein den angeführten Gründen vergleichbarer Grund vorliegt.
    6. “Redaktionelle Änderungen” sind Änderungen zur Klärung von unklaren Bestimmungen, Formatanpassungen oder Schriftänderungen.
    7. Bei Bitpanda Geschäftskunden können Wesentliche Änderung gemäß Punkt 3.3 und 3.4 durchgeführt werden.
  4. Vorteile des Bitpanda Treueprogramms 

    1. Bis auf Weiteres und vorbehaltlich Punkt 5, können die LP-Teilnehmer von den in Anlage 1 aufgeführten Vorteilen, Belohnungen oder anderen Vergünstigungen profitieren ("LP-Vorteile"). Anlage 1 ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Bedingungen. 
    2. Das Ausmaß, in dem ein LP-Teilnehmer LP-Vorteile erhalten kann, hängt von bestimmten Faktoren ab, z.B. von der Anzahl der BEST, die ein solcher Teilnehmer besitzt, oder von den Handels- und Investitionsaktivitäten auf der Bitpanda Broker-Plattform, wie in Anlage 1 näher erläutert wird. 
    3. BEST-Rewards und alle tatsächlichen oder bedingten sonstigen LP-Vorteile im Rahmen des Bitpanda Treueprogramms werden von der Bitpanda GmbH freiwillig angeboten; die LP-Vorteile sind als Geschenk der Bitpanda GmbH an den LP-Teilnehmer zu verstehen. Die LP-Teilnehmer haben daher in Bezug auf LP-Vorteile keine Ansprüche gegen Bitpanda GmbH und/oder ein Verbundenes Unternehmen. Bereits erhaltene Geschenke (z.B. BEST Rewards) können jedoch nicht vom Bitpanda-Kunden zurückgefordert werden. 
    4. Kein LP-Teilnehmer hat einen Anspruch gegen Bitpanda GmbH auf Barauszahlung oder Ersatz des Gegenwerts der LP-Vorteile, die dem LP-Teilnehmer von Bitpanda GmbH über dieses Bitpanda Treueprogramm zur Verfügung gestellt werden.
    5. Sollte der LP-Teilnehmer aus technischen oder sonstigen Gründen irrtümlich Vorteile oder Vergünstigungen aus diesem Bitpanda Treueprogramm erhalten, ist er verpflichtet, Bitpanda unverzüglich darüber zu informieren. Bitpanda ist berechtigt, diese fälschlich erlangten Vorteile zurückzufordern - sofern sie erstattungsfähig sind - und der LP-Teilnehmer ist verpflichtet, sie zurückzugeben. 
  5. Kündigung

    1. Der LP-Teilnehmer kann die Teilnahme am Bitpanda Treueprogramm jederzeit mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an die Bitpanda GmbH in Textform oder über die Bitpanda-Systeme kündigen.
    2. Das Bitpanda Treueprogramm kann von der Bitpanda GmbH schriftlich oder per E-Mail an den LP-Teilnehmer mit einer Frist von mindestens 8 Wochen gekündigt werden. 
    3. Alle anderen Produkte und Dienstleistungen auf den Bitpanda-Systemen bleiben hiervon unberührt. 
    4. Dieser Punkt hat keine Auswirkung auf die Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grund, gemäß Punkt 12 der Group AGB.
  6. Steuern

Alle LP-Vorteile im Rahmen dieses Bitpanda-Treueprogramms können für LP-Teilnehmer der Einkommenssteuer oder anderen Steuern oder Gebühren unterliegen. Jeder LP-Teilnehmer ist allein für die Zahlung aller dieser Steuern und für die Offenlegung gegenüber Dritten verantwortlich. Bitpanda haftet niemals für Steuerverbindlichkeiten, Abgaben oder andere Gebühren im Zusammenhang mit LP-Vorteilen für LP-Teilnehmer.


Anlage 1 - Vorteile des Bitpanda Treueprogramms

Bis auf Weiteres und vorbehaltlich des vorstehenden Punkt 5 der Loyalty AGB (Kündigung) können die LP-Teilnehmer die in dieser Anlage 1 beschriebenen Treuevorteile in Anspruch nehmen. Jegliche LP-Vorteile und die Berechtigungskriterien für den Erhalt von LP-Vorteilen können von Bitpanda GmbH jederzeit verzögert, geändert oder ergänzt werden. 

1. BEST VIP-Level / Bitpanda Club Status 

1.1 Ein LP-Teilnehmer kann von LP-Vorteilen im Rahmen des Bitpanda Treueprogramms profitieren, wenn er ein bestimmtes in Punkt 1.2 beschriebenes "BEST VIP-Level" oder “Bitpanda Club Status” erreicht. 

1.2 Das Erreichen eines BEST VIP-Levels hängt von der Anzahl der BEST in der Bitpanda Broker Wallet ab, die ein LP-Teilnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt hält. Das Erreichen eines Bitpanda Club Status hängt von dem Handelsvolumens der letzten 6 Monate des LP-Teilnehmers ab. Es werden folgende Stufen unterschieden:

BEST VIP-Level / Bitpanda Club Status

Erforderliche Bestände von BEST oder Mindesthandelsvolumen

Level 1

min. 10 BEST

Level 2

min. 1.000 BEST

Level 3

min. 5.000 BEST

Level 4

min. 10.000 BEST

Level 5

min. 50.000 BEST

Club Silver

Aktiv gehandelt in den letzten 6 Monaten, mindestens 5 Trades abgeschlossen, sowie ein Handelsvolumen zwischen EUR 50.000 bis EUR 100.000 in einem der letzten 6 Monate.
Club Gold

Aktiv gehandelt in den letzten 6 Monaten, mindestens 5 Trades abgeschlossen sowie ein

Handelsvolumen > EUR 100.000 in einem der letzten 6 Monate

2. LP-Vorteile 

2.1 BEST VIP-Level 1 

LP-Teilnehmer, die mindestens 10 BEST besitzen, erreichen BEST VIP-Level 1. LP-Teilnehmer mit BEST VIP-Level 1 haben Anspruch auf die folgenden Vorteile: 

2.1.1 Weekly Base Rewards wenn diese aktiv beansprucht werden, wie in Punkt 5.7 beschrieben;

2.1.2 zusätzliche Trading Rewards abhängig vom Tradingvolumen wenn diese aktiv beansprucht werden, wie in Punkt 5.10 beschrieben;

2.1.3 Instant Trade Bonus gemäß Punkt 5.11 erhalten; und

2.1.4 exklusiven Zugang zu Vergünstigungen und Vorteilen von Unternehmenspartnern erhalten, wie in Punkt 3 beschrieben;

2.2 BEST VIP-Level 2 

LP-Teilnehmer, die mindestens 1.000 BEST besitzen, erreichen VIP-Level 2. LP-Teilnehmer mit BEST VIP-Level 2 haben Anspruch auf die folgenden LP-Vorteile: 

2.2.1 alle LP-Vorteile, die LP-Teilnehmer mit BEST VIP-Level 1 erhalten - die Höhe der Rewards/Vorteile hängt jedoch von ihrem BEST VIP-Level 2 ab;

2.2.2 zusätzlicher Erhalt von Weekly Bonus Rewards pro Woche, wie in Punkt 5.9 beschrieben;

2.2.3 Teilnahme am VIP Asset Voting, wie in Punkt 4 beschrieben.

2.3 BEST VIP-Level 3 

LP-Teilnehmer, die mindestens 5.000 BEST besitzen, erreichen BEST VIP-Level 3. LP-Teilnehmer mit BEST VIP-Level 3 haben Anspruch auf die folgenden Vorteile: 

2.3.1 alle Vorteile der LP-Teilnehmer mit BEST VIP-Level 2 - aber die Höhe der Rewards/Vorteile hängt von ihrer BEST VIP-Level 3 ab;

2.3.2 verschiedene Bitpanda Card Vorteile;

2.3.3 können von dem BEST VIP Affiliate Bonus profitieren, wie in Abschnitt 8 beschrieben.

2.4 BEST VIP-Level 4 

LP-Teilnehmer, die mindestens 10.000 BEST besitzen, erreichen BEST VIP-Level 4. LP-Teilnehmer mit BEST VIP-Level 4 haben Anspruch auf die folgenden Vorteile: 

2.4.1 alle Vorteile, die LP-Teilnehmer mit BEST VIP-Level 3 erhalten - die Höhe der Rewards/Vorteile hängt jedoch von ihrer BEST VIP-Level 4 ab;

2.4.2 können von niedrigeren Einzahlungsgebühren für Kreditkarte und SOFORT profitieren;

2.5 BEST VIP-Level 5 

LP-Teilnehmer, die mindestens 50.000 BEST besitzen, erreichen BEST VIP-Level 5. LP-Teilnehmer mit BEST VIP-Level 5 haben Anspruch auf die folgenden LP-Vorteile: 

2.5.1 alle Vorteile, die LP-Teilnehmer mit BEST VIP-Level 4 erhalten - die Höhe der Rewards/Vorteile hängt jedoch von ihrer BEST VIP-Level 5 ab;

2.5.2 den exklusiven Bitpanda VIP-Kundensupport genießen, wie in Abschnitt 7 beschrieben.

2.6 Club Silber

LP Teilnehmer, die in den letzten 6 Monaten aktiv gehandelt, mindestens 5 Trades abgeschlossen haben, über digitale Vermögenswerte und/oder F-Token/E-Geld im Wert von mindestens EUR 400 verfügt und die ein Handelsvolumen von über EUR 50.000 in einem der letzten 6 Monate erreicht haben, erreichen den Bitpanda Club Status Silber und können an den VIP Asset Voting, wie in Punkt 4 beschrieben, teilnehmen, sowie den persönlichen Bitpanda Kundensupport, wie in Punkt 7 beschrieben, nutzen. 

2.7 Club Gold

LP Teilnehmer, die in den letzten 6 Monaten aktiv gehandelt, mindestens 5 Trades abgeschlossen haben, über digitale Vermögenswerte und/oder F-Token/E-Geld im Wert von mindestens EUR 400 verfügt und die ein Handelsvolumen von über EUR 100.000 in einem der letzten 6 Monate erreicht haben, erreichen den Bitpanda Club Status Gold und können an den VIP Asset Voting, wie in Punkt 4 beschrieben, teilnehmen, sowie den persönlichen Bitpanda Kundensupport, wie in Punkt 7 beschrieben, nutzen.

3. Partner-Vorteile

3.1 LP-Teilnehmer mit einem BEST VIP-Level erhalten exklusiven Zugang zu Vergünstigungen und Vorteilen von bestimmten Unternehmen und Organisationen, die mit Bitpanda zusammenarbeiten, um den Bitpanda-Kunden LP-Vorteile zu bieten (“Unternehmenspartnern”). Nachstehend findest du eine beispielhafte, unverbindliche Auflistung der Vorteile:

(i) Rabatte auf Produkte von Unternehmenspartnern;

(ii) frühzeitiger Zugang zu den Produkten und Dienstleistungen von Unternehmenspartnern;

(iii) mit BEST für die Durchführung bestimmter einmaliger Aktionen belohnt zu werden, z.B. für die Verbesserung der Sicherheit deines Bitpanda-Kundenkontos über einen Unternehmenspartner. 

Je nach deinem BEST VIP-Level können die Vergünstigungen und Vorteile von Unternehmenspartnern bedeutender und exklusiver werden. 

3.2 Bitpanda macht keine Zusicherungen hinsichtlich der Art, Qualität oder Eignung von Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen des Bitpanda-Treueprogramms von Unternehmenspartnern angeboten werden. Bitpanda haftet insbesondere nicht für Vorteile oder Vergünstigungen von Unternehmenspartnern, zu denen der Teilnehmer durch das Bitpanda-Treueprogramm Zugang erhält. 

4. BEST VIP-Asset-Voting 

4.1 LP-Teilnehmer ab BEST VIP-Level 2, sowie Bitpanda Club Status Silber oder Gold, haben ein Stimmrecht bei der Entscheidung, welche digitalen Assets (A-Token, E-Token oder M-Token) künftig auf der Bitpanda Plattform angeboten und gehandelt werden sollen ("VIP Asset Voting"). Weitere Stimmrechte sind mit dem VIP Asset Voting nicht verbunden. Zur Klarstellung: Der LP-Teilnehmer hat weder Stimmrechte in Bezug auf Bitpanda oder eines seiner Verbundenen Unternehmen noch in Bezug auf die Unternehmensführung, die Strategie oder ähnliches, noch in Bezug auf Gewinnausschüttungen oder Unternehmensentscheidungen jeglicher Art.

4.2 Zu diesem Zweck wird Bitpanda in regelmäßigen Abständen VIP Asset Votings durchführen. Sobald ein neues VIP-Asset-Voting live geht, wird Bitpanda darüber in den sozialen Medien und/oder in einem Blogbeitrag informieren. 

4.3 Stimmberechtigte LP-Teilnehmer (mit BEST VIP-Level 2 oder höher, sowie Bitpanda Club Status Silber oder Gold) werden beim ersten Einloggen in ihr Bitpanda-Kundenkonto per Pop-up über die Einzelheiten des Abstimmungsvorganges informiert. 

4.4 Für die Zwecke der Abstimmung kann jeder LP-Teilnehmer mit VIP-Level 2 oder höher, sowie Bitpanda Club Gold, einmal (bei Einzelabstimmungen) oder mehrmals (bei Mehrfachabstimmungen) abstimmen. Eine Menge an gehaltenen BEST, die über dem erforderlichen Schwellenwert für das Erreichen der VIP-Level 2 liegt, ist für die Abstimmung nicht relevant und verleiht daher kein zusätzliches Stimmrecht. LP-Teilnehmer, die sowohl VIP-Level 2 oder höher als auch den Bitpanda Club Status Silber oder Gold erreicht haben, haben ebenfalls kein zusätzliches Stimmrecht. 

4.5 Die Abstimmungsergebnisse werden von Bitpanda anonym in einem Blogbeitrag https://blog.bitpanda.com/de und/oder auf anderen Bitpanda-Medien wie Bitpandas Social-Media-Kanälen oder der Bitpandas Website veröffentlicht. 

4.6 Das Wahlergebnis für oder gegen einen bestimmten digitalen Vermögenswert verpflichtet Bitpanda nicht dazu, diesen Vermögenswert zu irgendeinem Zeitpunkt über die Bitpanda-Systeme (oder anderweitig) anzubieten (oder nicht anzubieten). 

5. Rewards

5.1 Qualifizierte LP-Teilnehmer. Um Qualifizierter LP-Teilnehmer zu werden, muss ein LP-Teilnehmer (i) einen BEST VIP-Level-Status gemäß Punkt 1.2 haben, (ii) die für das jeweilige BEST VIP-Level erforderliche Anzahl von BEST in seiner Bitpanda Broker Wallet halten, (iii) mindestens einmal pro Woche einen digitalen Vermögenswert auf der Bitpanda-Plattform kaufen oder verkaufen (die Konvertierung von Cash Plus A-Token ist ausgeschlossen und gilt nicht als Kauf oder Verkauf eines digitalen Vermögenswerts), (iv) diese Bedingungen aktiv akzeptieren und (v) die BEST-Rewards aktiv beanspruchen. 

5.2 Rewards System. Die folgenden Rewards werden im Rahmen des Bitpanda-Treueprogramms angeboten: Weekly Base Rewards gemäß Punkt 5.5, Weekly Bonus Rewards gemäß Punkt 5.6, Trading Rewards gemäß Punkt 5.7 (zusammen als "BEST Weekly Rewards" bezeichnet) und Instant Trade Bonus gemäß Punkt 5.8 (zusammen mit den BEST Weekly Rewards als "BEST Rewards" bezeichnet).

5.3 Snapshot. Am Ende jeder Woche (Montag-Sonntag) werden (i) die jeweiligen BEST-Bestände der LP-Teilnehmer ("BEST Holdings"), (ii) das BEST VIP-Level und (iii) die wöchentlichen Tradingvolumen durch einen Snapshot ermittelt ("Snapshot"). Dieser Snapshot wird immer sonntags um 23:59:59 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit) stattfinden. Bitpanda beabsichtigt, BEST Rewards für die vorangegangene Woche am darauffolgenden Montag auf der jeweiligen Bitpanda BEST-Wallet ("BEST Wallet”) gutzuschreiben. Die Gutschrift kann sich aufgrund von unvorhersehbaren technischen Störungen verzögern. Die notwendigen Schritte für die BEST-Gutschrift werden so schnell wie möglich eingeleitet. 

5.4 Aktive Beanspruchung. Die aktive Beanspruchung von BEST Rewards muss wie auf den Bitpanda-Systemen angezeigt, durch aktives Antippen des Buttons "BEST Rewards beanspruchen” erfolgen ("Aktives Beanspruchen”). Eine rückwirkende Beanspruchung von BEST-Rewards ist nicht möglich. 

5.5 Weekly Base Rewards. LP-Teilnehmer, die die Anforderungen von Punkt 5.1 erfüllen, sind berechtigt, wöchentliche BEST Rewards in Höhe von 0,1 % ihres BEST-Bestands zum Zeitpunkt des Snapshots zu beanspruchen.

5.6 Weekly Bonus Rewards. LP-Teilnehmer ab BEST VIP-Level 2 können zusätzlich zu den Weekly Base Rewards wöchentlich BEST entsprechend ihrer BEST VIP-Level beanspruchen.

Die folgende Tabelle zeigt den Prozentsatz des möglichen zusätzlichen Erhalts von wöchentlichen BEST-Rewards für LP-Teilnehmer mit VIP-Level 2 oder höher: 

BEST VIP-Level

Zusätzliche % der BEST-Rewards

Level 2 

+0,025 % pro Woche

Level 3 

+0,05 % pro Woche

Level 4 

+0,075 % pro Woche

Level 5 

+0,1 % pro Woche

5.7 Trading Rewards. Zusätzlich zu den oben genannten Punkten sind alle LP-Teilnehmer, die alle in Punkt 5.1 genannten Kriterien erfüllen, berechtigt, weitere wöchentliche BEST-Rewards zu beanspruchen, wenn bestimmte Schwellenwerte des Tradingvolumens erreicht werden ("Trading Rewards”) (wie unten in Punkt 5.7.1 und 5.7.2 dargelegt). Der zusätzliche prozentuale Betrag hängt von (i) dem Tradingvolumen des LP-Teilnehmers und (ii) der Art des digitalen Vermögenswerts ab, die in der Vorwoche auf der Bitpanda Broker-Plattform gehandelt wurde. Die Vorwoche ist die Woche, die mit dem jeweiligen Snapshot endete. Die Trading Rewards-Prozentsätze beziehen sich auf die BEST-Bestände in der Bitpanda Broker Wallet des jeweiligen LP-Teilnehmers zum Zeitpunkt des Snapshots:

5.7.1 Tradingvolumen E-Token und M-Token. Die Handelsvolumen von E-Token und M-Token auf Bitpanda Broker werden addiert. Das Handelsvolumen errechnet sich aus dem Gegenwert des E-Tokens bzw. M-Tokens zum Zeitpunkt des jeweiligen Handels. Überschreitet das Handelsvolumen einen der folgenden Schwellenwerte, werden folgende Trading Rewards ausgezahlt:

(i) (≥) EUR 1.000: +0,01% pro Woche;
(ii) (≥) EUR 3.000: +0,025% pro Woche;
(iii) (≥) EUR 10.000: +0,05% pro Woche; oder
(iv) (≥) EUR 30.000: +0,075% pro Woche;

5.7.2 Tradingvolumen A-Token ohne Cash Plus A-Token. Die folgenden Handelsvolumen von allen A-Token außer Cash Plus A-Token auf Bitpanda Broker werden addiert. Das Handelsvolumen errechnet sich aus dem Gegenwert aller gehandelter A-Token ohne Cash Plus A-Token zum Zeitpunkt des jeweiligen Handels. Zur Klarstellung: Cash Plus A-Token sind A-Token mit denjenigen Geldmarktfonds als Basiswert, für die die Bitpanda GmbH Cash Plus anbietet und die von einem Cash Plus Kunden gehalten werden. Überschreitet das Handelsvolumen einen der folgenden Schwellenwerte, werden folgende Trading Rewards ausgezahlt: 

(i) (≥) EUR 3.000: +0,01% pro Woche;
(ii) (≥) EUR 10.000: +0,025% pro Woche;
(iii) (≥) EUR 30.000: +0,05% pro Woche; oder
(iv) (≥) EUR 100.000: +0,075% pro Woche;

5.7.3 Kein Tradingvolumen von L-Token. Zur Klarstellung: Ein Kauf oder Verkauf von L-Token wird bei der Berechnung der Schwellenwerte des Tradingvolumens für Trading Rewards nicht miteinberechnet.

5.8 Instant Trade Bonus. Über die Funktion "Instant Trade Bonus" können LP-Teilnehmer berechtigt sein, weitere BEST Rewards zwischen 0,005 % und 0,25 % (je nach Token, mit dem der LP-Teilnehmer gehandelt oder in den er investiert hat und abhängig von seinem BEST VIP-Level) des auf Bitpanda Broker gehandelten Volumens des LP-Teilnehmers in BEST zu beanspruchen. Diese werden sofort nach jeder Transaktion in die BEST Wallet des LP-Teilnehmers übertragen ("Instant Trade Bonus"). Die Höhe der BEST Rewards, die über den Instant Trade Bonus gesammelt werden, wird entsprechend dem BEST VIP-Level des LP-Teilnehmers angepasst. Je höher der BEST VIP-Level, desto mehr BEST Rewards kann der LP-Teilnehmer erhalten. In der folgenden Tabelle ist der Prozentsatz des möglichen zusätzlichen Erhalts von BEST Rewards über den Instant Trade Bonus aufgeführt: 

BEST VIP-Level & 

Instant Trade Bonus / Assetklasse 

1

2

3

4

5

E-Token

0,05 %

0,1 %

0,15 %

0,2 %

0,25 %

M-Token

0,05 %

0,1 %

0,15 %

0,2 %

0,25 %

A-Token ohne Cash Plus A-Token

0,005 %

0,01 %

0,015 %

0,02 %

0,025 %

5.9 BEST Rewards sind nur dazu bestimmt, als Treueprogramm für Bitpanda-Kunden zu fungieren, die auf Bitpanda Broker aktiv sind. 

5.10 Zur Klarstellung wird hiermit festgehalten, dass dieses Treueprogramm nur auf Bitpanda Broker und im Rahmen des Bitpanda Treueprogramms durchgeführt wird und weder mit BEST selbst verknüpft noch in BEST integriert ist. 

5.11 Bitpanda kann das Bitpanda-Treueprogramm nach Maßgabe der Punkte 3 und 11 bzw. 12 der Group AGB ändern oder beenden. 

5.12 Bitpanda kann BEST Rewards ändern oder beenden und kann die Auszahlung von Rewards, auch wenn diese bereits aufgelaufen sind und von dir beansprucht wurden, jederzeit zurückhalten, pausieren oder stornieren und du hast in einem solchen Fall keinen Rechtsanspruch gegen Bitpanda. 

5.13 Kein Instant-Trade-Bonus für L-Token-Kunden. Zur Klarstellung: L-Token-Kunden haben keinen Anspruch auf einen Instant-Trade-Bonus für das über L-Token-Trades generierte Volumen.

6. Vorteile der Bitpanda Card

6.1 Je nach BEST VIP-Level (siehe Punkt 1.2) können die LP-Teilnehmer, sofern sie eine Bitpanda Card besitzen, verschiedene zusätzliche Vorteile erhalten, wie z.B. kostenlose Abhebungen an Geldautomaten, eine reduzierte Exchangefee ("FX") und Cashback in digitalen Vermögenswerten. Weitere Informationen über die Bitpanda Card findest du in Punkt 8 der Bitpanda GmbH & BAM AGB (https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-general-terms-conditions) und in den Contis Bitpanda Card Account Terms and Conditions (https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-card-account-terms-conditions). 

6.2 Die einzelnen BEST VIP-Level Bitpanda Card Vorteile findest du unter https://www.bitpanda.com/de/card

6.3 LP-Teilnehmer, die Cashback erhalten, sind nicht berechtigt, den Instant Trade Bonus für dieselbe Transaktion zu erhalten.

7. Bitpanda Club Programm

Ab BEST VIP-Level 4 oder Bitpanda Club Status Silber oder Gold bist du automatisch für das "Bitpanda Club Programm” qualifiziert (für weitere Informationen zu den einzelnen Vorteilen und zum Bitpanda Club Programm klicke hier https://www.bitpanda.com/de/bitpanda-club). Als Club-Nutzer erhältst du unter anderem exklusiven Support (Bitpanda Concierge) erhöhte Limits für Ein- und Auszahlungen und hast direkten Einfluss auf mögliche Features und Asset-Listings in der Zukunft. Als Bitpanda Club Gold-Nutzer erhältst du außerdem personalisierte Updates über neue Produkte (Bitpanda Customer Success Manager).

8. BEST VIP Affiliate-Bonus

8.1 Bitpanda bietet ein Affiliateprogramm ("VIP Affiliate Programm") an (für weitere Informationen über das VIP Affiliate Programm klicke hier https://www.bitpanda.com/de/affiliate-programm). 

8.2 LP-Teilnehmer ab BEST VIP-Level 3 erhalten höhere Provisionen, wenn sie erfolgreich Kunden werben, während sie den erforderlichen BEST VIP-Level beibehalten (BEST VIP-Level 1 und höher, wie in Punkt 1.2 beschrieben). 

8.3 Die folgenden Prozentsätze der Umsatzbeteiligung sind für LP-Teilnehmer mit BEST VIP-Level verfügbar: 

BEST VIP-Level

% der Umsatzbeteiligung

Level 3

+12 % pro Woche

Level 4 

+14 % pro Woche

Level 5

+18 % pro Woche

9. Deflationäre Maßnahmen 

9.1 Bitpanda ergreift Maßnahmen für die Deflation von BEST, um den inneren Wert von BEST zu stabilisieren: Bitpanda verbrennt (vernichtet) BEST in Höhe von 25 % der gesammelten Trading-Aufschläge von BEST-Inhabern mit einem VIP-Level. Dieser Verbrennungsprozess soll monatlich wiederholt werden, bis maximal 75 % der gesamten BEST (von 1 Milliarde ursprünglich ausgegebener BEST) verbrannt sind ("BEST Stimulus and Burn").

9.2 Jegliche Deflationsmaßnahmen stellen keinerlei Ansprüche oder Forderungen gegenüber Bitpanda oder einem mit Bitpanda verbundenen Unternehmen dar. Bitpanda kann jede Deflationsmaßnahme jederzeit nach eigenem Ermessen beenden, zurückhalten oder aussetzen. Du hast in einem solchen Fall keinerlei Rechtsanspruch gegen Bitpanda.

Anhang II A

Staking Bedingungen für Bitpanda GmbH-Kunden

1. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen

1.1 Dieser Anhang IIA regelt die Geschäftsbeziehung zwischen Bitpanda-Kunden und der Bitpanda GmbH in Bezug auf die auf den Bitpanda-Systemen angebotenen Staking-Dienste (wie unten definiert) ("Bitpanda GmbH-Stakinbedingungen").

1.2 Staking Dienste. Staking bezeichnet die Beteiligung an der Transaktionsverifizierung auf "Proof-of-Stake"-Blockchains ("Staking Asset-Netzwerk"). Die Bitpanda-Systeme bieten Bitpanda-Kunden die Möglichkeit, durch den Einsatz bestimmter E-Token basierend auf dem “Proof-of-Stake”-Konsensmechanismus ("Stakingfähiger Vermögenswert"), die sie bereits in ihrer Wallet in den Bitpanda-Systemen halten, einen Beitrag zur Transaktionsverifizierung zu leisten und Rewards zu verdienen, indem sie der Bitpanda GmbH anbieten zu staken ("Staking-Dienst"). Weitere Informationen zum "Proof-of-Stake"-Konsensmechanismus findest du auf unserer Website https://www.bitpanda.com/de/staking. Der Staking-Dienst ist eine optionale Dienstleistung, die für Bitpanda-Kunden auf den Bitpanda-Systemen angeboten wird, indem das Staking deiner Stakingfähigen Vermögenswerte für dich ermöglicht wird. Ein Stakingfähiger Vermögenswert wird nicht automatisch für dich zum Staking eingesetzt, sondern du musst der Bitpanda GmbH aktiv anbieten, (Teile von) Stakingfähigen Vermögenswerten zum Staking einzusetzen wie in Punkt 2 (Staking & Unstaking) beschrieben.

2. Staking & Unstaking

2.1 Staking. Die Staking Dienste können auf den Bitpanda-Systemen ausschließlich auf folgende Weise genutzt werden:

2.1.1 Angebot. Du bietest verbindlich an, (einen Teil) deiner Stakingfähigen Vermögenswerte auf den Bitpanda-Systemen zu staken.

2.1.2 Wie du ein verbindliches Angebot abgibst. Um ein verbindliches Angebot abzugeben, musst du (i) alle erforderlichen Daten gültig und korrekt auf den Bitpanda-Systemen eingeben und (ii) die Schaltfläche "Jetzt staken" anklicken/bestätigen (dieses Angebot wird als "Finales Angebot Staking" und Punkt (ii) als "Finaler Angebotsklick Staking" bezeichnet).

2.1.3 Auslegung des Finalen Angebots Staking. Jedes Finale Angebot Staking ist ausschließlich als verbindliches Angebot des Bitpanda-Kunden an die Bitpanda GmbH auszulegen und zu qualifizieren, die von ihm ausgewählten, Stakingfähigen Vermögenswerte zum Staking einzusetzen. Zur Klarstellung: Der Bitpanda-Kunde behält das wirtschaftliche Eigentum an den Stakingfähigen Vermögenswerten, solange diese auf den Bitpanda-Systemen zum Staking eingesetzt werden.

2.2 Annahme des Finalen Angebots Staking. Ein Finales Angebot Staking kann von der Bitpanda GmbH durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Bitpanda-Kunden auf den Bitpanda-Systemen innerhalb der Angebotsfrist angenommen werden, oder abgelehnt werden. Der Bitpanda-Kunde wird über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots des Bitpanda-Kunden informiert.

2.3 Staking-Vertrag. Mit Annahme eines Finalen Angebots Staking durch die Bitpanda GmbH kommt ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Bitpanda-Kunden und der Bitpanda GmbH zustande, das auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wird (jeweils ein "Staking-Vertrag"). Jedes Mal, wenn ein Finales Angebot Staking angenommen wird, kommt ein individueller Staking-Vertrag zustande, unabhängig von allen anderen Staking-Verträgen zwischen dem Bitpanda-Kunden und der Bitpanda GmbH. Ein Staking Vertrag kann jederzeit (i) vom Bitpanda-Kunden durch Unstaking (wie in Punkt 2.5. beschrieben) sowie (ii) von der Bitpanda GmbH gemäß Punkt 8 gekündigt werden. Die erfolgreich zum Staking eingesetzten Stakingfähigen Vermögenswerte ("Gestakte Vermögenswerte") werden auf deiner E-Token Wallet entweder als Flexibler Gestakter Vermögenswert, oder als Gebundener Gestakter Vermögenswert angezeigt.

2.4 Staking-Dienstleister. Das Staking wird von der Bitpanda GmbH oder von einem Drittanbieter der Bitpanda GmbH durchgeführt.

2.5 Unstaking. Du kannst deine Gestakten Vermögenswerte (oder einen Teil davon) nur auf folgende Weise unstaken und somit den Staking-Vertrag beenden:

2.5.1 Kündigungserklärung. Du erklärst verbindlich, deine Gestakten Vermögenswerte (oder einen Teil davon) auf den Bitpanda-Systemen zu unstaken und den entsprechenden Staking-Vertrag zu kündigen.

2.5.2 Wie du eine Kündigungserklärung abgibst. Um eine verbindliche Kündigungserklärung (d.h. Unstakingerklärung) abzugeben, musst du (i) alle erforderlichen Daten gültig und korrekt auf den Bitpanda-Systemen eingeben und (ii) die Schaltfläche "Jetzt unstaken" anklicken/bestätigen (eine solche Erklärung wird als "Finale Erklärung Unstaking" und Punkt (ii) als "Finaler Erklärungsklick Unstaking" bezeichnet).

2.5.3 Auslegung der Finalen Erklärung Unstaking. Jede Finale Erklärung Unstaking ist ausschließlich als einseitige verbindliche Erklärung des Bitpanda-Kunden an die Bitpanda GmbH auszulegen und zu qualifizieren, die von ihm ausgewählten Gestakten Vermögenswerte in seinem Namen durch Unstaking herauszunehmen und den entsprechenden Staking-Vertrag (teilweise) zu kündigen. Zur Klarstellung: Die Finale Erklärung Unstaking muss von der Bitpanda GmbH nicht angenommen werden und wird mit dem Finalen Erklärungsklick Unstaking wirksam.

2.5.4 Gebundene Gestakte Vermögenswerte. Gestakte Vermögenswerte, die einer bestimmten Frist zum unstaken der Gestakten Vermögenswerte unterliegen, die von Bitpanda GmbH auf den Bitpanda Systemen als, “Unstaking erfolgt in”, angezeigt werden (“Entbindungsfrist”) werden als Gebundene Gestakte Vermögenswerte bezeichnet (“Gebundene Gestakte Vermögenswerte”). Nach finaler Erklärung durch den Bitpanda-Kunden zum Unstaking, bleiben diese bis zum Ablauf der Entbindungsfristt für den Bitpanda-Kunden gesperrt, ehe sie nach Ablauf automatisch unstaked werden. Wie von dem Staked Asset-Netzwerk vorgegeben, können während der Entbindungsfrist t keine Rewards ausgekehrt werden.

Für bestimmte Gebundene Gestakte Vermögenswerte kann es sein, dass die Entbindungsfrist noch unbekannt ist und erst von der Führung oder Stiftung des Staked Asset-Netzwerks bestimmt oder geändert werden und durch ein bestimmtes Ereignis bekannt gegeben werden muss, welches außerhalb von Bitpanda GmbHs Einflusssphäre liegt (“Entindungsfrist Bekanntgabe-Ereignis”). In einem solchen Fall wird die Bitpanda GmbH den Bitpanda-Kunden (a) vom Entbindungsfrist Bekanntgabe-Ereignis sowie (b) von der Entbindungsfrist so früh wie möglich in Kenntnis setzen.
Bei großer Auslastung des Staked Asset-Netzwerkes oder bei Beschränkungen der Bitpanda-Systeme kann die Entbindungsfrist von der Bitpanda GmbH verlängert oder der Unstaking-Mechanismus für eine beschränkte Zeit ausgesetzt werden.

BITTE BEACHTE, DASS IM FALLE EINES ENTBINDUNGSFRIST BEKANNTGABE-EREIGNISSES DIE ENTBINDUNGSFRIST, INNERHALB DERER DIE GEBUNDENEN GESTAKTEN VERMÖGENSWERTE GESPERRT SIND, MEHRERE MONATE BETRAGEN KANN. BITPANDA GMBH ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR VERLUSTE, DIE HIERAUS GEGEBENENFALLS RESULTIEREN

2.6 Keine Entbindungsfrist für Flexible Gestakte Vermögenswerte. Die Bitpanda-Systeme ermöglichen ein fast sofortiges Staking und Unstaking für Flexible Gestakte Vermögenswerte. Das bedeutet, dass der Stakingfähige Vermögenswert unverzüglich nach Annahme des Finalen Angebots Staking durch die Bitpanda GmbH eingesetzt wird und somit Rewards (wie unten definiert) für den Bitpanda-Kunden generiert werden (keine Entbindungsfrist).

2.7 Keine Sperre für Flexible Gestakte Vermögenswerte. Der Flexible Gestakte Vermögenswert kann jederzeit mit sofortiger Wirkung nach alleinigem Ermessen des Bitpanda-Kunden unstaked werden (keine Sperre). In diesem Fall erhält der Bitpanda-Kunde vorbehaltlich des Nichteintretens des in Punkt 7 dargelegten Risikos die Flexiblen Gestakten Vermögenswerte zurück in seine Wallet mitsamt aller Rewards, die auf seine Flexible Gestakten Vermögenswerte bis zum entsprechenden Finalen Erklärungsklick Unstaking aufgelaufen sind.

2.8 Angebotszeitraum. Du bist an ein Finales Angebot Staking für einen Zeitraum von 24 Stunden nach dem jeweiligen Finalen Angebotsklick ("Angebotszeitraum") gebunden. Der Erhalt eines Finalen Angebots Staking wird dir unverzüglich bestätigt.

2.9 Mindesttransaktionsvolumen. Im Allgemeinen muss jedes Finale Angebot Staking einen Wert von mindestens EUR 1,00 haben (gemäß den auf den Bitpanda-Systemen verwendeten Kursen). Bei bestimmten Stakingfähigen Vermögenswerten kann das Mindesttransaktionsvolumen höher als EUR 1,00 EUR sein (in diesem Fall wird das Mindesttransaktionsvolumen vor Abgabe des Finalen Angebots Staking auf den Bitpanda-Systemen angezeigt). Du kannst kein Finales Angebot Staking machen, das unter einen dieser Schwellenwerte fällt.

2.10 Keine verbindlichen Angebote auf den Bitpanda-Systemen. Die auf den Bitpanda-Systemen angegeben Zahlen, Werte oder Tauschreferenzpreise stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung an dich, ein Finales Angebot Staking über die Bitpanda-Systeme abzugeben (invitatio ad offerendum).

3 Rewards, Provisionen und Auszahlungsintervalle

3.1 Rewards. Wenn du die Staking-Dienste nutzt, bist du berechtigt, Rewards zu erhalten, die dir über die Bitpanda-Systeme auf Grundlage des Betrags der Gestakten Vermögenswerte und des prozentualen Rewards Anteils des jeweiligen Staking Asset Netzwerks zugeteilt werden ("Rewards"). Wie von dem Staked Asset-Netzwerk vorgegeben, bist Du nicht berechtigt, während der Entbindungsfrist Rewards zu erhalten. Die Staking-Dienste sind eine optionale Funktion der Bitpanda-Systeme. Daher wird die Höhe der Rewards von der Bitpanda GmbH festgelegt und die Bitpanda GmbH ist auch berechtigt, an Bitpanda-Kunden keine Rewards auszuzahlen. In jedem Fall können nur Rewards an den Bitpanda-Kunden ausgezahlt werden, die die Bitpanda GmbH vom jeweiligen Staking Asset Netzwerk erhält. Erhält der Bitpanda-Kunde keine Rewards, ist auch keine Provision gemäß Punkt 3.6 zu zahlen.

3.2 Keine Risiko-/Ertragsteilung. Der zwischen dem Bitpanda-Kunden und der Bitpanda GmbH abgeschlossenen Staking Vertrag und die damit verbundenen Gestakten Vermögenswerte sind unabhängig von allen anderen Staking Verträgen sowie zu den Gestakten Vermögenswerten, die die Bitpanda GmbH mit ihren anderen Kunden unterhält. Deine Gestakten Vermögenswerte sind weder Teil eines Risikoteilungssystems noch eines Ertragsteilungssystems.

3.3 Geschätzte Rewards. Die geschätzten Rewards für die jeweiligen Stakingfähigen Vermögenswerte, die auf den Bitpanda-Systemen verfügbar sind, können unter https://www.bitpanda.com/de/staking eingesehen werden und werden auf den Bitpanda-Systemen vor dem Finalen Angebotsklick Staking angezeigt ("Geschätzte Rewards"). Die Geschätzten Rewards (i) stellt nur eine Schätzung dar und (ii) kann sich jederzeit abhängig vom Staking Asset-Netzwerk ändern und ist daher nur als Anhaltspunkt zu Vergleichszwecken zu verstehen. Die Bitpanda GmbH übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass Geschätzte Rewards auch tatsächlich vom Bitpanda-Kunden erhalten werden können.

3.4 Automatisches Staking der Rewards. Deine bisher erhaltenen Rewards werden automatisch ebenfalls in deinem E-Token Wallet gestaked, um Rewards zu generieren.

3.5 Auszahlungsintervall. Die Auszahlung von Rewards erfolgt einmal pro Woche für jeden Gestakten Vermögenswert, unabhängig von der geltenden Frist für die Verteilung von Rewards( des jeweiligen Staking Asset-Netzwerks, sofern nichts anderes angegeben und dem Bitpanda-Kunden mitgeteilt wurde. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Gestakter Vermögenswert nach dem Protokoll des Staking Asset-Netzwerks manuell eingefordert werden muss. Ausbezahlte Rewards sind für den Bitpanda-Kunden auf den Bitpanda-Systemen als "Staking Rewards" sichtbar.

3.6 Provision. Für die Erbringung der Staking Dienste wird eine Provision erhoben. Diese Provision wird automatisch von deinen Rewards abgezogen, bevor die Rewards an den Bitpanda-Kunden ausgezahlt werden. Abhängig vom BEST VIP-Level des Bitpanda-Kunden, wie in Punkt 1 des Anhangs I der Bedingungen für das Bitpanda-Treueprogramm festgelegt und definiert (für weitere Informationen siehe Anhang I oben und https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-loyalty-program-best-terms-explanatory-notes), beträgt die von der Bitpanda GmbH abgezogene Provision wie folgt:

BEST VIP-Stufe

Provision

Keine BEST VIP-Stufe

20%

Stufe 1

18%

Stufe 2

16%

Stufe 3

14%

Stufe 4

12%

Stufe 5

10%

3.7 Steuern. Der Erhalt von Rewards kann für dich als Bitpanda-Kunde steuerliche Auswirkungen haben (siehe Punkt 24.1 Ziffer xii der Group AGB)

4 Pflichten des Kunden

4.1 Der Bitpanda-Kunde bestätigt, dass er sich ausreichend über das Staking und den hiermit verbundenen Risiken informiert hat, allein über die Teilnahme am Staking auf dieser Informationsgrundlage entschieden hat und erkennt an, dass es in seiner Verantwortung liegt, sich fortlaufend über mögliche Änderungen der mit dem Staking verbundenen Risiken zu informieren.

4.2 Es obliegt allein dem Bitpanda-Kunden, seine Gestakten Vermögenswerte zu überwachen und gegebenenfalls aktiv Maßnahmen einzuleiten, um seine Kryptowerte rechtzeitig zu entstaken.

5 Beschränkungen

Bestimmte Dienstleistungen, die auf den Bitpanda-Systemen angeboten werden, werden in Bezug auf den Gestakten Vermögenswert eingeschränkt. Daher muss der Gestakte Vermögenswert zuerst unstaked werden, um:

  • verkauft zu werden
  • geswappt zu werden
  • innerhalb der Bitpanda-Systeme oder an eine externe Wallet-Adresse übertragen zu werden; oder
  • als Main Asset für Zahlungen oder Fallback Asset für Zahlungen für die Bitpanda Card verwendet zu werden (weitere Informationen zur Bitpanda Card finden Sie hier: https://www.bitpanda.com/de/card)

6 Einstellung von bestimmten Stakingfähigen Vermögenswerten

6.1 Einstellung von Stakingfähigen Vermögenswerte. Einzelne Vermögenswerte können von Bitpanda jederzeit als Stakingfähige Vermögenswerte eingestellt werden ("Eingestellte Vermögenswerte"), woraufhin es nicht mehr möglich ist, ein neues Finales Angebot Staking in Bezug auf einen Eingestellten Vermögenswert abzugeben. Wenn du einen oder mehrere Staking Verträge (die nicht anderweitig gekündigt wurden) in Bezug auf einen Eingestellten Vermögenswert abgeschlossen hast, wirst über eine solche Einstellung informiert und die Bitpanda GmbH wird den betreffenden Staking Vertrag bzw. Staking Verträge gemäß Punkt 7 kündigen.

6.2 Zur Klarstellung: Andere Stakingfähige Vermögenswerte und Staking Verträge bleiben von einer Einstellung unberührt.

7 Risiken und Haftungsbeschränkung bei Entbindungsfrist

7.1 Staking birgt zusätzlich zu den in Punkt 24 der Group AGB (abrufbar unter https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-group-general-terms-conditions) angeführten Risiken besondere Risiken. Unter anderem verhängen einige Staking Asset Netzwerke Strafen, falls Validatoren ihre Dienste nicht im Einklang mit dem Staking Asset Netzwerk betreiben ("Slashing").

7.2 Die Bitpanda GmbH wird dich - entschädigen, wenn das Slashing nicht auf (i) böswillige Handlungen Dritter (z.B. Hacker), (ii) Ausfälle, Bugs oder Fehler des jeweiligen Staking Asset Netzwerks oder der von dir verwendeten Software oder (iii) höhere Gewalt zurückzuführen ist.

7.3 Die Bitpanda GmbH übernimmt keine Haftung für Verluste, die der Bitpanda-Kunde erleidet, weil nicht über die Gebundenen Gestakten Vermögenswerte verfügen kann, da dies grundsätzlich vom Staked Asset-Netzwerk vorgegeben wird und außerhalb von Bitpanda GmbHs Einflusssphäre liegt.

8 Beendigung der Staking Dienste

8.1 Die Staking-Dienste auf den Bitpanda-Systemen als Ganzes und/oder einzelne Staking Verträge können von der Bitpanda GmbH unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen für Flexible Gestakte Vermögenswerte und von mindestens 15 Tagen für Gebundene Gestakte Vermögenswerte schriftlich per E-Mail an den Bitpanda-Kunden gekündigt werden. Die Kündigung der Staking-Dienste als Ganzes beinhaltet auch die Kündigung aller Staking-Verträge mit dem Bitpanda-Kunden. Alle anderen Produkte und Dienstleistungen auf den Bitpanda-Systemen bleiben hiervon unberührt.

8.2 Nach Ablauf der in Punkt 8.1 genannten Kündigungsfrist erlischt der betreffende Staking-Vertrag bzw. erlöschen die betreffenden Staking-Verträge, und (a) Flexiblen Gestakte Vermögenswerte werden automatisch unstaked und in der E-Token Wallet ausgewiesen, (b) Gebundenen Gestakten Vermögenswerte werden abhängig von der Entbindungsfrist automatisch unstaked und in der E-Token Wallet ausgewiesen.

8.3 Dieser Punkt hat keine Auswirkungen auf außerordentlichen Kündigungsbestimmungen gemäß Punkt 12 der Group AGB.

9 Kein Widerrufsrecht

9.1 Bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Staking-Diensten steht dem Bitpanda-Kunden kein Widerrufsrecht zu, da der Preis der Gestakten-Vermögenswerte von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Dienstleister keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Der Bitpanda-Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, den Beginn der Dienstleistung zuzulassen, wenn das Finale Angebot Staking angenommen wird.

Anhang II B

Staking bedingungen für BAM-Kunden

1 Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen

1.1 Dieser Anhang II B regelt die Geschäftsbeziehung zwischen BAM-Kunden und der Bitpanda Asset Management GmbH in Bezug auf die auf den Bitpanda-Systemen angebotenen Staking-Dienste (wie unten definiert) ("BAM-Stakinbedingungen").

1.2 Staking-Dienste. Staking bezeichnet die Beteiligung an der Transaktionsverifizierung auf "Proof-of-Stake"-Blockchains ("Staking Asset Netzwerk"). Die Bitpanda-Systeme bieten BAM-Kunden die Möglichkeit, durch den Einsatz bestimmter E-Token basierend auf dem “Proof-of-Stake-Konsensmechanismus ("Stakingfähiger Vermögenswert"), die sie bereits in ihrer Wallet halten , einen Beitrag zur Transaktionsverifizierung zu leisten und Rewards zu verdienen indem sie der BAM anbieten, diese zu staken ("Staking-Dienst"). Weitere Informationen zum "Proof-of-Stake"-Konsensmechanismus findest du auf unserer Website https://www.bitpanda.com/de/staking. Der Staking-Dienst ist eine optionale Dienstleistung, die für BAM-Kunden auf den Bitpanda-Systemen angeboten wird, indem das Staking deiner Stakingfähigen Vermögenswerte für dich ermöglicht wird. Ein Stakingfähiger Vermögenswert wird nicht automatisch für dich zum Staking eingesetzt, sondern du musst der BAM aktiv anbieten, (Teile von) Stakingfähigen Vermögenswerten zum Staking einzusetzen wie in Punkt 2 (Staking & Unstaking) beschrieben.

2 Staking & Unstaking

2.1 Staking. Die Staking Dienste können auf den Bitpanda-Systemen ausschließlich auf folgende Weise genutzt werden:

2.1.1 Angebot. Du bietest verbindlich an, (einen Teil) deiner Stakingfähigen Vermögenswerte auf den Bitpanda-Systemen zu staken. 

2.1.2 Wie du ein verbindliches Angebot abgibst. Um ein verbindliches Angebot abzugeben, musst du (i) alle erforderlichen Daten gültig und korrekt auf den Bitpanda-Systemen eingeben und (ii) die Schaltfläche "Jetzt staken" anklicken/bestätigen (dieses Angebot wird als "Finales Angebot Staking" und Punkt (ii) als "Finaler Angebotsklick Staking" bezeichnet).

2.1.3 Auslegung des Finalen Angebots Staking. Jedes Finale Angebot Staking ist ausschließlich als verbindliches Angebot des BAM-Kunden an die BAM auszulegen und zu qualifizieren, die von ihm ausgewählten, Stakingfähigen Vermögenswerte zum Staking einzusetzen. Zur Klarstellung: Der BAM-Kundebehält das wirtschaftliche Eigentum an den Stakingfähigen Vermögenswerten, solange diese auf den Bitpanda-Systemen zum Staking eingesetzt werden.

2.2 Annahme des Finalen Angebots Staking. Ein Finales Angebot Staking kann von der BAM durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem BAM-Kunden auf den Bitpanda-Systemen innerhalb der Angebotsfrist angenommen werden, oder abgelehnt werden. Der BAM-Kunde wird über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots des BAM-Kunden informier.

2.3 Staking-Vertrag. Mit Annahme eines Finalen Angebots Staking durch die BAM kommt ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem BAM-Kunden und der BAM zustande, das auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wird (jeweils ein "Staking-Vertrag"). Jedes Mal, wenn ein Finales Angebot Staking angenommen wird, kommt ein individueller Staking-Vertrag zustande, unabhängig von allen anderen Staking-Verträgen zwischen dem BAM-Kunden und der BAM. Ein Staking-Vertrag kann jederzeit (i) vom BAM-Kunden durch Unstaking (wie in Punkt 2.5. beschrieben) sowie (ii) von der BAM gemäß Punkt 8 gekündigt werden. Die erfolgreich zum Staking eingesetzten Stakingfähigen Vermögenswerte ("Gestakte Vermögenswerte") werden auf deiner E-Token Wallet entweder als Flexibler Gestakter Vermögenswert, oder als Gebundener Gestakter Vermögenswert angezeigt.

2.4 Staking-Dienstleister. Das Staking wird von der BAM oder von Drittanbietern der BAM durchgeführt.

2.5 Unstaking. Du kannst deine Gestakten Vermögenswerte (oder einen Teil davon) nur auf folgende Weise unstaken und somit den Staking-Vertrag beenden:

2.5.1 Kündigungserklärung. Du erklärst verbindlich, deine Gestakten Vermögenswerte (oder einen Teil davon) auf den Bitpanda-Systemen zu unstaken und den entsprechenden Staking Vertrag zu kündigen.

2.5.2 Wie du eine Kündigungserklärung abgibst. Um eine verbindliche Kündigungserklärung (d.h. Unstakingerklärung) abzugeben, musst du (i) alle erforderlichen Daten gültig und korrekt auf den Bitpanda-Systemen eingeben und (ii) die Schaltfläche "Jetzt unstaken" anklicken/bestätigen (eine solche Erklärung wird als "Finale Erklärung Unstaking" und Punkt (ii) als "Finaler Erklärungsklick Unstaking" bezeichnet).

2.5.3 Auslegung der Finalen Erklärung Unstaking. Jede Finale Erklärung Unstaking ist ausschließlich als einseitige verbindliche Erklärung des BAM-Kunden an die BAM auszulegen und zu qualifizieren, die von ihm ausgewählten Gestakten Vermögenswerte in seinem Namen durch Unstaking herauszunehmen und den entsprechenden Staking Vertrag (teilweise) zu kündigen. Zur Klarstellung: Die Finale Erklärung Unstaking muss von der BAM nicht angenommen werden und wird mit dem Finalen Erklärungsklick Unstaking wirksam.

2.5.4 Gebundene Gestakte Vermögenswerte. Gestakte Vermögenswerte, die einer bestimmten Frist zum unstaken der Gestakten Vermögenswerte unterliegen, die von BAM auf den Bitpanda Systemen als “Unstaking erfolgt in” angezeigt werden (“Entbindungsfrist”) werden als Gebundene Gestakte Vermögenswerte bezeichnet (“Gebundene Gestakte Vermögenswerte”). Nach finaler Erklärung durch den Bitpanda-Kunden zum Unstaking, bleiben diese bis zum Ablauf der Entbindungsfrist für den BAM-Kunden gesperrt, ehe sie nach Ablauf automatisch unstaked werden. Wie von dem Staked Asset-Netzwerk vorgegeben, können während der Entbindungsfrist keine Rewards ausgekehrt werden.

Für bestimmte Gebundene Gestakte Vermögenswerte kann es sein, dass die Entbindungsfrist noch unbekannt ist und erst von der Führung oder Stiftung des Staked Asset-Netzwerks bestimmt oder geändert werden und durch ein bestimmtes Ereignis bekannt gegeben werden muss, welches außerhalb von BAMs Einflusssphäre liegt (“Entbindungsfrist Bekanntgabe-Ereignis”). In einem solchen Fall wird die BAM den BAM-Kunden (a) vom Entbindungsfrist Bekanntgabe-Ereignis sowie (b) von der Entbindungsfrist so früh wie möglich in Kenntnis setzen.
Bei großer Auslastung des Staked Asset-Netzwerkes oder bei Beschränkungen der Bitpanda-Systemen kann die Entbindungsfrist von der BAM verlängert oder der Unstaking-Mechanismus für eine beschränkte Zeit ausgesetzt werden.

BITTE BEACHTE, DASS IM FALLE EINES ENTBINDUNGSFRIST BEKANNTGABE-EREIGNISSES DIE ENTBINDUNGSFRIST, INNERHALB DERER DIE GEBUNDENEN GESTAKTEN VERMÖGENSWERTE GESPERRT SIND, MEHRERE MONATE BETRAGEN KANN. BAM ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR VERLUSTE, DIE HIERAUS GEGEBENENFALLS RESULTIEREN.

2.6 Keine Entbindungsfrist bei Flexiblen Gestakten Vermögenswerten. Die Bitpanda-Systeme ermöglichen ein fast sofortiges Staking und Unstaking. Das bedeutet, dass der Flexible Gestakte Vermögenswert unverzüglich nach Annahme des Finalen Angebots Staking durch die BAM eingesetzt wird und somit Rewards (wie unten definiert) für den BAM-Kunden generiert werden (keine Entbindungsfrist).

2.7 Keine Sperre bei Flexiblen Gestakten Vermögenswerten. Der Flexible Gestakte Vermögenswert kann jederzeit mit sofortiger Wirkung nach alleinigem Ermessen des BAM-Kunden unstaked werden (keine Sperre). In diesem Fall erhält der BAM-Kunde vorbehaltlich des Nichteintretens des in Punkt 7 dargelegten Risikos die Flexiblen Gestakten Vermögenswerte zurück in seine Wallet mitsamt aller Rewards, die auf seine Flexiblen Gestakten Vermögenswerte bis zum entsprechenden Finalen Erklärungsklick Unstaking aufgelaufen sind.

2.8 Angebotszeitraum. Du bist an ein Finales Angebot Staking für einen Zeitraum von 24 Stunden nach dem jeweiligen Finalen Angebotsklick ("Angebotszeitraum") gebunden. Der Erhalt eines Finalen Angebots Staking wird dir unverzüglich bestätigt.

2.9 Mindesttransaktionsvolumen. Im Allgemeinen muss jedes Finale Angebot Staking einen Wert von mindestens EUR 1,00 haben (gemäß den auf den Bitpanda-Systemen verwendeten Kursen). Bei bestimmten Stakingfähigen Vermögenswerten kann das Mindesttransaktionsvolumen höher als EUR 1,00 EUR sein (in diesem Fall wird das Mindesttransaktionsvolumen vor Abgabe des Finalen Angebots Staking auf den Bitpanda-Systemen angezeigt). Du kannst kein Finales Angebot Staking machen, das unter einen dieser Schwellenwerte fällt. 

2.10 Keine verbindlichen Angebote auf den Bitpanda-Systemen. Die auf den Bitpanda-Systemen angegeben Zahlen, Werte oder Tauschreferenzpreise stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung an dich, ein Finales Angebot Staking über die Bitpanda-Systeme abzugeben (invitatio ad offerendum).

3 Rewards, Provisionen und Auszahlungsintervalle

3.1 Rewards. Wenn du die Staking-Dienste nutzt, bist du berechtigt, Rewards zu erhalten, die dir über die Bitpanda-Systeme auf Grundlage des Betrags der Gestakten Vermögenswerte und des prozentualen Rewards Anteils des jeweiligen Staking Asset Netzwerks zugeteilt werden ("Rewards"). Wie von dem Staked Asset-Netzwerk vorgegeben, bist Du nicht berechtigt, während der Entbindungsfrist Rewards zu erhalten. Die Staking-Dienste sind eine optionale Funktion der Bitpanda-Systeme. Daher wird die Höhe der Rewards von der BAM festgelegt und die BAM ist auch berechtigt, an BAM-Kunden keine Rewards auszuzahlen. In jedem Fall können nur Rewards an den BAM-Kunden ausgezahlt werden, die die BAM vom jeweiligen Staking Asset-Netzwerk erhält. Erhält der BAM-Kunde keine Rewards, ist auch keine Provision gemäß Punkt 3.6 zu zahlen.

3.2 Keine Risiko-/Ertragsteilung. Der zwischen dem BAM-Kunden und der BAM abgeschlossenen Staking-Vertrag und die damit verbundenen Gestakten Vermögenswerte sind unabhängig von allen anderen Staking-Verträgen sowie zu den Gestakten Vermögenswerten, die die BAM mit ihren anderen Kunden unterhält. Deine Gestakten Vermögenswerte sind weder Teil eines Risikoteilungssystems noch eines Ertragsteilungssystems.

3.3 Geschätzte Rewards. Die geschätzten Rewards für die jeweiligen Gestakten Vermögenswerte, die auf den Bitpanda-Systemen verfügbar sind, können unter https://www.bitpanda.com/de/staking eingesehen werden und werden auf den Bitpanda-Systemen vor dem Finalen Angebotsklick Staking angezeigt ("Geschätzte Rewards"). Die Geschätzten Rewards (i) stellt nur eine Schätzung dar und (ii) kann sich jederzeit abhängig vom Staking Asset-Netzwerk und von den Bedingungen des eingeschalteten Validators ändern und ist daher nur als Anhaltspunkt zu Vergleichszwecken zu verstehen. Die BAM übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass Geschätzte Rewards auch tatsächlich vom BAM-Kunden erhalten werden können.

3.4 Automatisches Staking der Rewards. Deine bisher erhaltenen Rewards werden automatisch ebenfalls in deinem E-Token Wallet gestaked, um Rewards zu generieren.

3.5 Auszahlungsintervall. Die Auszahlung von Rewards erfolgt einmal pro Woche für jeden Gestakten Vermögenswert, unabhängig von der geltenden Frist für die Verteilung von Rewards( des jeweiligen Staking Asset-Netzwerks, sofern nichts anderes angegeben und dem BAM-Kunden mitgeteilt wurde. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Gestakter Vermögenswert nach dem Protokoll des Staking Asset-Netzwerks manuell eingefordert werden muss. Ausbezahlte Rewards sind für den BAM-Kunden auf den Bitpanda-Systemen als "Staking Rewards" sichtbar.

3.6 Provision. Für die Erbringung der Staking-Dienste wird eine Provision erhoben. Diese Provision wird automatisch von deinen Rewards abgezogen, bevor die Rewards an den BAM-Kunden ausgezahlt werden. Abhängig vom BEST VIP-Level des BAM-Kunden, wie in Punkt 1 des Anhangs I der Bedingungen für das Bitpanda-Treueprogramm festgelegt und definiert (für weitere Informationen siehe Anhang I oben und https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-loyalty-program-best-terms-explanatory-notes), beträgt die von der BAM abgezogene Provision wie folgt:

BEST VIP-Stufe

Provision

Keine BEST VIP-Stufe

20%

Stufe 1

18%

Stufe 2

16%

Stufe 3

14%

Stufe 4

12%

Stufe 5

10%

3.7 Steuern. Der Erhalt von Rewards kann für dich als BAM-Kunde steuerliche Auswirkungen haben (siehe Punkt 20.1 Ziffer xii der Group AGB).

4 Pflichten des Kunden

4.1 Der BAM-Kunde bestätigt, dass er sich ausreichend über das Staking und den hiermit verbundenen Risiken informiert hat, allein über die Teilnahme am Staking auf dieser Informationsgrundlage entschieden hat und erkennt an, dass es in seiner Verantwortung liegt, sich fortlaufend über mögliche Änderungen der mit dem Staking verbundenen Risiken zu informieren.

4.2 Es obliegt allein dem BAM-Kunden, seine Gestakten Vermögenswerte zu überwachen und gegebenenfalls aktiv Maßnahmen einzuleiten, um seine Kryptowerte rechtzeitig zu entstaken.

5 Beschränkungen

Bestimmte Dienstleistungen, die auf den Bitpanda-Systemen angeboten werden, werden in Bezug auf den Gestakten Vermögenswert eingeschränkt. Daher muss das Gestakte Vermögenswert zuerst entstaked werden, um:

  • verkauft zu werden
  • geswappt zu werden
  • innerhalb der Bitpanda-Systeme oder an eine externe Wallet-Adresse übertragen zu werden; oder
  • als Main Asset für Zahlungen oder Fallback Asset für Zahlungen für die Bitpanda Card verwendet zu werden (weitere Informationen zur Bitpanda Card finden Sie hier: https://www.bitpanda.com/en/card).

6 Einstellung von bestimmten Stakingfähigen Vermögenswerten

6.1 Einstellung von Stakingfähigen Vermögenswerte. Einzelne Vermögenswerte können von Bitpanda jederzeit als Stakingfähige Vermögenswerte eingestellt werden ("Eingestellte Vermögenswerte"), woraufhin es nicht mehr möglich ist, ein neues Finales Angebot Staking in Bezug auf einen Eingestellten Vermögenswert abzugeben. Wenn du einen oder mehrere Staking Verträge (die nicht anderweitig gekündigt wurden) in Bezug auf einen Eingestellten Vermögenswert abgeschlossen hast, wirst über eine solche Einstellung informiert und die BAM wird den betreffenden Staking Vertrag bzw. Staking Verträge gemäß Punkt 8 kündigen. 

6.2 Zur Klarstellung: Andere Stakingfähige Vermögenswerte und Staking Verträge bleiben von einer Einstellung unberührt.

7 Risiken

7.1 Staking birgt zusätzlich zu den in Punkt 24 der Group AGB (abrufbar unter https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-group-general-terms-conditions) angeführten Risiken besondere Risiken. Unter anderem verhängen einige Staking Asset Netzwerke Strafen, falls Validatoren ihre Dienste nicht im Einklang mit dem Staking Asset Netzwerk betreiben ("Slashing").7.2 Die BAM wird dich entschädigen, wenn das Slashing nicht auf (i) böswillige Handlungen Dritter (z.B. Hacker), (ii) Ausfälle, Bugs oder Fehler des jeweiligen Staking Asset Netzwerks oder der von dir verwendeten Software oder (iii) höhere Gewalt zurückzuführen ist.

7.2 Die BAM übernimmt keine Haftung für Verluste, die der BAM-Kunde erleidet, weil er nicht über die Gebundenen Gestakten Vermögenswerte verfügen kann, da dies grundsätzlich vom Staked Asset-Netzwerk vorgegeben wird und außerhalb von BAMs Einflusssphäre liegt.

8 Beendigung der Staking Dienste

8.1 Die Staking-Dienste auf den Bitpanda-Systemen als Ganzes und/oder einzelne Staking Verträge können von der BAM unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen bei Flexiblen Gestakten Vermögenswerten und von mindestens 15 Tagen bei Gebundenen Gestakten Vermögenswerten, schriftlich per E-Mail an den BAM-Kunden gekündigt werden. Die Kündigung der Staking-Dienste als Ganzes beinhaltet auch die Kündigung aller Staking-Verträge mit dem BAM-Kunden. Alle anderen Produkte und Dienstleistungen auf den Bitpanda-Systemen bleiben hiervon unberührt.

8.2 Nach Ablauf der in Punkt 8.1 genannten Kündigungsfrist erlischt der betreffende Staking-Vertrag bzw. erlöschen die betreffenden Staking-Verträge, und (a) Flexiblen Gestakten Vermögenswerten werden automatisch unstaked und in der E-Token Wallet ausgewiesen (b) Gebundenen Gestakten Vermögenswerte werden abhängig von der Entbindungsfrist automatisch unstaked und in der E-Token Wallet ausgewiesen.

8.3 Dieser Punkt hat keine Auswirkungen auf außerordentlichen Kündigungsbestimmungen gemäß Punkt 12 der Group AGB. Unbeschadet sonstiger Kündigungsrechte kann BAM insbesondere dann jederzeit (ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) die Staking-Dienste auf den Bitpanda-Systemen als Ganzes und/oder einzelne Staking Verträge kündigen, wenn die Staking-Dienste zu irgendeinem Zeitpunkt als regulierte Tätigkeit nach deutschen Recht eingestuft werden, wofür BAM nicht die erforderliche Lizenz hält.

9 Kein Widerrufsrecht

9.1 Bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Staking-Diensten steht dem Bitpanda-Kunden kein Widerrufsrecht zu, da der Preis der Gestakten-Vermögenswerte von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Dienstleister keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Der Bitpanda-Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, den Beginn der Dienstleistung zuzulassen, wenn das Finale Angebot Staking angenommen wird. 

Anhang III

Bitpanda Cash Plus

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Cash Plus AGB") regeln die Geschäftsbeziehung bezüglich des Bitpanda Cash Plus Programms ("Cash Plus") zwischen Bitpanda-Kunden, die Cash Plus aktiviert haben ("Cash Plus Kunde") und der Bitpanda GmbH.

1.2 Den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bitpanda Gruppe ("Group AGB") sowie den Anlagen und Definitionen der Group AGB, abrufbar unter https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-group-general-terms-conditions und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bitpanda GmbH & BAM ("Bitpanda GmbH & BAM AGB"), abrufbar unter https://www.bitpanda.com/de/legal/bitpanda-general-terms-conditions und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bitpanda Financial Services GmbH ("Financial Services AGB"), abrufbar unter https://www.bitpanda.com/de/legal/general-terms-conditions-bitpanda-financial-services wird hiermit zugestimmt.

1.3 Die Bitpanda GmbH emittiert u.a. Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit d des Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 ("WAG 2018"), die über die Bitpanda-Systeme verfügbar sind ("A-Token"), nach Maßgabe eines zwischen der Emittentin und den FS Kunden beim Erwerb solcher A-Token abzuschließenden Derivatvertrages (jeweils ein "Derivatvertrag"). Den Derivatvertrag findest du hier: https://cdn.bitpanda.com/media/documents/securities/de-derivative-contract.pdf. Um einen automatisierten und wiederkehrenden Kauf des bereits bestehenden A-Token zu ermöglichen, bietet die Bitpanda GmbH den Bitpanda-Kunden an, sich bei Cash Plus für den Abschluss eines Derivatvertrags mit Geldmarktfonds mit niedrigem Volatilitäts-Nettoinventarwert ("Geldmarktfonds"), wie in Artikel 1 Abs 12 Verordnung (EU) 2017/1131 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über Geldmarktfonds ("EU-Geldmarktfondsverordnung") beschrieben, als Basiswert zu entscheiden. Bitpanda Financial Services bietet die Dienstleistung der Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Geldmarktfonds an.

1.4 Cash Plus ist unabhängig von und wird zusätzlich zum Bitpanda Sparplan angeboten.

2. Zugrundeliegende Geldmarktfonds 

2.1 Zugrundeliegende Geldmarktfonds. Derzeit bietet die Bitpanda GmbH Cash Plus für drei verschiedene Geldmarktfonds an, die jeweils in einer der verfügbaren Währungen denominiert sind: EUR, USD und GBP. 

2.2 Wechsel des zugrunde liegenden Geldmarktfonds. Grundsätzlich kann der ausgewählte Geldmarktfonds weder vom Bitpanda-Kunden noch von der Bitpanda GmbH geändert werden. Unter bestimmten, in Punkt 9 des Derivatvertrages genannten außergewöhnlichen Umständen (z.B. Schließung des zugrundeliegenden Geldmarktfonds) kann die Bitpanda GmbH jedoch berechtigt sein, den Derivatvertrag mit dem betroffenen Geldmarktfonds als Basiswert zu kündigen. Zusätzlich zu den Bestimmungen des Derivatvertrages ist die Bitpanda GmbH bei Eintritt solcher Umstände berechtigt, den betroffenen zugrundeliegenden Geldmarktfondsals Basiswert zukünftig gegen einen anderen Geldmarktfonds als Basiswert auszutauschen, wobei der neue Geldmarktfonds eine ähnliche Fondsstruktur und ein ähnliches Risikoprofil wie der bisherige Geldmarktfonds aufweisen muss. Nach Auswahl des neuen Geldmarktfonds durch die Bitpanda GmbH wird dieser unverzüglich zum Basiswert für alle Cash Plus A-Token, die im Rahmen von Cash Plus in der betroffenen Währung erworben werden. Die Bitpanda GmbH wird den Bitpanda-Kunden unverzüglich per E-Mail über eine solche Änderung informieren.

3. Cash Plus

Cash Plus wird nur in der folgenden Weise angeboten: 

3.1 F-Token-Guthaben / E-Geld-Guthaben. Gekaufte(s) F-Token / E-Geld werden/wird in Sub-Wallets gespeichert, die auf die jeweilige Währung lauten und als "F-Token-Guthaben" / "E-Geld-Guthaben" im Bitpanda-Kundenkonto angezeigt werden/wird (z.B. EUR F-Token, USD F-Token, GBP F-Token / EUR E-Geld, USD E-Geld, GBP E-Geld). 

3.2 Berechtigte F-Token / Berechtigtes E-Geld. Nur berechtigte(s) F-Token / E-Geld können/kann in Geldmarktfonds investiert werden. Bitpanda-Kunden haben die Möglichkeit, ihr(e) EUR F-Token /EUR E-Geld in den EUR Cash Plus A-Token, ihr(e) USD F-Token / USD E-Geld in den USD Cash Plus A-Token und ihr(e) GBP F-Token / GBP E-Geld in den GBP Cash Plus A-Token zu investieren (EUR F-Token, USD F-Token und GBP F-Token zusammen "Berechtigte F-Token" / EUR E-Geld, USD E-Geld und GBP E-Geld zusammen "Berechtigtes E-Geld").

3.3 Angebot. Du bietest verbindlich an, in Cash Plus hineinzuoptieren und dein(e) gesamten/s Berechtigten F-Token / Berechtigtes E-Geld auf den Bitpanda-Systemen in A-Token mit Geldmarktfonds als Basiswert ("Cash Plus A-Token") umzuwandeln, indem du wiederholt einen Auftrag zum Abschluss von Derivatverträgen an die Bitpanda GmbH erteilst ("Konvertierung"). Zur Klarstellung: Es ist nicht möglich, nur Teile deines Berechtigten F-Token-Guthabens / Berechtigten E-Geld-Guthabens zu konvertieren. 

3.4 Wie du ein verbindliches Angebot abgibst. Um ein solches verbindliches Angebot abzugeben, musst du Cash Plus auf den Bitpanda-Systemen beitreten ("Finales Angebot Cash Plus").

3.5 Auslegung des Finalen Angebots Cash Plus. Jedes Finale Angebot Cash Plus ist ausschließlich als verbindliches Angebot des Bitpanda-Kunden an die Bitpanda GmbH auszulegen und zu qualifizieren, einen Auftrag auf wiederkehrender Basis zur Annahme des Empfangs von Cash Plus A-Token zu den Marktpreisen auf den Bitpanda-Systemen zur Roll-Over Zeit zu erteilen. Wenn der Bitpanda-Kunde zum Beispiel EUR F-Token / EUR E-Geld besitzt, bietet er an, den EUR F-Token / EUR E-Geld in den EUR Cash Plus A-Token zu konvertieren. Wenn der Bitpanda-Kunde F-Token / E-Geld in mehreren Währungen besitzt (z.B. EUR/USD/GBP), bietet der Bitpanda-Kunde an, in die Cash Plus A-Token aller Währungen zu investieren.

3.6 Annahme des Finalen Angebots Cash Plus. Ein Finales Angebot Cash Plus kann entweder durch ausdrückliche Angebotsannahme gegenüber dem Bitpanda-Kunden auf den Bitpanda-Systemen innerhalb der Angebotsfrist angenommen oder abgelehnt werden. Gleiches gilt für jedes einzelne Angebot (= jedes Angebot einer Automatische Konvertierung), das der Bitpanda-Kunde nach der Teilnahme an Cash Plus tätigt. Der Bitpanda-Kunde wird über die Annahme oder Nichtannahme des Finalen Angebots Cash Plus informiert. Das Finale Angebot Cash Plus wird von der Bitpanda Financial Services GmbH vom Bitpanda-Kunden angenommen und gemäß § 1 Z 3 lit a WAG 2018 an die Bitpanda GmbH übermittelt.

3.7 Automatische Konvertierung. Mit dem Hineinoptieren in Cash Plus erteilt der Bitpanda-Kunde zur Roll-Over Zeit (wie unten definiert) an jedem Bankarbeitstag automatisch einen Auftrag für Cash Plus A-Token in Höhe des gesamten Berechtigten F-Token-Guthabens / Berechtigten E-Geld-Guthabens zur Roll-Over Zeit. Unter der Voraussetzung, dass diese Aufträge ausgeführt werden, erfolgt eine Automatische Konvertierung des Berechtigten F-Token-Guthabens / Berechtigten E-Geld-Guthabens des Bitpanda-Kunden zum Marktkurs des Geldmarktfonds auf Bitpanda Broker zum Zeitpunkt der Konvertierung ("Automatische Konvertierung"). Bankarbeitstage schließen Wochenenden und Feiertage aus, die vom Geldmarktfonds eingehalten werden. Dies ist im Feiertagsplan, der sich ändern kann, unter https://www.blackrock.com/cash/literature/calendars-and-schedules/ics-holiday-calendar-twenty-twenty-three.pdf ersichtlich.

3.8 Roll-Over Zeit. Je nach Stückelung des F-Tokens / E-Gelds werden unterschiedliche Roll-Over Zeiten für die automatische Investition im Rahmen von Cash Plus angewendet: 

- EUR: 10 Uhr MEZ;
- GBP: 10 Uhr MEZ;
- USD: 14 Uhr MEZ ("Roll-Over Zeit").

3.9 Investition. Im Zeitpunkt der Roll-Over Zeit wird das Berechtigte E-Token-Guthaben / Berechtigte E-Geld-Guthaben des Bitpanda-Kunden von der Bitpanda Financial Services GmbH in Übereinstimmung mit den Financial Services AGB (finde diese bitte hier https://www.bitpanda.com/de/legal/general-terms-conditions-bitpanda-financial-services) akzeptiert und übermittelt und anschließend in A-Token gemäß dem A-Token-Prospekt investiert.

3.10 Keine verbindlichen Angebote auf den Bitpanda-Systemen. Die auf den Bitpanda-Systemen angegebenen Zahlen, Werte oder Tauschreferenzpreise stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Einladung an dich, ein Angebot über die Bitpanda-Systeme abzugeben (invitatio ad offerendum).

3.11 Unvorhersehbare Verzögerungen. Aufgrund von unvorhersehbaren technischen Störungen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Finalen Angebots Cash Plus und der Automatischen Konvertierung, wie im A-Token-Prospekt beschrieben, kommen.

3.12 Angebotszeitraum. Du bist an ein Finales Angebot Cash Plus für einen Zeitraum von 24 Stunden gebunden ("Angebotsfrist"). Der Erhalt eines Finalen Angebots Cash Plus wird dir umgehend bestätigt.

3.13 Vertragspartner. BAM-Kunden schließen mit der Bitpanda GmbH einen Vertrag für Cash Plus ab.

4. Kauf und Verkauf von Cash Plus A-Token 

4.1 Cash Plus A-Token sind kein standardisiertes Produkt und können daher weder an einer Börse oder einem Handelssystem gehandelt noch an Dritte übertragen werden, sondern können nur mit der Bitpanda GmbH auf den Bitpanda-Systemen gehandelt werden.

4.2 Handelsangebot. Du bietest verbindlich Token (mit Ausnahme von Cash Plus A-Token) zum Austausch (Kauf oder Verkauf) gemäß Punkt 4.6 der Bitpanda GmbH & BAM AGB auf den Bitpanda-Systemen an.

4.3 Abwicklung Finales Angebot Kauf. Du wirst auf den Bitpanda-Systemen darüber informiert, ob dein F-Token-Guthaben / E-Geld-Guthaben ausreicht, um dein Finales Angebot Kauf abzuwickeln. Reicht dein F-Token-Guthaben / E-Geld-Guthaben aus, um dein Finales Angebot Kauf abzuwickeln, erfolgt die Abwicklung gemäß Punkt 4.7 der Bitpanda GmbH & BAM AGB. Reicht dein F-Token-Guthaben / E-Geld-Guthaben auf den Bitpanda-Systemen nicht aus, um dein Finales Angebot Kauf abzuwickeln, bietest du verbindlich an, (einen Teil) deiner Cash Plus A-Token zur Abwicklung des Finalen Angebots Kauf zu verkaufen, indem du den Verkauf auf den Bitpanda-Systemen aktiv bestätigst. Wenn das Finale Angebot Kauf angenommen wird, wird der entsprechende Betrag an Cash Plus A-Token zunächst in F-Token / E-Geld umgewandelt und diese(s) F-Token / E-Geld werden/wird dann für den Kauf der von dir im Finalen Angebot Kauf angeforderten Token verwendet. Dieser Vorgang erfolgt automatisch und du kannst die/das dabei erhaltene(n) F-Token / E-Geld nicht für andere Zwecke als die Erfüllung des Finalen Angebots Kauf verwenden.

4.4 Abwicklung Finales Angebot Verkauf. Zur Klarstellung: Die Abwicklung eines Finalen Angebot Verkauf erfolgt in F-Token / E-Geld. Es erfolgt jedoch eine automatische Konvertierung des Berechtigten F-Token-Guthabens / Berechtigten E-Geld-Guthabens in der nächstfolgenden Roll-Over Zeit gemäß Punkt 3.8.

5. Opting-Out / Kurzfristige Veräußerung / Auszahlung

5.1 Opting-Out. Du kannst aus Cash Plus hinausoptieren, indem du auf die Schaltfläche "Opting-Out" klickst und den Schritten folgst, die auf den Bitpanda-Systemen angezeigt werden ("Opting-Out").

5.2 Folgen des Opting-Out. Nach dem Opting-Out werden die Derivatverträge für alle Cash Plus A-Token, die der Bitpanda-Kunde hält, beendet und die Cash Plus A-Token werden in F-Token / E-Geld umgewandelt. Das bedeutet, dass EUR Cash Plus A-Token in EUR F-Token / EUR E-Geld, USD Cash Plus A-Token in USD F-Token / USD E-Geld und GBP Cash Plus A-Token in GBP F-Token / GBP E-Geld umgewandelt werden. Die nur teilweise Veräußerung von Cash Plus A-Token ist nicht möglich es sei denn, du verwendest Teile von Cash Plus A-Token für ein Finales Angebot Kauf auf den Bitpanda-Systemen.

5.3 Kurzfristige Veräußerung. Bitpanda-Kunden können ihre Cash Plus A-Token auf ihre F-Token Wallet / E-Geld Wallet veräußern, indem sie auf die Schaltfläche "Guthaben auszahlen" klicken und den Schritten folgen, die auf den Bitpanda-Systemen angezeigt werden ("Kurzfristige Veräußerung"). Eine teilweise Veräußerung von Cash Plus A-Token ist nicht möglich. Zur Klarstellung: Eine kurzfristige Veräußerung führt nicht zu einer Unterbrechung der Automatischen Konvertierung; daher wird zur nächsten Roll-Over Zeit das gesamte Berechtigte F-Token-Guthaben / Berechtigte E-Geld-Guthaben in Cash Plus A-Token investiert. 

5.4 Auszahlung. Eine Auszahlung von Cash Plus A-Token auf dein Bankkonto ist nicht möglich. Um Bargeld abheben zu können, musst du zuerst eine Kurzfristige Veräußerung vornehmen. 

6. Ausschüttungen / Auszahlungsgebühr

Wenn der zugrunde liegende Geldmarktfonds eine positive Rendite aufweist, erhält der Bitpanda-Kunde Ausschüttungen wie folgt:

6.1 Ausschüttungen. Die einem Bitpanda-Kunden gutgeschriebenen Ausschüttungen richten sich nach der vom jeweiligen Geldmarktfonds ausgeschütteten Rendite abzüglich der an Bitpanda GmbH zu zahlenden Auszahlungsgebühr ("Ausschüttung"). Nur Beträge, die Bitpanda GmbH tatsächlich aus dem Geldmarktfonds erhalten hat, können an den Bitpanda-Kunden ausgezahlt werden. 

6.2 Ausschüttungsintervall. Ausschüttungen aus dem Geldmarktfonds werden bis zum einschließlich letzten Kalendertag des vorangegangenen Kalendermonats abgegrenzt und erklärt. Ausschüttungen werden dem Bitpanda-Kunden in jedem Kalendermonat am 4. Bankarbeitstag in Österreich gutgeschrieben. 

6.3 Auszahlung der Ausschüttung. Die Bitpanda GmbH hat das Wahlrecht, entweder (i) die Ausschüttung an den Bitpanda-Kunden (abzüglich der Auszahlungsgebühr) in F-Token / E-Geld auszuzahlen und eine automatische Konvertierung der/s gutgeschriebenen F-Token / E-Gelds am selben Tag vorzunehmen oder (ii) die Ausschüttung (abzüglich der Auszahlungsgebühr) direkt in Cash Plus A-Token zu akkumulieren und damit deren Wert zu erhöhen. Beide Optionen führen zur gleichen Auszahlungsgebühr und zum gleichen Cash Plus A-Token Wert, den der Bitpanda-Kunde erhält.

6.4 Auszahlungsgebühr. Der Bitpanda-Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bitpanda GmbH eine Servicegebühr von jeder gutgeschriebenen Ausschüttung ("Auszahlungsgebühr") einbehält. Diese Auszahlungsgebühr wird automatisch von den Ausschüttungen abgezogen, bevor die Ausschüttungen dem Bitpanda-Kunden ausgezahlt werden. Abhängig vom BEST VIP-Level des Bitpanda-Kunden am Tag der Auszahlungsgebühr wie in Punkt 1 des Anhangs I der Bedingungen für das Bitpanda-Treueprogramm festgelegt und definiert (für weitere Informationen siehe Anhang I oben), beträgt die von der Bitpanda-GmbH einbehaltene Auszahlungsgebühr wie folgt:

BEST VIP-Level

Auszahlungsgebühr

Kein BEST VIP-Level

20%

Stufe 1

18%

Stufe 2

16%

Stufe 3

14%

Stufe 4

12%

Stufe 5

10%

6.5 Steuern. Der Erhalt von Ausschüttungen kann für Sie als Bitpanda-Kunde steuerliche Auswirkungen haben (siehe Punkt 24 Ziffer xi der Group AGB).

7. Kein Rücktrittsrecht

Der Bitpanda-Kunde hat kein Rücktrittsrecht für im Fernabsatz erworbene Cash Plus A-Token, da deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die die Bitpanda GmbH keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können.

8. Risiken 

Die Nutzung von Cash Plus und Erwerb, Empfang und Besitz von Cash Plus A-Token birgt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Insbesondere, aber nicht abschließend, die in Punkt 24 der Group AGB sowie die im A-Token-Prospekt unter https://cdn.bitpanda.com/media/documents/securities/de-prospectus.pdf genannten Risiken. 

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Die Cash Plus AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bis zur vollständigen Abwicklung fort. 

9.2 Vertragssprache. Die Cash Plus AGB werden in mehreren Sprachen erstellt und veröffentlicht. Im Streitfall und im Falle von Abweichungen ist die deutsche Fassung der Cash Plus AGB maßgebend.